Neubaugebiet „Am Ehrsamer Weg“

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Neubaugebiet "Am Ehrsamer Weg"
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Bebauungsplan AL 10/02


Das Neubaugebiet "Am Ehrsamer Weg" ist ein Neubaugebiet im Nordosten des Gießener Stadtteils Allendorf, dass auch Flächen einbezieht, die zum Stadtteil Kleinlinden gehören.

Bauvorhaben/-Maßnahmen

Das Neubaugebiet besteht aus 91 Grundstücken mit Flächen zwischen 139m² und 837m², deren Zugangsstraßen der Ehrsamer Weg und die L3054/Kleinlindener Straße sind. Durch dieses Gebiet verläuft zudem eine Grünfläche am Nordrand der bestehenden Bebauung. [1]
Für das Neubaugebiet ist desweiteren geplant, an der L3054/Kleinlindener Straße einen Kreisverkehr zu errichten, der als zusätzliche Abfahrt in das Neubaugebiet hineinführt. [2]

Planungstechnische Geschichte

Um die in den vorbereitenden Bauleitplanungen flächenmäßig abgesicherte Ortserweiterung Allendorfs und um den Zuzug nach Gießen zu unterstützen wurde am 16.12.2010 von der Stadtverordnung ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet, das ein Neubaugebiet im Nordosten Allendorfs vorsieht und sowohl auf Flächen des Stadtteils Allendorf, als auch Flächen des Stadtteils Kleinlinden an der L3054 mit einbezieht.
Kritik gegenüber dem Bauprojekt kam insbesondere durch den Ortsbeirat Kleinlinden auf, die sowohl eine Fortsetzung der Bebauung favorisierten und auf ein zusammenwachsen beider Stadtteile bedacht war, als auch eine erhebliche Mehrbelastung durch den Verkehr, der durch Kleinlinden gehen würde, befürchteten [3] und lehnte so den Bebauungsplan entgegen den Beschlüssen des Ortsbeirates Allendorf am 14.05.2013 und der Stadtverordnetenversammlung am 16.05.2013, am 24.04.2013 ab [4], dies verhinderte jedoch nicht den Beschluss des Bauplans durch die Stadt Gießen.
Da bei der Vergabe von Bauland mehr Eigentümer auf ein ihnen zugeteiltes Grundstück verzichteten, als erwartet, stiegen die Ausgaben für die Baulandumlegung am Neubaugebiet von geplanten 200.000 € um 800.000 €, die durch eine überplanmäßige Ausgabe am 10.10.2013 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. [5] Eine weitere Erhöhung dieser Kosten um 240.000€ ist bei der tadverordnetenversammlung am 05.06.2014 beantragt. [6] Diese Kosten gelten allerdings als nur temporär, da sie bei Wiederverkauf der Grundstücke wieder eingenommen werden.

Einzelnachweise


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