Verwaltungsgebäude Ostanlage 29: Unterschied zwischen den Versionen

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| style="background:#FFFFFF;"|Grundstücksangelegenheiten; Ankauf des Verwaltungsgebäudes in der Ostanlage 29 in 35390 Gießen
| style="background:#FFFFFF;"|Grundstücksangelegenheiten; Ankauf des Verwaltungsgebäudes in der Ostanlage 29 in 35390 Gießen<br>Vorlage: STV/1723/2023
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Aktuelle Version vom 29. Oktober 2025, 14:30 Uhr

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Das Verwaltungsgebäude an der Ostanlage ist ein städtisches Verwaltungsgebäude der Stadt Gießen und beheimatet das Jugendamt der Stadt (Stand: 6/2022).[1][2]

Geschichte

Das Gebäude wurde auf der Fläche eines ehemaligen Verwaltungsgebäudes der Familie Blecher zwischen August 2020 und April 2022 errichtet. Architekt des Gebäudes ist das Architekturbüro „hp&p“. Die Stadt Gießen ist zurzeit Mieter des Gebäudes, jedoch soll die Stadtverordnetenversammlung im Herbst 2023 in nicht-öffentlicher Sitzung den Ankauf beschließen. Hierfür wurden im Haushalt 2023 22,1 Millionen veranschlagt.[2][3]

Einzelnachweise

  1. Jugendamt zieht um, Gießener Allgemeine Zeitung vom 26.06.2022, abgerufen am 18.11.2023 (Archivierte Version) (Archivierte Version)
  2. 2,0 2,1 Neue Bleibe für das Jugendamt, Gießener Anzeiger vom 11.06.2022, abgerufen am 18.11.2023 (Archivierte Version) (Archivierte Version)
  3. Kredite statt Miete, Gießener Anzeiger vom 09.12.2022, abgerufen am 18.11.2023 (Archivierte Version) (Archivierte Version)


Übersicht über zugehörige Anfragen und Anträge in Gremien der Stadt Gießen
Grundstücksangelegenheiten; Ankauf des Verwaltungsgebäudes in der Ostanlage 29 in 35390 Gießen
Vorlage: STV/1723/2023
Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung gemäß § 100 HGO - Amt 65 - Nachrüstung Klimaanlage Jugendamt
Antrag des Magistrats vom 23.06.2025, Vorlage: STV/2693/2025
Investitionsprogramm Hessenkasse Abt. II des Landes Hessen für den Bereich kommunale Infrastruktur - Aktualisierung von Maßnahmen der Stadt Gießen; Bau- und Finanzierungsbeschluss für Umsetzung der Hessenkasse Abt. II
Antrag des Magistrats vom 20.10.2025, Vorlage: STV/2857/2025