Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Gießen über das Verbot der Abgabe von Distickstoffmonoxid („Lachgas“) an Minderjährige
| Beschluss einer Gefahrenabwehrverordnung über das Verbot der Abgabe von Distickstoffmonoxid ("Lachgas") an Minderjährige Antrag des Magistrats vom 08.04.2025, Vorlage: STV/2546/2025 |