Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Gießen über das Verbot der Abgabe von Distickstoffmonoxid („Lachgas“) an Minderjährige

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Übersicht über zugehörige Anfragen und Anträge in Gremien der Stadt Gießen
Beschluss einer Gefahrenabwehrverordnung über das Verbot der Abgabe von Distickstoffmonoxid ("Lachgas") an Minderjährige
Antrag des Magistrats vom 08.04.2025, Vorlage: STV/2546/2025