Karfreitagsproteste in Gießen: Unterschied zwischen den Versionen

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== Einsam aber gemeinsam / Keine Filmvorführung gegen Feiertagszensur von Filmen (2016) ==
== Einsam aber gemeinsam / Keine Filmvorführung gegen Feiertagszensur von Filmen (2016) ==
* [https://www.piraten-giessen.de/content/einsam-aber-gemeinsam-keine-filmvorf%C3%BChrung-gegen-feiertagszensur-von-filmen-0 ''Einsam aber gemeinsam / Keine Filmvorführung gegen Feiertagszensur von Filmen''], Meldung der Piratenpartei Gießen vom 23.03.2016 ([https://web.archive.org/web/20170218030745/https://www.piraten-giessen.de/content/einsam-aber-gemeinsam-keine-filmvorf%C3%BChrung-gegen-feiertagszensur-von-filmen-0 Archivierte Version]) ([http://archive.is/pgdFH Archivierte Version])
Im Jahr 2016 machten Vertreter der Gießener Piratenpartei darauf aufmerksam, dass an stillen Feiertagen in Deutschland nicht nur das öffentliche Tanzen, sondern auch die Vorführung von bestimmten Filmen gesetzlich untersagt ist. Aus diesem Grund riefen die Piraten dazu auf, sich einsam aber gemeinsam am Karfreitag (25.03.2016) um 13:37 Uhr am Kugelbrunnen Szenen des Films „[https://de.wikipedia.org/wiki/Das_Leben_des_Brian Das Leben des Brian]“ anzuschauen, wobei jeder Teilnehmer sein eigenes mobiles Endgerät mit Kopfhörer mitbringen muss, da es sich um keine Filmvorführung handeln soll. Die Mitglieder der Piraten wollen mit der Aktion darauf hinwirken, dass die aktuelle Feuertagsgesetzgebung an das „globalisierte und aufgeklärte 21. Jahrhundert“ angepasst wird. Bei der Protestaktion am Kugelbrunnen kamen bei strömendem Regen nur eine Handvoll Teilnehmer.<ref name="PiratenMeldung_2016-03-23">[https://www.piraten-giessen.de/content/einsam-aber-gemeinsam-keine-filmvorf%C3%BChrung-gegen-feiertagszensur-von-filmen-0 ''Einsam aber gemeinsam / Keine Filmvorführung gegen Feiertagszensur von Filmen''], Meldung der Piratenpartei Gießen vom 23.03.2016 ([https://web.archive.org/web/20170218030745/https://www.piraten-giessen.de/content/einsam-aber-gemeinsam-keine-filmvorf%C3%BChrung-gegen-feiertagszensur-von-filmen-0 Archivierte Version]) ([http://archive.is/pgdFH Archivierte Version])</ref><ref name="ga_2016-03-24">[http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/stadt-giessen/nachrichten-giessen/ohne-tanz-im-kneipenmodus_16753386.htm ''Ohne Tanz im „Kneipenmodus“''], Gießener Anzeiger vom 24.03.2016 ([https://web.archive.org/web/20170218031815/http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/stadt-giessen/nachrichten-giessen/ohne-tanz-im-kneipenmodus_16753386.htm Archivierte Version]) ([http://archive.is/eDAOW Archivierte Version])</ref><ref name="gaz_2016-03-25">[http://www.giessener-allgemeine.de/regional/stadtgiessen/art71,110912 ''Piraten-Protest im Dauerregen''], Gießener Allgemeine Zeitung vom 25.03.2016 ([https://web.archive.org/web/20170218031107/http://www.giessener-allgemeine.de/regional/stadtgiessen/art71,110912 Archivierte Version]) ([http://archive.is/HqFJt Archivierte Version])</ref>
 
* [http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/stadt-giessen/nachrichten-giessen/ohne-tanz-im-kneipenmodus_16753386.htm ''Ohne Tanz im „Kneipenmodus“''], Gießener Anzeiger vom 24.03.2016 ([https://web.archive.org/web/20170218031815/http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/stadt-giessen/nachrichten-giessen/ohne-tanz-im-kneipenmodus_16753386.htm Archivierte Version]) ([http://archive.is/eDAOW Archivierte Version])
 
* [http://www.giessener-allgemeine.de/regional/stadtgiessen/art71,110912 ''Piraten-Protest im Dauerregen''], Gießener Allgemeine Zeitung vom 25.03.2016 ([https://web.archive.org/web/20170218031107/http://www.giessener-allgemeine.de/regional/stadtgiessen/art71,110912 Archivierte Version]) ([http://archive.is/HqFJt Archivierte Version])
 


== Mediale Berichterstattung ==
== Mediale Berichterstattung ==

Version vom 4. Juni 2017, 21:23 Uhr

Logo der Proteste: Tanzender Darwin-Fisch

Mit der Aktion Tanzen gegen das Tanzverbot erlagte die Piratenpartei Gießen bundesweite aufmerksamkeit. Sie hatte in Gießen aufgerufen am Karfreitag 2012 tanzend auf dem Kirchenplatz gegen das Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen am Karfreitag in Hessen zu demonstrieren und für eine stärkere Trennung von Kirche und Staat.[1][2] Es wurde jedoch laut Aussage der Initatoren extra darauf wertgelegt, dass die geplante Aktion keinen Gottesdienst stört. Hintergrund der Aktion waren Äusserungen des Gießener Regierungspräsidenten Dr. Lars Witteck, dass die Ordnungsämter der Städte künftig stärker die Einhaltung des Hessischen Feiertagsgesetztes kontrollieren sollten. In der Vergangenheit war es vielfach Praxis, dass Tanzveranstaltungen am Karfreitag geduldet worden, solange es keine Beschwerden gab.[3]

Im Rahmen der Diskussion um den Feiertagschutzes wurden seitens der Gießener Initiatoren zwei Vorschläge für eine Novellierung des Hessischen Feiertagsgesetzes gemacht. Bei einem der Vorschläge sollten den bestehenden Feiertage beibehalten werden und lediglich die Reglungen der stillen Feiertage wie z.B. das Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen. Bei einem weiteren progressivem Entwurf sollten alle Feiertage mit kirchlichem Hintergrund abgeschafft werden und durch sogenannte Kultustage, die von dem Bürger nach belieben gewählt werden ersetz werden. Hiermit sollte dem sekuĺären Bild rechnung getragen werden und zugleich religösen Personen untersschiedlicher Religionen ihre Feiertage zu feiern.[4]

Der geplante Protest wurde am 03.04.2012 per Verbotsverfügung durch das Regierungspräsidium verboten, nachdem sich die Stadt Gießen sich als zuständige Ordnungsbehörde geweigert hatte eine Verbotsverfügung auszusprechen.[5][6] Der Regierungspräsident begründete die Verbotsverfügung mit einem Verstoß gegen §8 Absatz 3 des Hessisches Feiertagsgesetzes (HFeiertagsG), da die geplante Versammlung nicht dem ernsten Charakter des Feiertages entsprächen.


Reaktionen auf die Protestaktion

Die Protestaktion(en) riefen ein geteiltes Echo hervor. Kirchenvertreter werteten die Aktion als intoleranten Akt.[7] Weitere warfen den Protestlern Doppelmoral vor, da sie gerne den freien Tag mitnehmen würden, aber nicht die damit zusammenhängenden Einschränkungen akzeptieren würden. Vonseiten der Befürworter wurden die Aktionen gegen das Tanzverbot als längst überfälliger Schritt angesehn.[1]


Rechtsstreit um die Demonstration

Die geplante Versammlung wurde am 16.03.2012 durch den Stadtverordneten Christian Oechler beim Ordnungsamt der Stadt Gießen angemeldet. Am 29.03.2012 fand ein Kooperationsgespräch beim Ordnungsamt der Stadt Gießen statt, woraufhin der Anmelder sIch bereit erkĺärte den Versammlungsort auf den nahegelegten Kreuzplatz zu verlegen, sowie die Lautstärke und die geplante Musik dem Feiertag anzupassen. Am Nachmittag kamen Gerüchte auf, dass die Stadt plane die Versammlung auf drängen des Regierungspräsidenten zu verbieten.[8]

Bei einem Gespräch zwischen Vetretern des Regierungspräsidiums und der Stadt Gießen am 03.04.2014 erklärte diese, dass sie keine Verbotsverfügung aussprechen würde und sie stattdessen den Selbsteintritt des Regierungspräsidenten nach §88 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) wünscht. Die Verbotsverfügung wurde dem Anmelder am Nachmittag zugestellt.

Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

Am 04.04.2012 wurde vom Anmelder Widerspruch gegen die Verbotsverfügung beim Regierungspräsidium Gießen eingelegt, sowie einen Antrag auf Wiederhestellung der Aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsgericht Gießen gestellt.[9] Am 05.04.2012 lehnt das Verwaltungsgericht den Antrag auf aufschiebene Wirkung ab (Az. 4 L 745/12).

[?? Hier Beschreibung der Gründe ??]

Daraufhin wurde beim Bundesverfassungsgericht ein Antrag auf Erlass einer einstweillige Anordnung gestellt, welches diesen am Karfreitag (06.04.2012) mit Kammerbeschluss durch die Richter Johannes Masing, Andreas Paulus, Wilhelm Schluckebier (Az. 1 BvQ 13/12) ablehnte. Die Ablehung erging aus formalen Gründen, da der Antrag nicht dem Grundsatz der Subsidiarität gerecht wurde und der Antragsteller zuerst den Hessischem Verwaltungsgerichtshof anrufen hätte müssen. Des weiteren sah das Bundesverfassungsgericht, dass es sich um eine noch ungeklärte Rechtsfrage handelt, "inwieweit die Versammlungsfreiheit an einem Feiertag aufgrund dessen religös geprägten Charakters eingeschränkt werden kann."[10]


Anfechtungsklage gegen die Verbotsverfügung

Um diese Frage im Hauptverfahren zu kĺären zu lassen, wurde seitens der Piratenpartei Gießen eine Crowdfunding-Kampagne gestartet[11], welche erfolgreich verlief. Es kam ein Betrag von 2150 Euro zusammen.[12] Am 30.04.2012 wurde Klage beim Verwaltungsgericht Gießen eingereicht. Mit Urteil vom 25.10.2012 wurde die Klage durch den Einzelrichter Dr. Rainald Gerster abgewiesen (Az. 4 K 987/12.GI).[13]

[?? Hier Beschreibung der Gründe ??]

Da das Verwaltungsgericht Gießen keine Berufung zuließ, wurde seitens des Klägers am 30.11.2012 die Zulassung der Berufung beim Hessischem Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingereicht. Das Verfahren wird dort unter dem Aktenzeichen 8 A 2273/12.Z geführt. Am 5. Mai 2014 hat der 8. Senat beschlossen, den Antrag auf Zulassung der Berufung abzulehnen.


Verfassungsbeschwerde gegen die Verbotsverfügung und die gerichtlichen Entscheidungen

Am 06.06.2014 wurden durch den Veranstalter eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Am 01.12.2016 lehnte das Bundesverfassungsgericht die Annahme der Verfassungsbeschwerde ab.[14] Nach einem am Vortag veröffentlichen Beschluss stellte das Bundesverfassungsgericht jedoch fest, dass Versammlungen gegen das Tanzverbot auch am Karfreitag zulässig sind.[15]


Tanzen gegen das Tanzverbot – Einsam statt Gemeinsam (2013)

Warntafel mit ironischem Sicherheitshinweis.

Als Reaktion auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen riefen die Gießener Piraten auch am Karfreitag 2013 dazu auf gegen das Tanzverbot und das Urteil zu demonstrieren, jedoch diese nicht gemeinsam in einer Versammlung zu tun, sondern eben einzeln zu tun. Das Verwaltungsgericht hatte in seinem Urteil ausgeführt, dass zwar Tanzdemonstrationen verboten wären, allerdings es selbstverständlich erlaubt sei - auch am Karfreitag - seine Meinung bezüglich des Tanzverbotes kundzutun. Als mögliche Beispielorte und Zeiten schlugen sie den eigenen Garten oder den Vorplatz des Regierungspräsidiums Gießen vor. Um zu signalisieren, dass man auch wirklich alleine da ist, wurde seitens der Gießener Piraten eine Warntafel entwickelt.[16] Satirisch verarbeiteten die Gießener Piraten auch, dass das Regierungspräsidium Gießen bei einem Verstoß der Basketballmannschaften Gießen 46ers am Totensonntag 2012 gegen das Hessische Feiertagsgesetz nicht einschritt[17][18] und sie dies auf einen kurz vorher vom Regierungspräsidenten Dr. Witteck durchgeführten Besuch in der VIP-Lounge zurück führten.[19]









Einsam aber gemeinsam / Keine Filmvorführung gegen Feiertagszensur von Filmen (2016)

Im Jahr 2016 machten Vertreter der Gießener Piratenpartei darauf aufmerksam, dass an stillen Feiertagen in Deutschland nicht nur das öffentliche Tanzen, sondern auch die Vorführung von bestimmten Filmen gesetzlich untersagt ist. Aus diesem Grund riefen die Piraten dazu auf, sich einsam aber gemeinsam am Karfreitag (25.03.2016) um 13:37 Uhr am Kugelbrunnen Szenen des Films „Das Leben des Brian“ anzuschauen, wobei jeder Teilnehmer sein eigenes mobiles Endgerät mit Kopfhörer mitbringen muss, da es sich um keine Filmvorführung handeln soll. Die Mitglieder der Piraten wollen mit der Aktion darauf hinwirken, dass die aktuelle Feuertagsgesetzgebung an das „globalisierte und aufgeklärte 21. Jahrhundert“ angepasst wird. Bei der Protestaktion am Kugelbrunnen kamen bei strömendem Regen nur eine Handvoll Teilnehmer.[20][21][22]

Mediale Berichterstattung

Weblinks


Galerie

Karfreitagsproteste in Gießen/Galerie


Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Demo: Tanzen gegen das Tanz-Verbot, Webseite der Piratenpartei Gießen vom 22.03.2012 (Archivierte Version)
  2. Der Hintergrund zu "Tanzen gegen das Tanz-Verbot", Webseite der Piratenpartei Gießen vom 01.01.2012 (Archivierte Version)
  3. Regierungspräsidium pocht auf Einhaltung von Tanzverbot, Gießener Allgemeine vom 22.02.2012 (Archivierte Version)
  4. Zwei Entwürfe für ein novelliertes hessisches Feiertagsgesetz, Webseite der Piratenpartei Gießen vom 04.04.2012 (Archivierte Version)
  5. Regierungspräsident verbietet Demo am Karfreitag, Gießener Allgemeine vom 04.04.2012 (Archivierte Version)
  6. RP Witteck verbietet von Piraten geplante Tanzdemo , Gießener Anzeiger vom 04.04.2012 (Archivierte Version)
  7. Piraten-Demo gegen Tanzverbot kommt schlecht an, Welt Online vom 04.04.12 (Archivierte Version)
  8. Demo gegen Tanzverbot soll untersagt werden , Gießener Anzeiger vom 30.03.2013 (Archivierte Version)
  9. Gericht entscheidet über Karfreitags-Demo, Gießener Allgemeine vom 05.04.2012 (Archivierte Version)
  10. Beschluss 1 BvQ 13/12 des Bundesverfassungsgericht vom 06.04.2012
  11. Crowdfunding für den Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht, Webseite der Piratenpartei Gießen vom 16.04.2012
  12. Status der treuhänderisch verwalteten Spenden zum Tanzdemoverbot, Webseite der Piratenpartei Gießen vom 28.12.2013
  13. Tanzverbot an Karfreitag rechtmäßig, Gießener Allgemeine vom 25.10.2012 (Archivierte Version)
  14. Beschluss 1 BvR 1520/14 des Bundesverfassungsgericht vom 01.12.2016
  15. Beschluss 1 BVR 458/10 des Bundesverfassungsgericht vom 27.10.2016 (Archivierte Version) (Archivierte Version)
  16. Tanzen gegen das Tanzverbot – Einsam statt Gemeinsam, Webseite der Piratenpartei Gießen vom 17.03.2013 (Archivierte Version)
  17. Basketball am Totensonntag: Gießener Piraten haken nach, Gießener Anzeiger vom 29.11.2012 (Archivierte Version)
  18. „46ers verstoßen gegen Gesetz“, Gießener Anzeiger vom 01.12.2012 (Archivierte Version)
  19. Basketballer der LTi 46ers im Dialog mit der Politik, Gießener Anzeiger vom 27.09.2012 (Archivierte Version)
  20. Einsam aber gemeinsam / Keine Filmvorführung gegen Feiertagszensur von Filmen, Meldung der Piratenpartei Gießen vom 23.03.2016 (Archivierte Version) (Archivierte Version)
  21. Ohne Tanz im „Kneipenmodus“, Gießener Anzeiger vom 24.03.2016 (Archivierte Version) (Archivierte Version)
  22. Piraten-Protest im Dauerregen, Gießener Allgemeine Zeitung vom 25.03.2016 (Archivierte Version) (Archivierte Version)

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