Satzung zur Beteiligung der Einwohnerschaft der Universitätsstadt Gießen

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Die Satzung zur Beteiligung der Einwohnerschaft der Universitätsstadt Gießen (früher: Bürgerbeteiligungssatzung) regelt die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger an kommunalen Planungs- und Entscheidungsprozessen. Ihr Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und das Vertrauen in Politik und Verwaltung zu stärken. In der ursprünglichen Fassung waren Rechte wie das Fragerecht in Ausschüssen, der Bürgerantrag sowie das Recht auf Einberufung einer Bürgerversammlung verankert. Diese wurden jedoch von Verwaltungsgerichten als nicht rechtkonform eingestuft und mussten daraufhin gestrichen werden.

Historie

Vor dem Hintergrund das bei Bauverfahren die Bürgerbeteiligung sehr formalisiert abläuft, wurde durch die Oberbürgermeisterin Dietlind Grabe-Bolz im Silvester-Interview 2010 angekündigt, dass sie 2011 eine Bürgerbeteiligungssatzung einbringen möchte und diese über den gesetzlichen Standard hinausgehen soll.[1]

Nach der Kommunalwahl 2011 wurde im Koalitionsvertrag für die Wahlperiode 2011 - 2016 von den Fraktionen SPD und Bündnis 90 / Die Grünen vertraglich vereinbart, dass eine Bürgerbeteiligungssatzung zu prüfen ist, die die Formen und die Verfahren der Beteiligungsmöglichkeiten festhalten soll. Hierbei soll sich der Bürgerbeteiligungsprozess an Bürgerforen orientieren, die einen dauerhaften Dialog zwischen Bürgern einerseits und Politik und Verwaltung anderseits herbeiführen soll, wie dies sich auch schon im Agenda-21-Prozess bewährt hat.[2]

In der Stadtverordnetenversammlung am 17.07.2014 wurde ein Antrag der Fraktion Linkes Bündnis / Bürgerliste Gießen mehrheitlich (Ja: LB/BLG, LINKE, PIRATEN; Nein: SPD, GR; StE: CDU, FW, FDP) abgelehnt, welcher den Magistrat beauftrag spätestens zur Dezembersitzung dem Stadtparlament eine Bürgerbeteiligungssatzung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Begründet wurde dies damit, dass die Verwaltung schon an solch einer Satzung arbeitet und der Antrag damit unnötig sei. Weiter wurde hinzugefügt, dass die Verwaltung stark belastet ist und erst die Ergebnisse eines Demokratieaudits abgewartet werden sollen.[3][4]

Beschluss der Bürgerbeteiligungssatzung der Universitätsstadt Gießen

1. Änderung (2023)

Rechtstreit

Beanstandungsverfügung des Regierungspräsidiums Gießen

Mit der Beanstandungsverfügung vom 7. September 2015 hob der Regierungspräsident Lars Witteck, Leiter der zuständigen Aufsichtsbehörde für die Stadt Gießen, den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19. März 2015 auf. Betroffen waren die Paragrafen §4 Abs. 3 Nr. 1 bis 3, §8 Abs. 4 und 5 sowie §9 und §10 der Bürgerbeteiligungssatzung. Die Stadt Gießen wurde verpflichtet, die beanstandeten Regelungen innerhalb von zehn Wochen aufzuheben.

Zwar garantiert Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes den Kommunen das Recht, ihre Angelegenheiten im Rahmen der gesetzlichen Grenzen selbst zu regeln. Das Regierungspräsidium Gießen sah jedoch in den beanstandeten Paragrafen eine Überschreitung dieser Grenzen. Rechtlich unzulässig bewertet wurde das in §8 geregelte Fragerecht der Bürger während der Ausschusssitzungen, da die Hessische Gemeindeordnung (HGO) ein solches Recht weder vorsieht noch ermöglicht. Das Regierungspräsidium Gießen vertrat die Auffassung, dass die HGO die Bürgerbeteiligung abschließend regelt – und zwar durch das passive Besuchrecht bei im Grundsatz öffentlichen Ausschusssitzungen.

Darüber hinaus beanstandete das Regierungspräsidium die in §9 festgelegte Möglichkeit, den Magistrat zur Einberufung einer Bürgerversammlung zu verpflichten. Zwar kann der Magistrat freiwillig eine Bürgerversammlung abhalten, er darf jedoch nicht dazu gezwungen werden, wenn er dies zu einem bestimmten Thema nicht wünscht.

Als unzulässig wurde auch der in §10 der Bürgerbeteiligungssatzung verankerte Bürgerantrag eingestuft. Dieser war 1992 aus der Hessischen Gemeindeordnung gestrichen und nicht wieder eingeführt worden. Ein Bürgerantrag, der die Gemeinde zu bestimmten Handlungen verpflichtet, steht somit nicht im Einklang mit der HGO. Nicht verpflichtende Bürgeranträge sind zwar zulässig, bedürfen jedoch keiner gesonderten Regelung, da sie bereits durch das Petitionsrecht des Grundgesetzes abgedeckt sind.

Klage gegen die Beanstandungsverfügung vor dem Verwaltungsgericht Gießen

In der Stadtverordnetenversammlung am 08.10.2015 wurde der Magistrat mehrheitlich (Ja: SPD, GR, LB/BLG, FDP, Stv. Thönges; Nein: FW; StE: CDU, LINKE) beauftragt Klage gegen die Beanstandungsverfügung des Regierungspräsidiums Gießen zu erheben.

Beschwerde vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof

Dokumente


Weblinks


Einzelnachweise

  1. OB will mehr Gießener als »Experten in eigener Sache« gewinnen, Gießener Allgemeine Zeitung vom 31.12.2010, Ausgabe Nr. 305, Seite 28
  2. Vereinbarung über die kommunalpolitische Zusammenarbeit von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Universitätsstadt Gießen für die Wahlperiode 2011 bis 2016, Seite 38 (Archivierte Version)
  3. Bürgerbeteiligungssatzung, Antrag der Fraktion Linkes Bündnis/Bürgerliste Gießen vom 23.06.2014, Vorlage: STV/2260/2014
  4. Parlament erteilt Universität grünes Licht, Gießener Anzeiger vom 19.07.2014 (Archivierte Version)

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Übersicht über zugehörige Anfragen und Anträge in Gremien der Stadt Gießen
Bürgerbeteiligungssatzung
Antrag der Fraktion Linkes Bündnis/Bürgerliste Gießen vom 23.06.2014, Vorlage: STV/2260/2014
Bürgerbeteiligungssatzung und Leitlinien für eine strukturierte Bürgerbeteiligung in Gießen
Antrag des Magistrats vom 18.02.2015, Vorlage: STV/2605/2015
Bürgerbeteiligungssatzung vom 19.03.2015; hier: Klage gegen die Beanstandungsverfügung des Regierungspräsidiums Gießen vom 07.09.2015
Antrag des Magistrats vom 14.09.2015, Vorlage: STV/2907/2015
Vorhabenliste der Stadt Gießen
Anfrage gem. § 30 GO der Stv. Wagener vom 16.02.2016, Vorlage: ANF/3169/2016
Auswertung der Bürgerbeteiligungssatzung; hier: Evaluationsbericht durch Prof. Dr. Eike-Christian Hornig
Antrag des Magistrats vom 11.08.2017, Vorlage: STV/0733/2017
Auswertung der Bürgerbeteiligungssatzung
Antrag der Fraktion Gießener Linke vom 23.10.2017, Vorlage: STV/0839/2017
Evaluationsbericht zur Bürgerbeteiligungssatzung
Antrag der Fraktion Gießener Linke vom 27.11.2017, Vorlage: STV/0897/2017
Bürgerbeteiligungssatzung vom 19.08.2015/Umsetzung der Verfügung des Regierungspräsidiums Gießen vom 07.09.2015
Antrag des Magistrats vom 19.01.2022, Vorlage: STV/0600/2022
Umsetzung der Bürgerbeteiligungssatzung der Stadt Gießen
Anfrage gem. § 28 GO des Stv. Hiestermann vom 25.01.2022, Vorlage: ANF/0580/2022
1. Änderungssatzung zur Bürgerbeteiligungssatzung vom 19.03.2015
Antrag des Magistrats vom 25.01.2023, Vorlage: STV/1299/2023