Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate, auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art im Gebiet der Universitätsstadt Gießen (1989): Unterschied zwischen den Versionen
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* Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate, auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art im Gebiet der Universitätsstadt Gießen. Vorlage: DS I/6 | * Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate, auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art im Gebiet der Universitätsstadt Gießen. Vorlage: DS I/6 | ||
* Ankündigungsbeschluß bezüglich der Erhebung einer Steuer auf Spielapparate‚ auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art im Gebiet der Universitätsstadt Gießen, Vorlage: DS I/7 | * Ankündigungsbeschluß bezüglich der Erhebung einer Steuer auf Spielapparate‚ auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art im Gebiet der Universitätsstadt Gießen, Vorlage: DS I/7 | ||
[[Kategorie:Ehemalige Satzung der Stadt Gießen]] | |||
Version vom 23. November 2015, 18:36 Uhr
Übersicht über zugehörige Anfragen und Anträge in Gremien der Stadt Gießen
- Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate, auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art im Gebiet der Universitätsstadt Gießen. Vorlage: DS I/6
- Ankündigungsbeschluß bezüglich der Erhebung einer Steuer auf Spielapparate‚ auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art im Gebiet der Universitätsstadt Gießen, Vorlage: DS I/7