Bürgerbegehren „Drei reichen!“: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 7. März 2026, 12:30 Uhr
Dokumente
Siehe auch
- Akteneinsichtsausschuss „Bürgerbegehren - 3 reichen“
- Hauptsatzung der Universitätsstadt Gießen
- Wahlperiode 2016 - 2021 der Stadtverordnetenversammlung Gießen
Weblinks
Übersicht über zugehörige Anfragen und Anträge in Gremien der Stadt Gießen
- Änderung der Hauptsatzung, Antrag der Fraktionen SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 19.06.2016, Vorlage: STV/0136/2016
- Einrichtung eines Wahlvorbereitungsausschusses gem. § 42 HGO, Antrag der Fraktionen vom SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 04.07.2016, Vorlage: STV/0161/2016
- Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Drei reichen!“ betreffend die Zahl der Mitglieder des hauptamtlichen Magistrats, Antrag des Magistrats vom 15.09.2016, Vorlage: STV/0269/2016