Kategorie:Akteneinsichtsausschuss der Stadtverordnetenversammlung Gießen

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Ein Akteneinsichtsausschuss dient der Überwachung des Gemeindevorstandes. Die Gemeindevertretung kann hierzu einen Akteneinsichtsausschuss einrichten, welche es den Mitgliedern des Ausschusses ermöglicht in den Arbeitsräumen des Gemeindevorstandes die betreffenden Akten zu sichten. Der Akteneinsichtsausschuss ist nach §50 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung einzurichten wenn mindestens eine Fraktion oder ein Viertel der Mitglieder der Stadtverodnetenversammlung dies beantragen.[1]

Einzelnachweise