Samen-Hahn-Gelände

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Das Samen-Hahn Gebäude vor Abriss (2012)


Das ehemalige Samen-Hahn-Gebäude an der Bahnhofsstraße 35/Reichensand 2 war ein seit über 30 Jahren leer stehendes und zu diesem Zeitpunkt bereits einsturzgefährdetes ehemals denkmalgeschütztes Gebäude, das am 22.Juni 2012 abgerissen wurde. [1]
Das 1898 im spätgründerzeitlichen Stil errichtete Gebäude, das zwischenzeitlich auch als Weinstube und Möbelhaus genutzt wurde, bestand aus klar gliedernden Formelementen wie z.B. in Sandstein ausgeführten Fenstergewänden und -bögen und Mansarddach. Zudem besaß das Gebäude eine qualitätvolle Verarbeitung des zweifarbigen Klinkermaterials, weswegen der Bau eine Einstufung als Kulturdenkmal aus künstlerischen Gründen einforderte. Darüber hinaus ist das Haus städtebaulich besonders wichtig, da ein optischer Bezug zu weiteren dortigen Gebäuden besteht. [2] Zudem ist das Gebäude Teil der denkmalgeschützten Gesamtanlage "Gesamtanlage I", die Bahnhofstraße und Westanlage umfasst.

Samen-Hahn im Besitz von Shobeiri

Grundstücksverkauf und Gebäudeabriss auf ehemaligem Samen-Hahn-Gelände

Am 1. Juli 1981 ging das gesamte Samen-Hahn-Gelände für zwei Millionen DM an die Shobeiri GmbH und Co. KG und nur einen Tag später wurde bereits ein Biedermeierhaus von 1830 auf dem Gelände abgerissen. Es war eines der ĺetzten Gebäude dieser Art in Gießen. Unter Berufung auf die Aussagen des Bezirksdenkmalpflegers Dr. Bentmann dass das Biedermeierhaus jedoch mit seiner Lage als Hinterhofhaus nicht in das moderne Stadtbild integriert und daher auch nicht als denkmalschutzwürdig eingestuft werden konnte [3], entschied sich der damalige Bürgermeister der CDU-Fraktion Dr. Beyer für den Abriss. Mitglieder der Grünenfraktion sowie der SPD widersprachen dem jedoch mit der Erklärung auf eine Vertagung der Entscheidung über den Abriss durch Bezirksdenkmalpfleger Bentmann.[4] Auch gab es widersprüchliche Aussagen von Seiten der Polizeibehörde was die Gefahr der Besetzung der Gebäude betraf.[5] Wie der SPD-Landtagsabgeordnete Mutz dann im Februar 1982 mitteilte, lag die Entscheidung des Denkmalpflegers zum Zeitpunkt des Abrisses tatsächlich noch nicht vor und der Abriss wurde somit ohne dessen Zustimmung durchgeführt. [6]
Einzig das oben beschriebene Eckhaus Reichensand 2/Bahnhofstraße 35 sollte erhalten bleiben. Geplant war damals ein neues 18-Millionen-DM teures Gebäude mit einer Kombination aus Wohnungen und Geschäftsräumen zur Stärkung von Arbeitsmarkt und Wirtschaft . [7] Der Abriss zog ein breites Echo in der Öffentlichkeit mit sich, unter anderem einen "Schweigemarsch" mit 250 Demonstranten [8] und Beschwerden seitens des Mietervereins zur Zerstörung von bei Wohnungsknappheit nutzbaren Anwesen, zum Beispiel als Studentenwohnungen. [9] In einer gesonderten Versammlung während der sitzungsfreien Zeit kam es am 06.07. zu ener hitzigen Debatte über die richtigkeit und rechtmäßigkeit des Abrisses, für den, nach Antrag der Grünen-Fraktion, der Magistrat gerügt werden sollte. Hierbei kam es zudem zu Räumungen auf der linken oberen Tribühne, auf der mehrmals Spruchbänder hingehängt wurden. Hingegen wurde jedoch durch die CDU-Mehrheit beschlossen, dem Oberbürgermeister Anerkennung für den Erhalt der Gebäude Bahnhofstraße 35 und Reichensand 2 auszusprechen. [10] [11] Bereits die vormalige SPD/FDP Regierung hatte den Abriss der Gebäude und eine vollständige Sanierung des Geländes vorgesehen. [3] Trotz gegenteiliger Behauptungen durch Dr. Beyer wurde auch das Eckhaus Reichensand 2/Bahnhofsstraße 35 erst am 21. Juli 1981 vollständig in die Denkmalsliste eingetragen, sodass auch dieses bis dahin vom Abriss gefährdet war.[4] Erste Bauvorhaben für das Doppelhaus Ecke Reichensand/Bahnhofstraße

Nach  dem Abriss der Gebäude  auf dem Samen-Hahn-Gelände, mit Ausnahme des  Eckhauses, wurde die Freifläche zunächst als Parkplatz genutzt. [12] 

Die Eigentümer stellten nun für das verbliebene Doppelhaus eine Bauvoranfrage für ein Wohn - und Geschäftsgebäude mit fünf Geschossen, welche vom Magistrat genehmigt wurde unter der Voraussetzung dass bei einer geplanten "geschlossenen Bebauung anstelle der festgesetzten offenen Bebauung (...) ein Architektenwettbewerb stattfindet". [13] Ein Architektenbüro hatte bereits den Zuschlag als im April 1983 die Stadt bekannt gab das die Pläne Shobeiris nicht ganz ihren Vorstellungen entsprächen, da diese mit dem umliegenden Stadtbild nicht vereinbar wären, sodass keine Baugenehmigung ausgestellt werden konnte. [14] Im Juni 1983 gab es dann bereits die ersten Überlegungen den Erker des Eckgebäudes in einem Neubau "nachzuempfinden" und im Bereich des Daches eine Glaskuppel zu installieren [15], wobei der Erhalt der Baussubstanz oder der Fassade als sehr kostspielig verworfen wurden. Dennoch war die Fassade auf Grund ihres Baustils schon "in der Gründerzeit als schützenswert eingestuft und ins vorläufige Denkmalbuch eingetragen" worden. [15] Daher wurden auch auf diesen Beschluss wieder Stimmen laut, die Stadt möge doch "unter dem Druck von Seiten des Bauinteressenten" den Denkmalschutz nicht vernachlässigen. [15] Die ständige Veränderung der Baupläne durch den Eigentümer führte dazu, dass die Stadt ihm eine Baugenehmigung immer wieder verwehren musste (Stand 26. August 1983). [16]
Dies betrifft zum Beispiel den Bau von einer gewissen Anzahl von PKW-Stellplätzen, welche für den ursprünglichen Vorschlag Shobeiris für ein fünfstöckiges Wohn-und Geschäftsgebäude mit 149 Plätzen, davon 133 im Gebäudekomplex, veranschlagt wurde und so auch genehmigt hätte werden können. So war im Januar 1983 noch angedacht dass im Keller 88 Stellplätze für die künftigen Hausbewohner, 45 durch die Verlängerung des Karstadt-Parkhauses und die restlichen 16 mit einer Ablösesumme an die Stadt h inreichend geplant wären. Im August des selben Jahres führten die Überlegungen des Eigentümers aber schon dazu dass 100 der Parkplätze angemietet werden sollten, so zum Beispiel im Karstadt-Parkhaus und in der Tiefgarage Schanzenstraße. Die Stadt gab Shobeiri dafür ihr Einverständnis, der Regierungspräsident als Bauaufsicht willigte jedoch nicht ein, da die "Stellplatz-Satzung" mit diesem Vorschlag nicht erfüllt werden konnte. [16]
Bodenwertzuwachs Im September 1983 stellte sich dann heraus das der sogenannte "Bodenwertzuwachs" durch die Aufhebung des Sanierungsgebietes Westanlage/Bahnhofstraße/City-Center nun ausstand und von einem Gutachter für das Grundstück mit 160000 DM beziffert wurde, welche vom rechtmäßigen Eigentümer entrichtet werden muss. In diesem Fall war Shobeiri jedoch nicht in das Grundbuch eingetragen, sodass, laut dem Vermerk im Grundbuch, der Eigentümer noch der Inhaber des Gartenfachhandels Samen-Hahn war und dieser folglich auch die Summer des Bodenwertzuwachses zahlen müsse.


(EINIGUNG???)-----

Diese neuen Erkenntnisse hatten nun auch zur Folge dass nur der rechtmäßige Eigentümer über die Baupläne entscheiden durfte, jedoch nicht Bauherr Shobeiri. [17]
Neubewertung in Denkmalschutzfragen Die bedauernde Einschätzung des Denkmalpflegers von 1983, das Doppelhaus sei stark sanierungsbedürftig und die Beseitigung der Mängel könnte dem Eigentümer, vor allem finanziell, nicht zugemutet werden, wurde 1985 neu überdacht. Infolgedessen schätzte die Untere Denkmalschutzbehörde das Gebäude wieder als schützenswert ein und aus diesem Grund wurde der Abbruchantrag Shobeiris im Dezember 1985 abgelehnt. Als Begründung für dieses Umdenken wurden "städtebauliche, geschichtliche und künstlerische Gründe" genannt. [18]
Im März 1986 bekam Shobeiri für den Bebauungsplan wieder Einschränkungen auferlegt, welche von der vorherigen Regierung bereits aufgehoben worden waren. Darunter zählt die Anzahl der Geschossflächen, welche nun auf 2,0 anstatt 3,0 festgelegt wurde sowie die Miteinbeziehung des Hauses an der Ecke Bahnhofstraße. [19]
Bürgerbegehren gegen Verfall und Abriss des Doppelhauses Die Bürgerinitiative Mühlstraße wendet sich im November 1986 in einem offenen Brief an den Bürgermeister Schüler, in welchem sie ihre Bedenken gegen den Verfall und Abriss des Gebäudes als "denkmalschutzwürdiges Ensemble" [20] äußert und damit die Genehmigung der Stadt zur "Zweckentfremdung" des Komplexes "ohne zeitliche Begrenzung" von Seiten Shobeiris in Frage stellt. Im Juli 1987 wendet sich diese Bürgerinitiative erneut an die Presse und beschreibt den ihrer Ansicht nach "desolaten Zustand" [21] des Gebäudes welcher bei einer Besichtigung der Innenräume durch die Mitglieder dieser Bürgerinitiative zu Tage kam.
Demnach drang durch zerstörte Fenster Feuchtigkeit ein, der Holzschwamm habe sich massiv ausgebreitet und mehrere Propangasflaschen stellten außerdem ein Explosionsrisiko dar. Nach Einschätzung der Bürgerinitiative seien "diese Schäden nicht durch bloßen Verfall des Hauses enstanden, sondern vorsätzlich herbeigeführt worden, um den Verfall des Gebäudes zu beschleunigen" [21]. In Bezug auf diese Annahmen äußerten sie auch große Bedenken den Eigentümer betreffend, welcher ein "Spekulant" sei und versuche "das wenig aussichtsreiche Verfahren einer Abbruchgenehmigung zu umgehen und hinter dem Rücken der Öffentlichkeit mit einer gezielten Verwahrlosung des Gebäudes vollendete Tatsachen zu schaffen".[21] Der der Bürgerinitiative angehörende Rechtsanwalt Michael Roth sprach sich außerdem für den Widerruf der Genehmigung zur Zweckentfremdung aus. Zu den Gründen dafür nannte er die Auflagen unter welchen die Genehmigung überhaupt erst rechtmäßig sei; dazu zählt auch das er Wohnraum dem Verfall überlassen habe und nicht für entsprechenden Ersatz sorgte.
In diesem Fall ging es konkret um 500 qm Wohnraum. Denkmalpfleger Bachmann der Stadt Gießen entschied daraufhin die Äußerungen der Bürgerinitiative zunächst prüfen zu wollen, um das zu Beginn des Jahres 1987 in die Arbeitsliste für Kulturdenkmäler aufgenommene Eckhaus vor Witterungsschäden zu bewahren.[21] Auch der Mieterverein Gießen kritisierte das Vorgehen der Stadt bezüglich dieser Zweckentfremdung, was auch die Nutzung der Freifläche als Parkplatz einschließt, und forderte diese auf die Genehmigung zu widerrufen und den Abrissantrag entgültig abzulehnen. [22] Später stellte sich auch heraus das die Gruppe der Bürgerinitiative unbefugt in das Haus eingedrungen war, worauf sie vom Eigentümer angezeigt, die strafrechtliche Verfolgung jedoch eingestellt wurde. [23]
Entscheidung der Stadt gegen den Abriss Die Stadt gab auf den offenen Brief der Bürgerinitiative und die Kritik des Mietervereins bekannt das "aus rechtlichen Gründen" erst die entgültige Ablehnung des Antrages auf Abriss des Gebäudes von Seiten der Bauaufsicht zum Verbot der Wohnraumzweckentfremdung für das Eckgebäude führen kann. Die Befreiung von diesem Verbot wurde 1983 für das genannte Gebäude festgelegt. Baudezernent Dammann äußerte sich jedoch gegenteilig mit der Auffassung dass die Stadt die Möglichkeit habe ohne gravierende Folgen eine Wohnraumzweckentfremdung zu verbieten. <ref="87/1/14> Magistrat fühlt sich von Shobeiri "veralbert"; Gießener Allgemeine Zeitung vom 14.01.1987, Ausgabe Nr. 11, Seite 15</ref> Der Widerspruch Shobeiris auf die Ablehnung der Abrissgenehmigung von Seiten des Anhörungsausschusses ging mit der Vorlage dieses Begehrens nun im Januar 1987 an den Regierungspräsidenten.
Die Stadtverordnetenversammlung entschied zu diesem Zeitpunkt eine Abrissgenehmigung des Gebäudes weiterhin abzulehnen. Baudezernent Dammann hingegen plante das Gebäude, trotz eines gescheiterten Versuchs vom Jahre 1983, noch unter Denkmalschutz zu stellen. [24] Zu diesem Zweck waren im Januar 1987 auch weitere Auflagen geplant, welche die "Erhaltung der denkmalschutzwürdigen Häuser" sichern sollten und im Bauauschuss der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurden. Auch das widersprüchliche Verhalten Shobeiris bezüglich seiner Baupläne wurde hier kritisiert.[25] SPD und Grüne stimmten für den Widerruf der 1983 erteilten Genehmigung zur Wohnraumzweckentfremdung, während die CDU sich dagegen entschied mit der Begründung das dies rechtlich nicht durchsetzbar sei. [26] Auch der Magistrat entschied zu diesem Zeitpunkt gegen den Widerruf der Genehmigung, da er keine rechtliche Grundlage für diesen Vorstoß sah. Im April 1987 wurde der Widerspruch Shobeiris gegen die Ablehnung des Abbruchantrags von 1985 abgewehrt, woraufhin er Klage beim Verwaltungsgericht einreichte. Er stützte seine Klage dabei auf die Auffassung eines Gutachters, welcher ihm bestätigte das der Erhalt des Gebäudes in diesem Zustand nicht zumutbar sei, obwohl die Fassade zur Bahnhofstraße grundsätzlich schützenswürdig sei.
Neue Eigentümerpläne, jedoch kein Bauantrag Im September 1987 stellte Shobeiri eine neue Bauvoranfrage zur Planung eines nunmehr einstöckigen Gebäudes als "Gaststättendorf" <ref="88/2/13"> Das "Gaststättendorf" kann nicht entstehen; Gießener Allgemeine Zeitung vom 13.02.1988, Ausgabe Nr. 37, Seite 20</ref>mit zwei zusätzlichen Parkdecks, reichte aber keinen neuen Bauantrag ein, welcher auch mit den Vorstellungen der Stadt hätte vereinbart werden können.
Bebauungsplan mit Veränderungssperre Die SPD-Mitte forderte daraufhin im Februar 1988 einen neuen Bebauungsplan mit Veränderungssperre, sodass der Klage Shorbeiris auf Abriss des Gebäudes nicht irgendwann stattgegeben hätte werden können. [27] Darauffolgend wurde sogleich die geforderte Veränderungssperre angewandt, welche mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden war. Aufgrund "formalrechtlicher Bedenken" beteiligte sich die CDU nicht an dieser Abstimmung. [28] So wurde auch Shobeiris Antrag von September 1987 abgelehnt mit der Begründung das die Gestaltungsvorgaben der Stadt damit nicht umgesetzt würden. Diese Gestaltungsvorgaben beinhalteten einen Bau, welcher zur Straße hin wenigstens dreigeschossig und zur Innenseite terassenförmig verlaufen sollte. Außerdem sah der Magistrat mit Zustimmung des Parlaments die Gewerbeflächen im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss vor, mit Ausnahme von Vergnügungsstätten, sowie zwei Parkdecks mit einer Anzahl von bis zu 120 PKW-Parkplätzen und ein Flachdach mit Dachbegrünung. Diese Vorgaben setzten jedoch voraus dass das Eckgebäude in einem Abstand von sechs Metern zum Neubau erhalten bliebe, was nicht im Sinne des Eigentümers beschlossen worden war. [27]
Gebäudebegehung und Einstufung Im März 1988 entschieden die Fraktionen von CDU, SPD und FDP eine Begehung des Gebäudekomplexes zusammen mit Shobeiri um die Bauplanungen vor Ort erläutert zu bekommen. Die Grünenfraktion wurde von Shobeiri zu diesem Ortstermin nicht eingeladen, da dieser sich von deren Kritik angegriffen fühlte. So stellten die Anwesenden fest, dass bereits vom vorherigen Eigentümer Stahlträger zum Ersatz von tragenden Wänden eingebaut wurden und der Dachstuhl längst baufällig geworden war. Insbesondere die denkmalgeschützte Fassade und die Eckgestaltung erschien den Gutachtern dennoch erhaltenswert. Der Eigentümer plante jedoch den Abriss des kompletten Gebäudes und statt der Erhaltung die Fassade und den Erker mit dem Originalmaterial in derselben Gestaltung wieder aufzubauen. Die Möglichkeit das Gebäude auszukernen (Komplettabriss bis auf die Fassaden) bestand, wäre jedoch mit sehr großem Aufwand und der Gefahr des Zusammenbrechens der Außenwände verbunden gewesen.Referenzfehler: Ungültige Verwendung von <ref>: Der Parameter „name“ ist ungültig oder zu lang.
Gleichzeitig gibt dieser vor, dass bei Sanierung des Samen-Hahn Gebäudes Dach und Außenwände gleich bleiben und die Außenfenster der Gebäude am Reichensand sich am Samen-Hahn Gebäude orientieren müssen. [29]
Im Laufe der Aufstellung des Bebauungsplanes kam es insbesondere durch die Industrie- und Handelskammer aus Bedenken gegen den Zweck des Denkmalschutz und dem Eigentümer zu Protesten gegen den Erhalt des Eckgebäudes. Der Eigentümer schlug er eine Entkernung bei Erhalt der äußeren Hülle vor. Hingegen kam man seinen Forderungen dem Einbau von Wohnungen insoweit nach, dass nur in den obersten Geschossen eine Wohnbebauung vorgeschrieben wurde. [29]
Schützenswert oder nicht? Die Industrie-und Handelskammer Gießen äußerte sich im Februar 1990 mit der Ansicht, dass "die Einstufung als Baudenkmal sachlich nicht gerechtfertigt" sei, da es "im Innern des baufälligen Hauses und an den rückwärtigen Fassaden keine einziges Stilelement aus der Spätgründerzeit" gäbe <ref="90/7/31"> Streit geht weiter: Kulturdenkmal oder nicht?; Gießener Allgemeine Zeitung vom 31.07.1990, Ausgabe Nr. 175, Seite 20</ref>, wohingegen der städtische Denkmalpfleger Bachmann das Doppelhaus als "repräsentatives Einzelobjekt der Spätgründerzeit beurteilt hatte, welches unbedingt schützenswert sei. Er nannte dafür "das Mansardendach, die qualitätvolle Verarbeitung des zweifarbigen Klinkermaterials und die sehr gute Ecklösung durch einen vorgehängten Erker mit Balkon"[30]. Bei diesen Überlegungen wurde jedoch nur "der ideelle Wert des Hauses" bedacht, während "die materielle Zumutbarkeit seiner Erhaltung" nicht miteinbezogen wurde. [30]
Die Gestaltungsvorgaben, der sogenannte "Bebauungsplan Reichensand", welcher mit der Veränderungssperre im Februar 1988 festgelegt wurde, ist dann im August 1990 als satzungsreif kategorisiert worden. Außerdem erhielt damit dieser Bebauungsplan auch eine Erhaltungssatzung, womit der Abriss des Gebäudes abgelehnt werden konnte. Referenzfehler: Ungültige Verwendung von <ref>: Der Parameter „name“ ist ungültig oder zu lang. Vorübergehende Nutzung für Räumungsverkauf Ab Ende März 1991 wurden tatsächlich Teile des Erdgeschosses des Doppelhauses wieder genutzt, wenn auch nur vorübergehend. Ein Teppichhaus entschied die Räume für einen Räumungsverkauf anzumieten. <ref="91/4/04"> Haus "Samen-Hahn" wieder in Nutzung; Gießener Allgemeine Zeitung vom 04.04.1991, Ausgabe Nr. 78, Seite 19</ref> Anfang April bereits wurde dieses durch die IHK Gießen wegen "zahlreicher Rechtsverstöße" jedoch wieder geschlossen. Referenzfehler: Ungültige Verwendung von <ref>: Der Parameter „name“ ist ungültig oder zu lang. Daraufhin bot Shobeiri den Jungsozialisten das Objekt "zur mietfreien Nutzung" an bis eine entgültige Entscheidung über das weitere Verfahren feststände. Im Dezember 1991 erklärten die Jusos dass Shobeiri nicht zu Verhandlungen bereit gewesen sei, während dieser die Ansicht vertrat bloß noch eine Zusicherung über den schnellstmöglichen Auszug von Bewohnern bei vorliegender Entscheidung über die Nutzung beziehungsweise den Abriss des Hauses verlangt hätte. Darunter zählte er eine "Bürgschaftserklärung der Stadt" unter welche auch etwaige Schäden durch Bewohner fallen sollten. Das Ansinnen der Jusos es sei Shobeiris Aufgabe das Anwesen für die Nutzung "bewohnbar zu machen" lehnte dieser strikt ab und stoppte damit alle weiteren Diskussionen. Referenzfehler: Ungültige Verwendung von <ref>: Der Parameter „name“ ist ungültig oder zu lang. Am 9. November 1995 gab der Verwaltungsgerichtshof Kassel schlussendlich bekannt das das Gebäude nicht abgerissen werden dürfe. Desweiteren sah dieser den Parkplatz als nicht legal an. Shobeiri war es nicht erlaubt zu diesem Urteil Revision einzulegen. Referenzfehler: Ungültige Verwendung von <ref>: Der Parameter „name“ ist ungültig oder zu lang. Tatsächlich blieb er Gießen als Bürger treu. [31] Ende Januar 1996 äußerte sich dann Bürgermeister Schüler zu dem Urteil und befand weiterhin das eine "einvernehmliche Lösung" mit dem Eigentümer angebracht sei mit dem Bemühen um eine Einigung die Wohnraumzweckentfremdung betreffend. Referenzfehler: Ungültige Verwendung von <ref>: Der Parameter „name“ ist ungültig oder zu lang. Spekulant Shobeiri und der Verfall eines Gründerzeithauses Aus einem Briefwechsel Shobeiris mit der Stadt im August 1996 wurde ersichtlich dass Shobeiri durchaus bewusst war das der jahrelange Leerstand des Gebäudes bei einer Sanierung seinen Tribut fordert und diese somit entsprechend teuer ausfallen würde. Daher bot er im Zuge dessen der Stadt an das Gebäude für 30 Jahre zu mieten für einen "symbolischen Preis von einem Pfennig pro Jahr", wohingegen die Stadt dann die Renovierungskosten tragen sollte. Er nannte einen Betrag von 3,5 Millionen DM Renovierungskosten und 750000 DM als Parkplatzablöse falls das geplante Parkhaus nicht seinen Platz finden könnte. Dieses Ansinnen nahm die Stadt jedoch nicht Ernst und vor allem Hagemann, Stadtverordnetenvorsitzende der Grünen, zeigte sich verärgert. Sie machte Shobeiri dann auch darauf aufmerksam dass die Instandsetzung des Gebäudes laut "dem hessischen Wohnraumzweckentfremdungsgesetz" in seiner Verantwortung liegt und er sich den durch die Vernachlässigung entstandenen Schaden selbst zuzuschreiben hat. Sie erklärte jedoch das ein "kaufmännisch korrektes Angebot" von den Grünen durchaus akzeptiert werden könne, um das Gebäude letztlich "gemeinnützigen Zwecken" zuführen zu können. Referenzfehler: Ungültige Verwendung von <ref>: Der Parameter „name“ ist ungültig oder zu lang. Zum öffentlichen Wohl gehört sicher auch ein ganzes Anwesen mit umliegendem Gelände nicht vermüllen zu lassen, sodass es über Jahre und Jahrzehnte von den Bürgern nur noch als Schandfleck angesehen werden konnte. Referenzfehler: Ungültige Verwendung von <ref>: Der Parameter „name“ ist ungültig oder zu lang. Bild: Verwahrloste und vermüllte Rückseite des Hauses Referenzfehler: Ungültige Verwendung von <ref>: Der Parameter „name“ ist ungültig oder zu lang.
Sowohl CDU als auch Grüne versprachen den Bürgern bei einer Befragung erneut dem Eigentümer Auflagen zur "wirtschaftlichen Nutzung" des Geländes zu machen, wobei die Grünen einen Bauplan mit Bau-und Erhaltungsgebot in Erwägung zogen. Referenzfehler: Ungültige Verwendung von <ref>: Der Parameter „name“ ist ungültig oder zu lang. Im Februar 1998 äußerte sich Stadtplanungsdezernentin Hagemann einmal mehr zu den Vorgängen und Gesprächen zwischen Eigentümer Shobeiri und der Stadt. Sie war der Meinung dass der Eigentümer von sich aus zu einer Lösung kommen müsse, ohne dass ein durch die Stadt initiiertes Baugebot ihn dazu zwingt. Referenzfehler: Ungültige Verwendung von <ref>: Der Parameter „name“ ist ungültig oder zu lang. Wenn es um "häßliche Baulücken und heruntergekommene Altbauten" Referenzfehler: Ungültige Verwendung von <ref>: Der Parameter „name“ ist ungültig oder zu lang. Prompt äußerte sich der ehemalige Bürgermeister Schüler dann in einem Leserbrief in der Gießener Allgemeine Zeitung zu dem Verfahren mit den Worten "Herr Shobeiri benutzt unseren Rechtsstaat nur zu seinem Vorteil. Das Gebot des Grundgesetzes 'Eigentum verpflichtet' lässt er nicht für sich gelten. (...) Leitragende sind die Gießener Bürgerinnen und Bürger, die tagtäglich die Schandflecken in der Bahnhofstraße und in der Südanlage ertragen müssen." Referenzfehler: Ungültige Verwendung von <ref>: Der Parameter „name“ ist ungültig oder zu lang. und im, im Dezember 1999, neu gegründeten Arbeitskreis zur Innenstadtentwicklung der SPD-Stadtverordnetenfraktion, welche schnell eine Lösung für die Bebauung der Flächen zu finden gedachten. [32] In einem Vortrag im Juli 2000 ging der Leiter des Stadtplaungsamtes, Dettling, dann auch auf das Grundstück Samen-Hahn ein, wobei er ein Baugebot als "stumpfes Schwert" bezeichnete, da in diesem Fall die Bebauung oder Sanierung zum Zeitpunkt der Diskussion für den Eigentümer "wirtschaftlich (nicht) vertretbar" gewesen sei. [33] Entwicklung des Viertels und Parkplatznutzung Nachdem die Parkplatznutzung am Reichensand im November 1995 als illegal gestoppt wurde, kam die CDU Gießen im Juli 2000 zu dem Schluss dass, vor allem zu Festen in der Innenstadt, die Parksituation für von auswärts anreisende Gäste kritisch sei. Daher wünschte sich der damalige CDU-Vorsitzende Möller "eine kurzfristige und zeitlich beschränkte Erweiterung des städtischen Parkraumangebotes" im Rahmen einer "Ausnahmeregelung" Referenzfehler: Ungültige Verwendung von <ref>: Der Parameter „name“ ist ungültig oder zu lang. Außerdem forderte der CDU-Vorsitzende im Oktober 2000 ein "Entwicklungskonzept" für den Innenstadtbereich Schanzenstraße/Bahnhofstraße. Er kritisierte die Entwicklung des Viertels hin zu Leerständen von Geschäftshäusern und "Rückgang an Publikumsverkehr", sodass eine "zunehmende Verschmutzung" und die "Gegenwart zweifelhafter Personenkreise" in diesem Bereich immer mehr zunehme. Er plante die Attraktivität des Viertels für den Einzelhandel, die Kunden und die Anwohner vor allem durch neue Straßenverkehrsregelungen und damit verstärkte Nutzung des Areals zu stärken. .Referenzfehler: Ungültige Verwendung von <ref>: Der Parameter „name“ ist ungültig oder zu lang. Kunstprojekte und Bebaungsplanung durch Schüler der LLS Es beschäftigten sich nun sogar Schüler der zehnten Klassen der Landgraf-Ludiwg-Schule im Erdkundeunterricht mit der Bebauung des Areals. Innerhalb von vier Monaten zwischen Februar und Mai 2001 tüftelten diese an einem Plan für die Sanierung des Doppelhauses mit Eigentumswohnungen und Mietwohnungen sowie die Ansiedlung eines Geschäfts im Erdgeschoss. Daneben planten sie einen "dreistöckigen Gebäudekomplex" mit Tiefgarage, welcher unter anderem ein Burger King beherbergen sollte für den kleinen Hunger nach dem Kinobesuch. Referenzfehler: Ungültige Verwendung von <ref>: Der Parameter „name“ ist ungültig oder zu lang. Beim "Kunstspektakulum 'Fluss mit Flair'" 2010 veränderte der Künstler Carsten Hirth in einer Fotografie von der Rückansicht des Samen-Hahn-Hauses das Wort "liebe" in "gier" und gab diesem damit eine ganz neue Aussage. Referenzfehler: Ungültige Verwendung von <ref>: Der Parameter „name“ ist ungültig oder zu lang.
Auf diese Pläne basierend wäre der Teil des Doppelhauses mit der Adresse Bahnhofstraße 35 abgerissen worden um dort Platz für Markthalle und Parkhaus zu machen. Der kulturhistorisch wertvolle Eckteil des Gebäudes an Reichensand/Bahnhofstraße wäre so erhalten geblieben und in den Neubau integriert worden. Auch die ""Rekonstruktion des historischen Untergeschosses" von Reichensand 2 war Teil des Plans unter Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde. Referenzfehler: Ungültige Verwendung von <ref>: Der Parameter „name“ ist ungültig oder zu lang., sodass die Landesdenkmalpflege im Bezug auf einen möglichen Teilabriss ihre Zustimmung äußerte. Für die Umsetzung dieser Pläne war jedoch zunächste eine Veränderung des Bebauungsplans notwendig. Referenzfehler: Ungültige Verwendung von <ref>: Der Parameter „name“ ist ungültig oder zu lang. ------- Annahme des Markthallenkonzepts von Wochenmarktbeschickern Im September 2003 führte die Gießener Allgemeine Zeitung eine Umfrage unter Wochenmarktbeschickern durch, um ein generelles Meinungsbild zur geplanten Markthalle auf dem ehemaligen Samen-Hahn-Gelände zu erlangen. Auch die Eigentümergemeinschaft hatte ein solches Meinungsbild in Form eines "Marktfrühschoppen(s)" für die Beschicker des Wochenmarktes geplant. So äußerten sich die Befraten in der GAZ-Umfrage zu der mit 1600 Quadratmetern möglicherweise zu gering bemessenen Größe der Markthalle sowie zu den Mietpreisen, welche jedoch noch nicht in die Planungen der Eigentümer miteinbezogen wurden. Auch die geplanten Öffnungszeiten wurden eher kritisch beäugt; diese wurden mit täglicher Öffnung von 8 bis 20 Uhr beziffert und zusätzlichen abendlichen Kulturveranstaltungen. Nicht zuletzt sahen einige der Befragten ein Konkurrenzdenken der Eigentümer gegenüber dem traditionellen Gießener Wochenmarkt, welches diese jedoch bestritten. Ihnen sei es ein Anliegen vor allem Erzeuger regionaler Produkte in die Markthalle zu locken; eine Liste von 50-100 Interessenten lag auch bereits vor. Referenzfehler: Ungültige Verwendung von <ref>: Der Parameter „name“ ist ungültig oder zu lang. Stillstand und städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen Im März 2004 jedoch gab es noch keine entsprechenden Bauvoranfragen oder einen Bauantrag von Seiten der Eigentümergemeinschaft für das Samen-Hahn-Gelände. Referenzfehler: Ungültige Verwendung von <ref>: Der Parameter „name“ ist ungültig oder zu lang. Der Gießener Verwaltung fehlte es vor allem auch an weiteren Vorgaben der Eigentümer, um eine Änderung des Bauantrages auf den Weg bringen zu können. Referenzfehler: Ungültige Verwendung von <ref>: Der Parameter „name“ ist ungültig oder zu lang. Für dieses Gelände plante die Stadt Anfang 2007 "einen Bebauungsplan mit der 'Zielrichtung einer besonderen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme'" zu erarbeiten, mit welchem die Eigentümer im Verfahren entscheiden müssten ob es ihnen möglich ist die Bebauung voranzutreiben oder zu verkaufen. Bei der Entscheidung zum Verkauf bekäme die Stadt ein Vorkaufsrecht und würde den Verkehrswert des Geländes an den Eigentümer entrichten. Referenzfehler: Ungültige Verwendung von <ref>: Der Parameter „name“ ist ungültig oder zu lang. Bei einer Anliegerversammlung zum Sanierungsgebiet Schanzenstraße/Bahnhofstraße kam durch Rufe aus dem Publikum immer wieder das Thema Samen-Hahn zur Sprache bis der anwesende Habibollah Shobeiri der Eigentümerfamilie sich schließlich auch äußerte und sagte das "das Grundstück im Reichensand 'seit 27 Jahren abgeschrieben'" sei und er es der Stadt für einen Euro anbiete. Baudezernent Rausch nahm dieses Angebot jedoch nicht für bahre Münze. Referenzfehler: Ungültige Verwendung von <ref>: Der Parameter „name“ ist ungültig oder zu lang.


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Eine GAZ-Leserin schlug vor Herrn Shobeiri doch zum Bau des geplanten Gießener Großkinos auf dem Samen-Hahn-Gelände zu bewegen, welches wegen seiner Innenstadtlage "ideal" (gewesen) wäre. Referenzfehler: Ungültige Verwendung von <ref>: Der Parameter „name“ ist ungültig oder zu lang. Infolge der immer wieder scheiternden Gespräche zwischen Stadt und Eigentümer, wie das Samen-Hahn Gelände weiter genutzt werden könne, beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 24. März 2011, dem Magistrat umgehend mit der Einleitung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme für den Bereich Samen-Hahn beginnen zu lassen und zudem sämtliche rechtliche zur Verfügung stehenden Möglichkeiten bis zur letzten Instanz zu nutzen, die zur Umsetzung erforderlich seien (Ja: CDU/GR/FDP/FW/BLG; StE: SPD/LINKE) [34], jedoch ist ein Berichtsantrag auf dem März 2012, der nach den seitdem ergriffenen Maßnahmen fragt, bis heute vom Magistrat unbeantwortet geblieben. [35]
Im April 2012 beantragte der Eigentümer aufgrund eines Gutachtens, das das Samen-Hahn Gebäude an der Ecke Reichensand/Bahnhofstraße für akut einstürzgefährdet einstuft, den Abbruch dieses Gebäudes. Dieser, der gemeinsam mit dem Gutachten bei der städtischen Bauverwaltung eingereicht wurde, führte umgehend zu Straßensperrungen am Kreuzungsbereich Bahnhofstraße/Reichensand/Schanzenstraße sowohl für den Fahr- als auch für den Fußverkehr. Infolge dessen wurde von der Stadt eine Überprüfung der Statik beauftragt und ein Gutachten über die Frage der Sicherung und des Erhaltes der Fassaden des denkmalgeschützten Gebäudes in Auftrag gegeben. [36]
In der Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.2012 forderten die Abgeordneten den Magistrat auf, keine Genehmigung für den Abiss der historischen Fassade des Gebäudes "Samen-Hahn" zu erteilen, bis der zuständige Fachausschuss in einer kurzfristigen Sondersitzung informiert worden ist (Ja: SPD, CDU, FR, FW, LINKE, FDP; StE: PIR, LB/BLG) [37], zudem wird der Beschluss von 24.03.2011 [34] bekräftigt, mit der Einleitung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zu beginnen (Ja: SPD, CDU, GR, FW, LINKE, FPD, LB/BLG; StE: PIR) und den Magistrat zu beauftragen, sämtliche rechtlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten bis zur letzten Instanz zu nutzen, die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlich sind (Ja: SPD, CDU, GR, LINKE, FDP, LB/BLG; Nein: FW; StE: PIR). [37] Zudem wurde der Magistrat aufgefordert, die haushaltsrechlichen Möglichkeiten für einen Erwerb des Gebäudes zu schaffen (Ja: SPD, CDU, GR, LINKE, FDP; Nein: FW, LB/BLG; StE: PIR).[37]
Nach Einreichung eines Gutachtens über die Gefährdung des Einsturzes des Samen-Hahn Doppelhauses, entschied die Stadt das Haus im Juni 2012 nach 114 Jahren einschließlich 30 Jahren Leerstand abzureißen. Dazu gab es dann ganz unterschiedliche Standpunkte aus der Bevölkerung. Während die einen den Abriss bedauerten, äußerten die anderen sich erleichtert darüber dass sich nun endlich etwas bewegte.Referenzfehler: Ungültige Verwendung von <ref>: Der Parameter „name“ ist ungültig oder zu lang. In der folgenden Sitzung am 27. Juni 2012 beschloss die Stadtverordnetenversammlung infolge der Entscheidung,das Eckhaus abzureißen einstimmig die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes "GI 01/36 Reichensand/Bahnhofstraße", der den gesamten Block zwischen Reichensand, Bahnhofstaße und Westanlage umfasst und setzten als Sanierungsziel fest, dass ein Neubau an der Straßenecke Bahnhofstraße/Reichensand sich in Kubtur, Gestalt und Materialität am Vorgängerbau "Samen-Hahn" orientieren muss. Davon sind sowohl Teile des Bebauungsplanes Nr. 56 "Stadtmitte II", als auch, mit Ausnahme der Vehrkehrsflächen, der gesamte Bebauungsplan G 1/09 betroffen, die durch diesen neuen ersetzt werden sollen. Gleichzeitig gehört das Gebiet zum Sanierungsgebiet "Schanzenstraße/Mühlstraße", bei dem ein wesentliches Ziel darin besteht, die Blockrandbebauung in der Bahnhofstraße zu erhalten. [38] Dieser befindet sich weiterhin in Planung.
In einer Umfrage der GAZ nach den Wünschen der Leser für das Jahr 2013 wird deutlich das die anderen Gebäude im Besitz der Eigentümerfamilie Shobeiri, wie beispielsweise die Alte Post nicht das gleiche Schicksal ereilen soll wie dem Samen-Hahn-Gebäude. Außerdem wünschten sich viele Bürger das das freie Gelände doch einer "attraktiven Nachfolgenutzung (...)" zugeführt werden solle. Referenzfehler: Ungültige Verwendung von <ref>: Der Parameter „name“ ist ungültig oder zu lang. Professor Dr. Meurer stellte vier unterschiedliche Bebauungsstudien vor, von einem Nachbau des Originals über die Nachahmung der Fassade, einer Kombination aus alter Struktur und neuen modernen Materialien bis zu einem modernen Neubau ohne historische Elemente. Die dritte und vierte Variante besäßen fünf Geschosse, während die erste und zweite wie das abgerissene Samen-Hahn-Gebäude nur vier erreichen würde. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragte jedoch "bei einem Neubau die Kubatur des Originals zu erhalten". Eine originalgetreue Nachbildung des Gebäudes würde jedoch kaum möglich sein, da dafür nicht ausreichend Dokumente der Gründerzeit vorlägen. Aus diesem Grund wurde die zweite Variante in Betracht gezogen, da mit der Fassadenkonstruktion weniger Probleme anfielen. Diese Planungen beschäftigen sich nur mit dem Neubau des abgerissenen Hauses; es sind jedoch drei weitere Häuser auf der restlichen Freifläche geplant. Hauptsächlich würden die Gebäude dann für Wohnungen genutzt, außerdem eventuell Büro- und Geschäftsräume im Erdgeschoss. Für die PKWs ist eine Tiefgarage angedacht. Professor Meurer versprach eine Bebauung bis 2017. Die anwesenden Bürger äußerten sich gemischt zu den vorgestellten Bebauungsplänen; keine der Varianten wurde abgelehnt. Auch der Grundstückseigentümer Karim Shobeiri interessierte sich für die Planungen und gab an "eine Neubebauung 'so schnell wie möglich umzusetzen'". Referenzfehler: Ungültige Verwendung von <ref>: Der Parameter „name“ ist ungültig oder zu lang. Referenzfehler: Ungültige Verwendung von <ref>: Der Parameter „name“ ist ungültig oder zu lang. Stattdessen wird dieser vorraussichtlich nach der Sommerpause 2014 der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden.

Verfall und Abriss

---Bilder vom Abriss--- Referenzfehler: Ungültige Verwendung von <ref>: Der Parameter „name“ ist ungültig oder zu lang.

Einzelnachweise

  1. Nach 114 Jahren kommt der Abrissbagger; Gießener Allgemeine Zeitung vom 23.06.2012, Ausgabe Nr. 114, Seite 25
  2. Samen-Hahn Gebäude auf denkmalpflege-hessen.de (Archivierte Version)
  3. 3,0 3,1 Beyer: "Es lagen Erkenntnisse auf mögliche Besetzung vor" Walldorf: "Wir brauchen Zusage für Wohnraum-Schaffung"; Gießener Allgemeine Zeitung vom 07.11.1981, Ausgabe Nr. 157, Seite 21
  4. 4,0 4,1 Woher kommen die eindeutigen Widersprüche?; Gießener Allgemeine Zeitung vom 22.08.1981, Ausgabe Nr. 193, Seite 28
  5. Abriß Samen-Hahn nun auch Landtagsthema; Gießener Allgemeine Zeitung vom 23.10.1981, Ausgabe Nr. 246, Seite 11
  6. "Den Denkmalpfleger trifft keine Schuld"; Gießener Allgemeine Zeitung vom 24.02.1982, Ausgabe Nr. 46, Seite 14
  7. Die Bagger griffen nach Bausubstanz von 1830 und 1880: Kulturdenkmäler machen für 18-Millionen-Projekt Platz; Gießener Allgemeine Zeitung vom 03.07.1981, Ausgabe 150, Seite 13
  8. "Schweigemarsch" bei den Trümmern in der Bahnhofstraße; Gießener Allgemeine Zeitung vom 08.07.1981, Ausgabe Nr. 154, Seite 11
  9. "Magistrat stelte Politik der Zerstörung einmal mehr unter Beweis"; Gießener Allgemeine Zeitung vom 10.07.1981, Ausgabe Nr. 156, Seite 10
  10. Abrißgenehmigung Gebäudekomplex "Samenhaus Hahn", Antrag der STV. Stilke und Wieberg, DIE GRÜNEN - Drucksache Nr.. I/47
  11. Keine Rüge, sondern Anerkennung für den Magistrat Räumung der Zuschauer-Tribüne wegen Störung; Gießener Allgemeine Zeitung vom 10.07.1981, Ausgabe Nr. 156, Seite 11
  12. Bauvoranfrage ist am Mittwoch im Bauausschuß Stimmt RP der Bebauungsplan-Befreiung zu?; Gießener Allgemeine Zeitung vom 14.08.1982, Ausgabe Nr. 186, Seite 27
  13. Bauvoranfrage des Formea H.Shobeiri GmbH & Co KG, zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses in Gießen, Antrag des Magistrats - Drucksache Nr.. I/395
  14. Noch keine Genehmigung für "Shobeiri-Bau"; Gießener Allgemeine Zeitung vom 08.04.1983, Ausgabe 80, Seite 18
  15. 15,0 15,1 15,2 Auch das Vorderhaus wird verschwinden; Gießener Allgemeine Zeitung vom 04.06.1983, Ausgabe Nr. 127, Seite 15
  16. 16,0 16,1 Bleibt der Reichensand-Komplex ein Phantom?, Gießener Allgemeine Zeitung vom 26.08.1983, Ausgabe Nr. 197, Seite 16
  17. Wer zahlt den Bodenwertzuwachs von 160000 DM?; Gießener Allgemeine Zeitung vom 06.09.1983, Ausgabe Nr. 206, Seite 17
  18. Streit geht weiter: Kulturdenkmal oder nicht? Gießener Allgemeine Zeitung vom 31.07.1990, Ausgabe Nr. 175, Seite 20
  19. Schließung der Baulücke Reichensand in Sicht; Gießener Allgemeine Zeitung vom 18.03.1986, Ausgabe Nr. 65, Seite 17
  20. Gegen Abrißerlaubnis für Eckbau Reichensand; Gießener Allgemeine Zeitung vom 29.11.1986, Ausgabe Nr. 277, Seite 29
  21. 21,0 21,1 21,2 21,3 Schleichender Verfall eines Gründerstilhauses; Gießener Allgemeine Zeitung vom 29.07.1987, Ausgabe Nr. 172, Seite 15
  22. "Fatale Folgen übereilter Baupolitik"; Gießener Allgemeine Zeitung vom 11.12.1986, Ausgabe Nr. 287, Seite 24
  23. Direkter Kontakt der Fraktionen mit Shobeiri; Gießener Allgemeine Zeitung vom 11.03.1988, Ausgabe Nr. 60, Seite 19
  24. Referenzfehler: Es ist ein ungültiger <ref>-Tag vorhanden: Für die Referenz namens 87/1/14 wurde kein Text angegeben.
  25. Referenzfehler: Es ist ein ungültiger <ref>-Tag vorhanden: Für die Referenz namens 87/7/14 wurde kein Text angegeben.
  26. Samen-Hahn: Nur die CDU folgt dem Bürgermeister; Gießener Allgemeine Zeitung vom 07.02.1987, Ausgabe Nr. 32, Seite 28
  27. 27,0 27,1 Referenzfehler: Es ist ein ungültiger <ref>-Tag vorhanden: Für die Referenz namens 88/2/13 wurde kein Text angegeben.
  28. Das "Gaststättendorf" kann nicht entstehen; Gießener Allgemeine Zeitung vom 13.02.1988, Ausgabe Nr. 37, Seite 20
  29. 29,0 29,1 Referenzfehler: Es ist ein ungültiger <ref>-Tag vorhanden: Für die Referenz namens DS I/262 wurde kein Text angegeben.
  30. 30,0 30,1 Referenzfehler: Es ist ein ungültiger <ref>-Tag vorhanden: Für die Referenz namens 90/7/31 wurde kein Text angegeben.
  31. Arbeitskämpfer, Prügelknaben und Rekorde; Gießener Allgemeine Zeitung vom 23.02.2008, Ausgabe Nr. 46, Seite 26
  32. SPD: Bellof Sprecher von AK Innenstadt; Gießener Allgemeine Zeitung vom 01.12.1999, Ausgabe Nr. 280, Seite 26
  33. Nordstadt: Planungsamtschef warnt vor Euphorie; Gießener Allgemeine Zeitung vom 06.07.2000, Ausgabe Nr. 154, Seite 20
  34. 34,0 34,1 Entwicklungsmaßnahmen "Schandfleck Samen-Hahn"], Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vom 04.02.2011, STV/3554/2011
  35. http://parlamentsinfo.giessen.de/vo0050.php?__kvonr=12859
  36. Samen-Hahn Gebäude einsturzgefährdet - Straßensperrung - Pressemitteilung der Stadt Gießen vom 12.04.2012 (Archivierte Version)
  37. 37,0 37,1 37,2 Reichensand/Bahnhofstraße (ehem. Samen-Hahn) - Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 27.04.2012, Vorlage: STV/0856/2012
  38. Aufstellung eines Bebauungsplanes GI 01/36 "Reichensand/Bahnhofstraße" hier: Einleitungsbeschluss, Bekanntmachung, Antrag des Magistrats vom 29. Mai 2012, Vorlage: STV/0920/2012

. Habibollah Shobeiri - Grundstückseigentümer, Aufgabe seines Teppichgeschäfts in 1986 aufgrund "finanzieller Verpflichtungen" (gaz_1986-03-18_65_17.pdf) Shobeiri plant Gießen zu verlassen Im April 1995 teilte Shobeiri im Gespräch mit der Gießener Allgemeinen Zeitung mit dass er Ende des Jahres 1995 vor hat Gießen nach 24 Jahren zu verlassen. Als Begründung für diesen Entschluss nannte er seine Resignation vor der Gießener Stadtpolitik. Neben dem Samen-Hahn-Komplex gehörten ihm zu diesem Zeitpunkt die Gebäude Westanlage 30/32 und Südanlage 10, welche er nicht plante zu verkaufen. Trotz der immer währenden Kritik an seinem Vorgehen bezüglich der Bebauung des Samen-Hahn-Geländes, konnte er auch fertiggestellte Bauprojekte vorweisen. Dazu zählen Gebäude an der Rodheimer Straße und der Westanlage. Er äußerte sich außerdem negativ über die Grünenpolitik und gab dieser und dem Stadtrat Dammann die Schuld für die Verhinderung seiner Bauvorhaben, während er Oberbürgermeister Mutz für die Unterstützung in der Umsetzung seiner bereits begonnenen oder abgeschlossenen Bauprojekte dankte