Waffenverbotszonen in Gießen
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Zum 1. November 2025 hat die Stadt Gießen auf ihrem Stadtgebiet zwei Waffenverbotszonen eingerichtet. Im nördlichen Teil des Anlagenrings ist das Mitführen von Waffen nach dem Waffengesetz sowie aller Arten von Messern täglich von 13:00 bis 6:00 Uhr untersagt. In der Ludwigstraße zwischen Bismarck- und Liebigstraße gilt das Verbot von Donnerstag bis Sonntag jeweils von 22:00 bis 6:00 Uhr. Laut Stadt Gießen soll damit die spontane Verfügbarkeit gefährlicher Gegenstände in Konfliktsituationen eingeschränkt und das Risiko schwerer Verletzungen verringert werden.[1][2][3]
Einzelnachweise
- ↑ Rechtsverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern in einem Teilbereich innerhalb des Anlagenrings in der Universitätsstadt Gießen, Amtliche Bekanntmachung der Stadt Gießen vom 20.10.2025 (Archivierte Version) (Archivierte Version)
- ↑ Rechtsverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern in einem Abschnitt der Ludwigstraße in der Universitätsstadt Gießen, Amtliche Bekanntmachung der Stadt Gießen vom 20.10.2025 (Archivierte Version) (Archivierte Version)
- ↑ Waffenverbotszonen werden eingerichtet, Pressemitteilung der Stadt Gießen vom 22.10.2025 (Archivierte Version)
| Einführung von Waffenverbotszonen in Gießen Antrag der CDU-Fraktion vom 06.05.2023, Vorlage: STV/1476/2023 |
| Einrichtung einer Waffenverbotszone in der Stadt Gießen Anfrage gem. § 30 GO des Stv. F. Bouffier vom 13.02.2024, Vorlage: ANF/1945/2024 |
| Einführung einer Waffenverbotszone in Gießen Antrag der CDU-Fraktion vom 18.06.2024, Vorlage: STV/2155/2024 |
| Einrichtung einer Waffenverbotszone Anfrage gem. § 30 GO des Stv. F. Bouffier vom 15.09.2024, Vorlage: ANF/2283/2024 |