Gießen-Pass

Aus Informationsplattform über Gießen
Version vom 21. Dezember 2024, 20:50 Uhr von COechler (Diskussion | Beiträge) (Weitere zugehörige Anfragen und Anträge eingefügt.)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Warnung.png
Warnung.png
Diese Seite ist noch unvollständig und wird noch mit Inhalten gefüllt werden!

Allgemeines

Den Gießen-Pass gibt es seit 1986. Bis 2005 konnte wohl jeder den Pass beantragen, dessen EInkommen höchstens 30% über Sozialhilfeniveau lag. Dies wurde massiv auch von Studenten genutzt. Seit 2002 zahlen Gießen-Pass Inhaber, die Hälfte der Eintritte und Gebühren, bis dato zahlten sie nur ein viertel des Preises. Bemühungen linker Abgeordneter dies wieder einzuführen scheiterten bislang.[1] Bis zum Inkrafttreten der Satzung über den Gießen-Pass am 01.01.2011 war die Satzung "nur" eine Richtlinie. Da eine Richtlinie nach damaliger Aussage des Regierungspräsidiums (Verfügung vom 19.12.2005) kein materielles Recht sei, wäre es der Stadt nicht weiter möglich gewesen Gießen-Pässe auszustellen, sollte kein genehmigter Haushalt vorliegen. Mit der Magistratsvorlage[2] sollte die bis dato gültige Richtlinie zu einer Satzung geändert werden um die Ausstellung des Gießen-Passes zu einer Pflicht zu machen und daher nicht mehr auf einen genehmigten Haushalt angewiesen zu sein.[3]

Mit der Eröffnung des Kinopolis in Gießen ist auch eine weitere Stelle hinzugekommen, in der Gießen-Pass Besitzer ermäßigten Eintritt erhalten.[4]

Ermäßigungen

Siehe $3 der Satzung über den Gießen-Pass

Satzung

Satzung über den Gießen-Pass vom 01.01.2011 [2] [5]

§ 1 Rechte aus dem Gießen-Pass

Wer den Gießen-Pass besitzt, kann die Preis- und Gebührenermäßigungen nach § 3 in Anspruch nehmen.

§ 2 Anspruchsberechtigte

(1) Anspruch auf Ausstellung des Gießen-Passes hat, wer

  • 1. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (Sozialhilfe) oder nach §§ 27a oder 27d des Bundesversorgungsgesetzes,
  • 2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuchs,
  • 3. Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich von Leistungen nach § 22, nicht jedoch Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches,
  • 4. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • 5. Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften,
  • 6. Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 des Lastenausgleichsgesetzes oder einen Freibetrag nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c des Lastenausgleichsgesetzes,
  • 7. in der Vitos-Klinik in Gießen untergebracht ist und lediglich einen Barbetrag gemäß §11 Maßregelvollzugsgesetz,
  • 8. in der Vitos-Klinik in Gießen untergebracht ist und lediglich Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz,
  • 9. Leistungen an junge Menschen
    • a) in Pflegefamilien nach § 33 oder § 35a
    • b) in Heimen nach § 34 oder § 35a
    • c) außerhalb des Elternhauses § 35 oder § 35a des Achten Buches des Sozialgesetzbuchs auch unter den Voraussetzungen des §41 des Achten Buches des Sozialgesetzbuchs bezieht und in Gießen seinen Hauptwohnsitz hat oder in den Fällen der Nr. 7, 8 und 9 in einer Einrichtung im Gießener Stadtgebiet oder in den Fällen der Nr. 9 bei einer Pflegefamilie mit Hauptwohnsitz in Gießen untergebracht ist.

(2) Anspruchsberechtigt in den Fällen von Abs. 1 Nr. 1 bis 6 sind alle Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften mit Hauptwohnsitz in Gießen.

§ 3 Ermäßigungen

Gegen Vorlage des Gießen-Passes werden Ermäßigungen von 50% gewährt, wobei der Betrag bis zur vollen Euro-Summe aufgerundet werden kann.

  • 1. im öffentlichen Personennahverkehr im Verkehrsgebiet der Universitätsstadt Gießen für Einzelfahrscheine, Wochenkarten und Monatskarten mit Gültigkeit im Bereich der Universitätsstadt Gießen und der Gemeinde Heuchelheim,
  • 2. für Hallen- und Freibäder der Stadtwerke Gießen AG mit Ausnahme von Einzelkarten für die Freibäder,
  • 3. für Kurse und Vorträge der Volkshochschule der Universitätsstadt Gießen mit Ausnahme der Zuschläge für Verbrauchsmaterial und der Entgelte für Sonderveranstaltungen, Studienreisen und Studienfahrten,
  • 4. für Kurse der Musikschule, Veranstaltungen des Jugendzentrums Jokus und den Ferienpass einschließlich der Veranstaltungen im Rahmen des Ferienpasses, nicht jedoch für Zuschläge für Verbrauchsmaterial, Veranstaltungen des Jugendbildungswerks, Ferienfreizeiten und Kindertagesstätten,
  • 5. für das Betreuungsangebot an Grundschulen in der Schulträgerschaft der Universitätsstadt Gießen.

§ 4 Verfahren

(1) Der Anspruch wird ausschließlich durch Vorlage des jeweils gültigen Bescheids nachgewiesen.

(2) Der Gießen-Pass wird für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ausgestellt.

§ 5 Geltung

(1) Der Gießen-Pass gilt nur in Verbindung mit dem Personalausweis oder dem Reisepass. Er ist nicht übertragbar.

(2) Der Gießen-Pass gilt längstens für ein Jahr seit der Ausstellung.

§ 6 Einziehung, Sperrfrist

(1) Der Gießen-Pass bleibt Eigentum der Universitätsstadt Gießen.

(2) Die Universitätsstadt Gießen ist berechtigt, den Gießen-Pass bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (§§ 48 und 49 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes), insbesondere im Fall des Missbrauchs, der Verfälschung und der Übertragung auf andere Personen, einzuziehen.

(3) Wird der Gießen-Pass wegen Missbrauchs, Verfälschung, Übertragung auf eine andere Person oder vergleichbarer Gründe eingezogen, wird ein neuer Gießen-Pass erst ein Jahr nach der vollzogenen Rückgabe wieder neu ausgestellt werden. Die Sperrfrist kann nach pflichtgemäßem Ermessen auch kürzer festgesetzt werden.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 1.1.2011 in Kraft.


Links


Weitere Quellen

(1985 - 1989)

  • "Gießen-Paß"‚ Haushalt 1986, Antrag der CDU-Fraktion (Sitzung: 14 / Top: 8)
  • Berechtigungskarte für sozial Schwache "Gießen-Paß", Antrag der Fraktionen SPD und DIE GRÜNEN (Sitzung: 15 / Top: 23)
  • Festsetzung von neuen Beförderungsentgelten für Gießen-Paß-Inhaber (Sitzung: 15 / Top: 24)
  • Festsetzung von Eintrittspreisen für Gießen-Paß-Inhaber für die Hallen- u. Freibäder der Universitätsstadt Gießen (Sitzung: 15 / Top: 25)
  • Gießen-Pass (Beförderungsentgelt), Anfrage des Stv. Dr. Ringel (Sitzung: 16)
  • Gießen-Pass (Eintrittspreise für Schwimmbäder), Anfrage des Stv. Dr. Ringel (Sitzung: 16)
  • Richtlinien für den Gießen-Paß (Sitzung: 16 / Top: 11)
  • Ergänzung der Richtlinien zum Gießen-Paß (Sitzung: 28 / Top: 4)

(1993 - 1997)

  • Ermäßigung für Gießen-Paß-Inhaber, Antrag der CDU-Fraktion vom 16.10.1995, Vorlage: DS 0887 (Sitzung: 20 / Top: 18)

(2001 - 2006)

  • Änderung der Gießen-Pass-Richtlinien, Antrag des Magistrats vom 16.11.2001 (Sitzung: 10 / Top: 23)
  • Änderung der Gießen-Pass-Richtlinien, Antrag der SPD-Fraktion vom 26.08.2003 (Sitzung: 26 / Top: 22)
  • Gießen-Pass für Empfänger/innen des ALG II, Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.10.2004 (Sitzung: 37 / Top: 10)
  • Richtlinien zum Gießen-Pass, Antrag des Magistrats vom 25.04.2005 (Sitzung: 43 / Top: 17)
  • Datenschutz bezüglich Gießen-Pass, Antrag der BLG-Fraktion vom 26.06.2005 (Sitzung: 44 / Top: 13)
  • Neue Richtlinien zum Gießen-Pass; hier: Einzelfahrscheine im ÖPNV, Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion vom 21.07.2005 (Sitzung: 44 / Top: 34)
  • Gießen-Pass, Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 19.12.2005 (Sitzung: 48 / Top: 41)
  • Richtlinien Gießen-Pass, Antrag der SPD-Fraktion vom 19.12.2005 (SItzung: 48. / Top: 42)

(2006 - 2011)

(2011 - 2016)


Zeitungsartikel:


Einzelnachweise


Übersicht über zugehörige Anfragen und Anträge in Gremien der Stadt Gießen
Ermäßigung für Gießen-Paß-Inhaber
Antrag der CDU-Fraktion vom 16.10.1995, Vorlage: DS 0887
Änderung der Gießen-Pass-Richtlinien
Antrag des Magistrats vom 16.11.2001
Änderung der Gießen-Pass-Richtlinien
Antrag der SPD-Fraktion vom 26.08.2003
Gießen-Pass für Empfänger/innen des ALG II
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.10.2004
Richtlinien zum Gießen-Pass
Antrag des Magistrats vom 25.04.2005
Datenschutz bezüglich Gießen-Pass
Antrag der BLG-Fraktion vom 26.06.2005
Neue Richtlinien zum Gießen-Pass; hier: Einzelfahrscheine im ÖPNV
Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion vom 21.07.2005
Gießen-Pass
Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 19.12.2005
Richtlinien Gießen-Pass
Antrag der SPD-Fraktion vom 19.12.2005
Wiederherstellung einer Regelung des Gießen-Passes
Antrag der Die Linke.Fraktion vom 14.04.2008, Vorlage: STV/1644/2008
Gießen-Pass
Antrag der Die Linke.Fraktion vom 14.04.2008, Vorlage: STV/1645/2008
Ermäßigung für Gießen-Pass-Inhaber im Stadttheater
Anfrage gem. § 31 GO der Frau Esther Abel vom 04.12.2008, Vorlage: ANF/2098/2008
Erhöhung der Einkommensgrenze für die Berechtigung des Gießen-Passes
Antrag der Die Linke.Fraktion vom 19.04.2009, Vorlage: STV/2349/2009
Ausstellung von Gießen-Pässen
Anfrage gem. § 30 GO des Stv. Dr. Preiß vom 30.04.2010, Vorlage: ANF/3050/2010
Gießen-Pass-Satzung
Antrag des Magistrats vom 03.08.2010, Vorlage: STV/3228/2010
Gießen-Pass
Antrag der Die Linke.Fraktion vom 13.09.2010, Vorlage: STV/3269/2010
Änderung der Satzung über den Gießen-Pass
Antrag des Magistrats vom 23.03.2012, Vorlage: STV/0788/2012
Prüfantrag: Alternativen zur Abendkassenlösung für Gießen-Pass-Inhaber/-innen
Antrag der Die Linke.Fraktion vom 30.04.2012, Vorlage: STV/0855/2012
Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung gemäß § 100 HGO; Amt - 50 - Erstellung u. Abrechnung Gießen-Pass
Antrag des Magistrats vom 19.02.2013, Vorlage: STV/1421/2013
Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung gemäß § 100 HGO; Amt - 50 - Erstellung und Abrechnung Gießen-Pass, Haushaltsjahr 2013
Antrag des Magistrats vom 03.03.2014, Vorlage: STV/2061/2014
Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung gemäß § 100 HGO - Amt - 50 - Gießen Pass
Antrag des Magistrats vom 20.01.2015, Vorlage: STV/2570/2015
Kennzahlen Gießen-Pass
Antrag der CDU-Fraktion vom 23.02.2015, Vorlage: STV/2619/2015
Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung gemäß § 100 HGO - Amt 50 - Erstellung und Abrechnung Gießen-Pass -
Antrag des Magistrats vom 12.02.2016, Vorlage: STV/0004/2016
Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung gemäß § 100 HGO - Amt 50 - Erstellung und Abrechnung Gießen-Pass -
Antrag des Magistrats vom 18.01.2017, Vorlage: STV/0462/2017
Eintrittsermäßigung Freibad Kleinlinden für Gießen-Pass-Besitzer
Antrag der FDP-Fraktion vom 27.04.2017, Vorlage: OBR/0610/2017
Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung gemäß § 100 HGO - Amt 50 - Erstellung und Abrechnung Gießen-Pass -
Antrag des Magistrats vom 15.11.2017, Vorlage: STV/0878/2017
Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung gemäß § 100 HGO - Amt 50 - Erstellung und Abrechnung Gießen-Pass - Haushaltsjahr 2018 -
Antrag des Magistrats vom 14.1.2019, Vorlage: STV/1511/2019
Gießen-Pass
Antrag der Fraktion Gießener LINKE vom 6.5.2019, Vorlage: STV/1676/2019
Freibad Kleinlinden - Attraktivitätssteigerung und Benutzungsmöglichkeit für Gießen-Pass-Inhaber
Antrag des Ortsvorstehers vom 11.05.2019, Vorlage: OBR/1685/2019
Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung gemäß § 100 HGO - Amt 50 - Erstellung und Abrechnung Gießen-Pass - Haushaltsjahr 2019 -
Antrag des Magistrats vom 02.01.2020, Vorlage: STV/2040/2020
Unterstützung von Geringverdienenden durch den Gießen-Pass
Antrag der FDP-Fraktion vom 06.06.2022, Vorlage: STV/0885/2022
Deutschlandticket und Hessenpass mobil – weitere Vergünstigungen für berechtigte Gießener/-innen und Inhaber/-innen des Gießen-Pass
Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Gießener LINKE vom 19.06.2023, Vorlage: STV/1568/2023
Änderung der Satzung über den Gießen-Pass
Antrag des Magistrats vom 21.11.2023, Vorlage: STV/1827/2023
Änderung der Satzung über den Gießen-Pass
Antrag des Magistrats vom 07.11.2024, Vorlage: STV/2356/2024