Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate, auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art im Gebiet der Universitätsstadt Gießen (1989): Unterschied zwischen den Versionen

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== Übersicht über zugehörige Anfragen und Anträge in Gremien der Stadt Gießen ==
 
* Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate, auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art im Gebiet der Universitätsstadt Gießen. Vorlage: DS I/6
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* Ankündigungsbeschluß bezüglich der Erhebung einer Steuer auf Spielapparate‚ auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art im Gebiet der Universitätsstadt Gießen, Vorlage: DS I/7
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| style="background:#FFFFFF;"|Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate, auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art im Gebiet der Universitätsstadt Gießen<br>Antrag des Magistrats vom 18.04.1989, Vorlage: DS I/6
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| style="background:#F1F1F1;"|Ankündigungsbeschluß bezüglich der Erhebung einer Steuer auf Spielapparate‚ auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art im Gebiet der Universitätsstadt Gießen<br>Antrag des Magistrats vom 21.04.1989, Vorlage: DS I/7
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[[Kategorie:Ehemalige Satzung der Stadt Gießen]]
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Aktuelle Version vom 24. Februar 2025, 01:42 Uhr

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Übersicht über zugehörige Anfragen und Anträge in Gremien der Stadt Gießen
Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate, auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art im Gebiet der Universitätsstadt Gießen
Antrag des Magistrats vom 18.04.1989, Vorlage: DS I/6
Ankündigungsbeschluß bezüglich der Erhebung einer Steuer auf Spielapparate‚ auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art im Gebiet der Universitätsstadt Gießen
Antrag des Magistrats vom 21.04.1989, Vorlage: DS I/7