Bürgerbeteiligungssatzung der Universitätsstadt Gießen

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Die Bürgerbeteiligungssatzung ist eine Satzung im Planungsstadium. Sie soll die Bürgerbeteiligung in der Stadt Gießen formalisieren.

Historie

Vor dem Hintergrund das bei Bauverfahren die Bürgerbeteiligung sehr formalisiert abläuft, wurde durch die Oberbürgermeisterin Dietlind Grabe-Bolz im Silvester-Interview 2010 angekündigt, dass sie 2011 eine Bürgerbeteiligungssatzung einbringen möchte und diese über den gesetzlichen Standard hinausgehen soll.[1]

Nach der Kommunalwahl 2011 wurde im Koalitionsvertrag für die Wahlperiode 2011 - 2016 von den Fraktionen SPD und Bündnis 90 / Die Grünen vertraglich vereinbart, dass eine Bürgerbeteiligungssatzung zu prüfen ist, die die Formen und die Verfahren der Beteiligungsmöglichkeiten festhalten soll. Hierbei soll sich der Bürgerbeteiligungsprozess an Bürgerforen orientieren, die einen dauerhaften Dialog zwischen Bürgern einerseits und Politik und Verwaltung anderseits herbeiführen soll, wie dies sich auch schon im Agenda-21-Prozess bewährt hat.[2]

In der Stadtverordnetenversammlung am 17.07.2014 wurde ein Antrag der Fraktion Linkes Bündnis / Bürgerliste Gießen mehrheitlich (Ja: LB/BLG, LINKE, PIRATEN; Nein: SPD, GR; StE: CDU, FW, FDP) abgelehnt, welcher den Magistrat beauftrag spätestens zur Dezembersitzung dem Stadtparlament eine Bürgerbeteiligungssatzung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Begründet wurde dies damit, dass die Verwaltung schon an solch einer Satzung arbeitet und der Antrag damit unnötig sei. Weiter wurde hinzugefügt, dass die Verwaltung stark belastet ist und erst die Ergebnisse eines Demokratieaudits abgewartet werden sollen.[3][4]

  • Frage der Einschätzung, Gießener Anzeiger vom 23.09.2015, Ausgabe 221, Seite 13
  • Rechtsstreit mit Signalwirkung, Gießener Allgemeine Zeitung vom 23.09.2015, Ausgabe 221, Seite 24


Kontroverse um die Zulässigkeit und Begriffsbestimmung

  • Die Freien Wähler sehen die Zulässigkeit, insbesondere des Bürgerantrags als nicht gegeben, da dieser von der Hessischen Gemeindeordnung nicht vorgesehen ist.[5]
  • RP Gießen sieht die Bürgerfragestunde und den Bürgerantrag als unzulässig an und bewertet den Begriff Bürgerversammlung als irreführend.[6]

Initiativen für Beteiligungssatzungen in anderen Städten

Jena
Mit Antrag vom 30.05.2012 hat die Fraktion BÜRGER FÜR JENA einen Antrag in den Stadtrat eingebracht, dass der Oberbürgermeister ein Gremium einberufen soll, das aus Vertretern von Politik, Verwaltung und Bürgern bestehen soll, welches das Ziel haben soll eine Bürgerbeteiligungssatzung zu erarbeiten. Diese sollte dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung im Dezember 2012 vorgelegt werden. Im Stadtrat am 13.06.2012 wurde der Antrag von der Tagesordnung genommen. [7] Bis zum Ende der Wahlperiode im Jahr 2014 fand keine Beschlussfassung statt.[8]

Hüttenberg
Mit Antrag vom 10.05.2011 wurde durch die Fraktionen von SPD und Freie Wähler beantragt, dass der Gemeindevorstand einen Entwurf für eine Bürgerbeteiligungssatzung erarbeiten soll. Dieser Prozess sollte unter Beteiligung der Bürger geschehen und unter anderem die Bereiche der Kinder- und Jugendarbeit, der Bauleitplanung und des Haushalts einbeziehen. Nach längeren Beratungen in verschiedenen Sitzungen von Hauptausschüssen und Gemeindevertretungen wurde anderem in der Gemeindevertretung am 05.03.2012 beschlossen, dass doch keine Bürgerbeteiligungssatzung erarbeitet werden soll.[9][10][11][12][13]

Wegberg
Am 17.04.2014 wurde durch die FDP-Fraktion ein Antrag gestellt, dass die Verwaltung beauftragt wird, einen Entwurf einer Bürgerbeteiligungssatzung zu erarbeiten und dieser Entwurf dem Rat der Stadt Wegberg zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Der Antrag wurde in der Ratssitzung am 13.05.2014 einstimmig beschlossen.[14]


Dokumente


Weblinks


Einzelnachweise

  1. OB will mehr Gießener als »Experten in eigener Sache« gewinnen, Gießener Allgemeine Zeitung vom 31.12.2010, Ausgabe Nr. 305, Seite 28
  2. Vereinbarung über die kommunalpolitische Zusammenarbeit von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Universitätsstadt Gießen für die Wahlperiode 2011 bis 2016, Seite 38 (Archivierte Version)
  3. Bürgerbeteiligungssatzung, Antrag der Fraktion Linkes Bündnis/Bürgerliste Gießen vom 23.06.2014, Vorlage: STV/2260/2014
  4. Parlament erteilt Universität grünes Licht, Gießener Anzeiger vom 19.07.2014 (Archivierte Version)
  5. Bürgerbeteiligungssatzung und Leitlinien für eine strukturierte Bürgerbeteiligung in Gießen, Antrag des Magistrats vom 18.02.2015, Vorlage: STV/2605/2015
  6. Stellungnahme des RP Gießen zum Entwurf der Bürgerbeteiligungssatzung (BBS) vom 16.03.2015, Aktenzeichen: I 13 - 3k 04
  7. Erarbeitung einer Bürgerbeteiligungssatzung für die Stadt Jena, Antrag der Fraktion BÜRGER FÜR JENA vom 30.05.2012, Vorlage: 12/1639-BV (Archivierte Version)
  8. Abschied mit Mammutprogramm: In Jena viel Arbeit für Kommenden im Stadtrat, Ostthüringer Zeitung vom 13.05.2014 (Archivierte Version)
  9. Ergebnisprotokll der Gemeindevertretung Hüttenberg am 06.06.2011, Webseite der Gemeinde Hüttenberg (Archivierte Version)
  10. Ergebnisprotokoll des Haupt- und Finanzausschusses am 08.08.2011, Webseite der Gemeinde Hüttenberg (Archivierte Version)
  11. Ergebnisprotokoll der Gemeindevertretung Hüttenberg am 19.09.2011, Webseite der Gemeinde Hüttenberg (Archivierte Version)
  12. Ergebnisprotokoll des Haupt- und Finanzausschusses am 28.11.2011, Webseite der Gemeinde Hüttenberg (Archivierte Version)
  13. Ergebnisprotokoll der Gemeindevertretung Hüttenberg am 05.03.2012, Webseite der Gemeinde Hüttenberg (Archivierte Version)
  14. Erstellung einer Bürgerbeteiligungssatzung, Antrag der FDP-Fraktion in Wegberg, Vorlage: VO/275/14 (Archivierte Version)

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Übersicht über zugehörige Anfragen und Anträge in Gremien der Stadt Gießen