Waffenverbotszonen in Gießen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Informationsplattform über Gießen
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Kleinen Stub eingefügt.)
(Abschnitt über die temporäre Waffenverbotszone während des Eritrea-Festivals 2023 eingefügt.)
Zeile 2: Zeile 2:


Zum 1. November 2025 hat die Stadt Gießen auf ihrem Stadtgebiet zwei Waffenverbotszonen eingerichtet. Im nördlichen Teil des Anlagenrings ist das Mitführen von Waffen nach dem Waffengesetz sowie aller Arten von Messern täglich von 13:00 bis 6:00 Uhr untersagt. In der Ludwigstraße zwischen Bismarck- und Liebigstraße gilt das Verbot von Donnerstag bis Sonntag jeweils von 22:00 bis 6:00 Uhr. Laut Stadt Gießen soll damit die spontane Verfügbarkeit gefährlicher Gegenstände in Konfliktsituationen eingeschränkt und das Risiko schwerer Verletzungen verringert werden.<ref name="rechtverordnung_2025-10-20-AR">[https://www.giessen.de/media/custom/2874_13437_1.PDF?1761138243?direct ''Rechtsverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern in einem Teilbereich innerhalb des Anlagenrings in der Universitätsstadt Gießen''], Amtliche Bekanntmachung der Stadt Gießen vom 20.10.2025 ([https://web.archive.org/web/20251025072156/https://www.giessen.de/media/custom/2874_13437_1.PDF?1761138243?direct Archivierte Version]) ([https://archive.ph/yFCMg Archivierte Version])</ref><ref name="rechtverordnung_2025-10-20-LS">[https://www.giessen.de/media/custom/2874_13438_1.PDF?1761138244?direct ''Rechtsverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern in einem Abschnitt der Ludwigstraße in der Universitätsstadt Gießen''], Amtliche Bekanntmachung der Stadt Gießen vom 20.10.2025 ([https://web.archive.org/web/20251025071832/https://www.giessen.de/media/custom/2874_13438_1.PDF?1761138244?direct Archivierte Version]) ([https://archive.ph/4Ho3p Archivierte Version])</ref><ref name="pm-giessen_2025-10-22">[https://www.giessen.de/Rathaus/Newsroom/Aktuelle-Meldungen/Waffenverbotszonen-werden-eingerichtet.php?object=tx,2874.5.1&ModID=7&FID=2874.74522.1&NavID=1894.87&La=1&startkat=2874.229 ''Waffenverbotszonen werden eingerichtet''], Pressemitteilung der Stadt Gießen vom 22.10.2025 ([https://archive.ph/bfGur Archivierte Version])</ref>
Zum 1. November 2025 hat die Stadt Gießen auf ihrem Stadtgebiet zwei Waffenverbotszonen eingerichtet. Im nördlichen Teil des Anlagenrings ist das Mitführen von Waffen nach dem Waffengesetz sowie aller Arten von Messern täglich von 13:00 bis 6:00 Uhr untersagt. In der Ludwigstraße zwischen Bismarck- und Liebigstraße gilt das Verbot von Donnerstag bis Sonntag jeweils von 22:00 bis 6:00 Uhr. Laut Stadt Gießen soll damit die spontane Verfügbarkeit gefährlicher Gegenstände in Konfliktsituationen eingeschränkt und das Risiko schwerer Verletzungen verringert werden.<ref name="rechtverordnung_2025-10-20-AR">[https://www.giessen.de/media/custom/2874_13437_1.PDF?1761138243?direct ''Rechtsverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern in einem Teilbereich innerhalb des Anlagenrings in der Universitätsstadt Gießen''], Amtliche Bekanntmachung der Stadt Gießen vom 20.10.2025 ([https://web.archive.org/web/20251025072156/https://www.giessen.de/media/custom/2874_13437_1.PDF?1761138243?direct Archivierte Version]) ([https://archive.ph/yFCMg Archivierte Version])</ref><ref name="rechtverordnung_2025-10-20-LS">[https://www.giessen.de/media/custom/2874_13438_1.PDF?1761138244?direct ''Rechtsverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern in einem Abschnitt der Ludwigstraße in der Universitätsstadt Gießen''], Amtliche Bekanntmachung der Stadt Gießen vom 20.10.2025 ([https://web.archive.org/web/20251025071832/https://www.giessen.de/media/custom/2874_13438_1.PDF?1761138244?direct Archivierte Version]) ([https://archive.ph/4Ho3p Archivierte Version])</ref><ref name="pm-giessen_2025-10-22">[https://www.giessen.de/Rathaus/Newsroom/Aktuelle-Meldungen/Waffenverbotszonen-werden-eingerichtet.php?object=tx,2874.5.1&ModID=7&FID=2874.74522.1&NavID=1894.87&La=1&startkat=2874.229 ''Waffenverbotszonen werden eingerichtet''], Pressemitteilung der Stadt Gießen vom 22.10.2025 ([https://archive.ph/bfGur Archivierte Version])</ref>
== Temporäre Waffenverbotszone ==
Auf Anregung des Polizeipräsidiums Mittelhessen ordnete der Landkreis Gießen als zuständige Kreisordnungsbehörde – in Absprache mit der Stadt Gießen – vom 6. bis einschließlich 9. Juli 2023 eine temporäre Waffenverbotszone an. Betroffen waren der Innenstadtbereich, der Bahnhofsbereich sowie der Bereich um die Gießener Messe in der Weststadt. Das Polizeipräsidium Mittelhessen begründete die Maßnahme mit der erwarteten Anwesenheit gewaltbereiter Personen und verwies dabei auf die Erfahrungen des Eritrea-Festivals 2022, bei dem es zu Ausschreitungen mit Verletzten gekommen war.
Im Bereich der temporären Waffenverbotszone war das Führen von Waffen sowie waffenähnlichen Gegenständen untersagt. Dazu zählten unter anderem Messer mit einer Klingenlänge von mehr als vier Zentimetern oder Schlagstöcke. Ausnahmen galten für bestimmte Personengruppen, etwa Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse, Anwohner, Lieferanten sowie Personen, die Waffen für die Ausübung ihres Sports oder zur Brauchtumspflege benötigten. Zudem war der Transport von nicht zugriffsbereiten Waffen und Messern erlaubt.
Zuwiderhandlungen konnten als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Während der Gültigkeit der temporären Waffenverbotszone wurden drei Verstöße festgestellt.


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Version vom 9. Mai 2026, 17:15 Uhr

Warnung.png
Warnung.png
Diese Seite ist noch unvollständig und wird noch mit Inhalten gefüllt werden!


Zum 1. November 2025 hat die Stadt Gießen auf ihrem Stadtgebiet zwei Waffenverbotszonen eingerichtet. Im nördlichen Teil des Anlagenrings ist das Mitführen von Waffen nach dem Waffengesetz sowie aller Arten von Messern täglich von 13:00 bis 6:00 Uhr untersagt. In der Ludwigstraße zwischen Bismarck- und Liebigstraße gilt das Verbot von Donnerstag bis Sonntag jeweils von 22:00 bis 6:00 Uhr. Laut Stadt Gießen soll damit die spontane Verfügbarkeit gefährlicher Gegenstände in Konfliktsituationen eingeschränkt und das Risiko schwerer Verletzungen verringert werden.[1][2][3]

Temporäre Waffenverbotszone

Auf Anregung des Polizeipräsidiums Mittelhessen ordnete der Landkreis Gießen als zuständige Kreisordnungsbehörde – in Absprache mit der Stadt Gießen – vom 6. bis einschließlich 9. Juli 2023 eine temporäre Waffenverbotszone an. Betroffen waren der Innenstadtbereich, der Bahnhofsbereich sowie der Bereich um die Gießener Messe in der Weststadt. Das Polizeipräsidium Mittelhessen begründete die Maßnahme mit der erwarteten Anwesenheit gewaltbereiter Personen und verwies dabei auf die Erfahrungen des Eritrea-Festivals 2022, bei dem es zu Ausschreitungen mit Verletzten gekommen war.

Im Bereich der temporären Waffenverbotszone war das Führen von Waffen sowie waffenähnlichen Gegenständen untersagt. Dazu zählten unter anderem Messer mit einer Klingenlänge von mehr als vier Zentimetern oder Schlagstöcke. Ausnahmen galten für bestimmte Personengruppen, etwa Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse, Anwohner, Lieferanten sowie Personen, die Waffen für die Ausübung ihres Sports oder zur Brauchtumspflege benötigten. Zudem war der Transport von nicht zugriffsbereiten Waffen und Messern erlaubt.

Zuwiderhandlungen konnten als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Während der Gültigkeit der temporären Waffenverbotszone wurden drei Verstöße festgestellt.

Einzelnachweise


Übersicht über zugehörige Anfragen und Anträge in Gremien der Stadt Gießen
Einführung von Waffenverbotszonen in Gießen
Antrag der CDU-Fraktion vom 06.05.2023, Vorlage: STV/1476/2023
Einrichtung einer Waffenverbotszone in der Stadt Gießen
Anfrage gem. § 30 GO des Stv. F. Bouffier vom 13.02.2024, Vorlage: ANF/1945/2024
Einführung einer Waffenverbotszone in Gießen
Antrag der CDU-Fraktion vom 18.06.2024, Vorlage: STV/2155/2024
Einrichtung einer Waffenverbotszone
Anfrage gem. § 30 GO des Stv. F. Bouffier vom 15.09.2024, Vorlage: ANF/2283/2024