Samen-Hahn-Gelände

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Das Samen-Hahn Gebäude vor dem Abriss (2012)

Das ehemalige Samen-Hahn-Gebäude an der Bahnhofsstraße 35/Reichensand 2 war ein seit über 30 Jahren leer stehendes und zu diesem Zeitpunkt bereits einsturzgefährdetes ehemals denkmalgeschütztes Gebäude, das am 22.Juni 2012 abgerissen wurde.[1]

Das 1898 im spätgründerzeitlichen Stil errichtete Gebäude, das zwischenzeitlich auch als Weinstube und Möbelhaus genutzt wurde, bestand aus klar gliedernden Formelementen wie z.B. in Sandstein ausgeführten Fenstergewänden und -bögen und Mansarddach. Zudem besaß das Gebäude eine qualitätvolle Verarbeitung des zweifarbigen Klinkermaterials, weswegen der Bau eine Einstufung als Kulturdenkmal aus künstlerischen Gründen einforderte. Darüber hinaus ist das Haus städtebaulich besonders wichtig, da ein optischer Bezug zu weiteren dortigen Gebäuden besteht.[2] Zudem ist das Gebäude Teil der denkmalgeschützten Gesamtanlage "Gesamtanlage I", die Bahnhofstraße und Westanlage umfasst.

Samen-Hahn im Besitz von Shobeiri

Grundstücksverkauf und Gebäudeabriss auf ehemaligem Samen-Hahn-Gelände

Am 1. Juli 1981 ging das gesamte Samen-Hahn-Gelände für zwei Millionen DM an die Shobeiri GmbH und Co. KG. Nur einen Tag später wurde bereits ein Biedermeierhaus von 1830 auf dem Gelände abgerissen. Es war eines der ĺetzten Gebäude dieser Art in Gießen. Unter Berufung auf die Aussagen des Bezirksdenkmalpflegers, dass das Biedermeierhaus jedoch mit seiner Lage als Hinterhofhaus nicht in das moderne Stadtbild integriert und daher auch nicht als denkmalschutzwürdig eingestuft werden konnte,[3] entschied sich der damalige Bürgermeister für den Abriss.Tatsächlich lag die Entscheidung des Denkmalpflegers zum Zeitpunkt des Abrisses noch nicht vor und der Abriss wurde somit ohne dessen Zustimmung durchgeführt.[4]Auch gab es widersprüchliche Aussagen von Seiten der Polizeibehörde was die Gefahr der Besetzung der Gebäude betraf.[5]

Einzig das oben beschriebene Eckhaus Reichensand 2/Bahnhofstraße 35 sollte erhalten bleiben. Geplant war damals ein neues 18-Millionen-DM teures Gebäude mit einer Kombination aus Wohnungen und Geschäftsräumen zur Stärkung von Arbeitsmarkt und Wirtschaft.[6] Der Abriss zog ein breites Echo in der Öffentlichkeit mit sich, unter anderem einen "Schweigemarsch" mit 250 Demonstranten[7] und Beschwerden seitens des Mietervereins zur Zerstörung von bei Wohnungsknappheit nutzbaren Anwesen, zum Beispiel als Studentenwohnungen.[8]Auch das Eckhaus Reichensand 2 / Bahnhofsstraße 35 wurde erst am 21. Juli 1981 vollständig in die Denkmalliste eingetragen, sodass auch dieses bis dahin vom Abriss gefährdet war.[9]<br/

Erste Bauvorhaben für das Doppelhaus Ecke Reichensand/Bahnhofstraße

Nach dem Abriss der Gebäude auf dem Samen-Hahn-Gelände, mit Ausnahme des Eckhauses, wurde die Freifläche zunächst als Parkplatz genutzt.[10]Die Eigentümer stellten nun für das verbliebene Doppelhaus eine Bauvoranfrage für ein Wohn- und Geschäftsgebäude mit fünf Geschossen, welche vom Magistrat genehmigt wurde unter der Voraussetzung, dass für die geplante geschlossene Bebauung statt der offenen ein Architektenwettbewerb stattfindet.[11]

Ein Architektenbüro hatte bereits den Zuschlag, als im April 1983 die Stadt bekannt gab das die Pläne Shobeiris nicht ganz ihren Vorstellungen entsprächen, da diese mit dem umliegenden Stadtbild nicht vereinbar wären, sodass keine Baugenehmigung ausgestellt werden konnte.[12] Im Juni 1983 gab es dann bereits die ersten Überlegungen den Erker des Eckgebäudes in einem Neubau "nachzuempfinden" und im Bereich des Daches eine Glaskuppel zu installieren[13], wobei der Erhalt der Baussubstanz oder der Fassade als sehr kostspielig verworfen wurden, obwohl die Fassade auf Grund ihres Baustils schon in der Gründerzeit als schützenswert eingestuft und ins vorläufige Denkmalbuch eingetragen worden war.[13] Daher wurden auch auf diesen Beschluss wieder Stimmen laut, die Stadt möge doch unter dem Druck von Seiten des Bauinteressenten den Denkmalschutz nicht vernachlässigen.[13] Die ständige Veränderung der Baupläne durch den Eigentümer führte dazu, dass die Stadt ihm eine Baugenehmigung immer wieder verwehren musste (Stand 26. August 1983).[14]

Neubewertung in Denkmalschutzfragen und Entscheidung gegen den Abriss

Die bedauernde Einschätzung des Denkmalpflegers von 1983, das Doppelhaus sei stark sanierungsbedürftig und die Beseitigung der Mängel könnte dem Eigentümer, vor allem finanziell, nicht zugemutet werden, wurde 1985 neu überdacht. Infolgedessen schätzte die Untere Denkmalschutzbehörde das Gebäude wieder als schützenswert ein und aus diesem Grund wurde der Abbruchantrag Shobeiris im Dezember 1985 abgelehnt. Als Begründung für dieses Umdenken wurden städtebauliche, geschichtliche und künstlerische Gründe genannt.[15]Die Stadt gab auf den offenen Brief der Bürgerinitiative und die Kritik des Mietervereins bekannt, das aus rechtlichen Gründen erst die entgültige Ablehnung des Antrages auf Abriss des Gebäudes von Seiten der Bauaufsicht zum Verbot der Wohnraumzweckentfremdung für das Eckgebäude führen kann. Die Befreiung von diesem Verbot wurde 1983 für das genannte Gebäude festgelegt.[16] Der Widerspruch Shobeiris auf die Ablehnung der Abrissgenehmigung von Seiten des Anhörungsausschusses ging mit der Vorlage dieses Begehrens nun im Januar 1987 an den Regierungspräsidenten.Im April 1987 wurde der Widerspruch Shobeiris gegen die Ablehnung des Abbruchantrags von 1985 abgewehrt, woraufhin er Klage beim Verwaltungsgericht einreichte. Er stützte seine Klage dabei auf die Auffassung eines Gutachters, welcher ihm bestätigte das der Erhalt des Gebäudes in diesem Zustand nicht zumutbar sei, obwohl die Fassade zur Bahnhofstraße grundsätzlich schützenswürdig sei

Die Bürgerinitiative Mühlstraße wendete sich im November 1986 in einem offenen Brief an den Bürgermeister, in welchem sie ihre Bedenken gegen den Verfall und Abriss des Gebäudes als denkmalschutzwürdiges Ensemble [17] äußerte und damit die Genehmigung der Stadt zur Zweckentfremdung des Komplexes ohne zeitliche Begrenzung von Seiten Shobeiris in Frage stellte. Im Juli 1987 wendete sich diese Bürgerinitiative erneut an die Presse und beschrieb den ihrer Ansicht nach "desolaten Zustand"[18] des Gebäudes, welcher bei einer Besichtigung der Innenräume durch die Mitglieder dieser Bürgerinitiative zu Tage kam. Demnach drang durch zerstörte Fenster Feuchtigkeit ein, der Holzschwamm habe sich massiv ausgebreitet und mehrere Propangasflaschen stellten außerdem ein Explosionsrisiko dar. Nach Einschätzung der Bürgerinitiative seien "diese Schäden nicht durch bloßen Verfall des Hauses enstanden, sondern vorsätzlich herbeigeführt worden, um den Verfall des Gebäudes zu beschleunigen".[18] In Bezug auf diese Annahmen äußerten sie auch große Bedenken den Eigentümer betreffend, welcher ein "Spekulant" sei und versuche "das wenig aussichtsreiche Verfahren einer Abbruchgenehmigung zu umgehen und hinter dem Rücken der Öffentlichkeit mit einer gezielten Verwahrlosung des Gebäudes vollendete Tatsachen zu schaffen".[18]In diesem Fall ging es konkret um 500 qm Wohnraum.

Die SPD-Mitte forderte daraufhin im Februar 1988 einen neuen Bebauungsplan mit Veränderungssperre, sodass der Klage Shorbeiris auf Abriss des Gebäudes nicht irgendwann stattgegeben hätte werden können.[19] Darauffolgend wurde sogleich die geforderte Veränderungssperre angewandt, welche mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden war.[20] So wurde auch Shobeiris Antrag für ein Gaststättendorf von September 1987 abgelehnt mit der Begründung das die Gestaltungsvorgaben der Stadt damit nicht umgesetzt würden. Diese Gestaltungsvorgaben beinhalteten einen Bau, welcher zur Straße hin wenigstens dreigeschossig und zur Innenseite terassenförmig verlaufen sollte. Außerdem sah der Magistrat mit Zustimmung des Parlaments die Gewerbeflächen im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss vor, mit Ausnahme von Vergnügungsstätten, sowie zwei Parkdecks mit einer Anzahl von bis zu 120 PKW-Parkplätzen und ein Flachdach mit Dachbegrünung. Diese Vorgaben setzten jedoch voraus dass das Eckgebäude in einem Abstand von sechs Metern zum Neubau erhalten bliebe, was nicht im Sinne des Eigentümers beschlossen worden war.[19]

Gebäudebegehung und Einstufung

Beiplan zum Bebauungsplanentwurf G1/09 von 1990

Im März 1988 entschieden die Fraktionen von CDU, SPD und FDP eine Begehung des Gebäudekomplexes zusammen mit Shobeiri um die Bauplanungen vor Ort erläutert zu bekommen. Die Grünenfraktion wurde von Shobeiri zu diesem Ortstermin nicht eingeladen, da dieser sich von deren Kritik angegriffen fühlte. So stellten die Anwesenden fest, dass bereits vom vorherigen Eigentümer Stahlträger zum Ersatz von tragenden Wänden eingebaut wurden und der Dachstuhl längst baufällig geworden war. Insbesondere die denkmalgeschützte Fassade und die Eckgestaltung erschien den Gutachtern dennoch erhaltenswert. Der Eigentümer plante jedoch den Abriss des kompletten Gebäudes und statt der Erhaltung, die Fassade und den Erker mit dem Originalmaterial in derselben Gestaltung wieder aufzubauen. Die Möglichkeit das Gebäude auszukernen (Komplettabriss bis auf die Fassaden) bestand, wäre jedoch mit sehr großem Aufwand und der Gefahr des Zusammenbrechens der Außenwände verbunden gewesen.[21]Daraufhin beschloss die Stadt 1989 für das Samen-Hahn Gelände einen neuen, eigenen Bebauungsplan (G 1/09 "Reichensand") aufzustellen. Dieser sah eine ein- bis zweigeschossige Tiefgarage unter dem Gebiet vor und erwägte, bei zusätzlich benötigten Stellplätzen die Obergeschosse des Gebäudes am Reichensand, das direkt am Parkhaus Westanlage anliegt, mit zu nutzen. Grund für die Aufstellung dieses Bebauungsplanes, der auch Teile des Bebauungsplan 56 "Stadtmitte II" berührt, war, dass er grundlegende Richtwerte setzte für die Gebäude, die zuvor in den Bebauungsplänen nicht definiert wurden.[22]Gleichzeitig gibt dieser vor, dass bei Sanierung des Samen-Hahn Gebäudes Dach und Außenwände gleich bleiben und die Außenfenster der Gebäude am Reichensand sich am Samen-Hahn Gebäude orientieren müssen.[22]Im Laufe der Aufstellung des Bebauungsplanes kam es insbesondere durch die Industrie- und Handelskammer aus Bedenken gegen den Zweck des Denkmalschutzes und dem Eigentümer zu Protesten gegen den Erhalt des Eckgebäudes. Der Eigentümer schlug somit eine Entkernung bei Erhalt der äußeren Hülle vor. Hingegen kam man seinen Forderungen gegenüber dem Einbau von Wohnungen insoweit nach, dass nur in den obersten Geschossen eine Wohnbebauung vorgeschrieben wurde.[22]Die Gestaltungsvorgaben, der sogenannte "Bebauungsplan Reichensand", welcher mit der Veränderungssperre im Februar 1988 festgelegt wurde, ist dann im August 1990 als satzungsreif kategorisiert worden. Außerdem erhielt damit dieser Bebauungsplan auch eine Erhaltungssatzung, womit der Abriss des Gebäudes abgelehnt werden konnte.[23]Die Industrie-und Handelskammer Gießen äußerte sich im Februar 1990 mit der Ansicht, dass "die Einstufung als Baudenkmal sachlich nicht gerechtfertigt" sei, da es "im Innern des baufälligen Hauses und an den rückwärtigen Fassaden keine einziges Stilelement aus der Spätgründerzeit" gäbe,[24] wohingegen der städtische Denkmalpfleger Bachmann das Doppelhaus als "repräsentatives Einzelobjekt der Spätgründerzeit beurteilt hatte, welches unbedingt schützenswert sei. Er nannte dafür "das Mansardendach, die qualitätvolle Verarbeitung des zweifarbigen Klinkermaterials und die sehr gute Ecklösung durch einen vorgehängten Erker mit Balkon"[24]. Bei diesen Überlegungen wurde jedoch nur der ideelle Wert des Hauses bedacht, während die materielle Zumutbarkeit seiner Erhaltung nicht miteinbezogen wurde.[24]

Ab Ende März 1991 wurden tatsächlich Teile des Erdgeschosses des Doppelhauses wieder genutzt, wenn auch nur vorübergehend. Ein Teppichhaus entschied die Räume für einen Räumungsverkauf anzumieten.[25] Anfang April bereits wurde dieses durch die IHK Gießen wegen "zahlreicher Rechtsverstöße" jedoch wieder geschlossen.[26] Das Angebot der Stadt Shobeiri das Reichensand-Gelände für 1026 DM pro Quadratmeter abzukaufen lehnte der als lächerlich ab.[25]

Verbot des Abrisses

Am 9. November 1995 gab der Verwaltungsgerichtshof Kassel schlussendlich bekannt, dass das Gebäude nicht abgerissen werden dürfe. Des weiteren sah dieser den Parkplatz als nicht legal an. Shobeiri war es nicht erlaubt zu diesem Urteil Revision einzulegen.[27] Gleichzeitig kündigte der Eigentümer Habibollah Shobeiri im April 1995 an, aus Resignation vor der Politik der Grünen und dem Stadtrat Dammann, denen er die Schuld am Scheitern seiner Bauvorhaben am Samen-Hahn-Komplex gab, die Stadt Gießen zum Jahresende nach 24 Jahen verlassen zu wollen. Neben Samen-Hahn waren zu diesem Zeitpunkt die Gebäude Westanlage 30/32 und Südanlage 10 im Besitz Shobeiris.[28] Tatsächlich blieb er Gießen als Bürger treu.[29]

Baugebot oder einvernehmliche Lösung?

Aus einem Briefwechsel Shobeiris mit der Stadt im August 1996 wurde ersichtlich dass Shobeiri durchaus bewusst war das der jahrelange Leerstand des Gebäudes bei einer Sanierung seinen Tribut fordert und diese somit entsprechend teuer ausfallen würde. Daher bot er im Zuge dessen der Stadt an das Gebäude für 30 Jahre zu mieten für einen "symbolischen Preis von einem Pfennig pro Jahr", wohingegen die Stadt dann die Renovierungskosten tragen sollte. Er nannte einen Betrag von 3,5 Millionen DM Renovierungskosten und 750000 DM als Parkplatzablöse falls das geplante Parkhaus nicht seinen Platz finden könnte. Dieses Ansinnen nahm die Stadt jedoch nicht Ernst.[30]Bereits im Dezember 1992 hatte die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat beauftragt, für das Samen-Hahn Gelände ein Baugebot entsprechend des im Vorjahr aufgestellten Bebauungsplanes zum Erlass vorzulegen und auch mit dem Eigentümer über einen möglichen Verkauf zu verhandeln (Ja: SPD, GR, Stv. Micheler; Nein: CDU, FDP). Die im Antrag vorgesehene Zustimmung zur Einleitung eines Enteignungsverfahrens wurde durch einen Initiativantrag der SPD-Fraktion gestrichen.[31]Im August 1997 veranlasste der damalige Bürgermeister Schüler kurz vor dem Regierungswechsel ein Instandsetzungsgebot gegen Eigentümer Shobeiri wegen Wohnraumzweckentfremdung. Die Auflagen Schülers gegen Shobeiri beinhalteten dass vier Wohnungen im Ober-und im Dachgeschoss saniert und damit nutzbar gemacht werden solten. Diese Investition sollte sich dann in einer Frist von zehn Jahren mit den Mieteinkünften rentieren. Nach einer Klage Shobeiris gegen dieses Vorhaben scheiterte Schülers Ansinnen im August 1999. Das Verwaltungsgericht stellte fest dass die Kosten für die Investition auch in zehn Jahren nicht wieder eingeholt hätten werden können. Shobeiri gab daraufhin auch bekannt dass sein "Gastronomie-Konzept" zwar planungsrechtlich möglich gewesen sei, aber keine geeigneten Mieter vorhanden gewesen wären und er die guten Zeiten zur Umsetzung eines Bauplanes verpasst habe.[32] Prompt äußerte sich der ehemalige Bürgermeister Schüler dann in einem Leserbrief in der Gießener Allgemeine Zeitung zu dem Verfahren mit den Worten "Herr Shobeiri benutzt unseren Rechtsstaat nur zu seinem Vorteil. Das Gebot des Grundgesetzes 'Eigentum verpflichtet' lässt er nicht für sich gelten. (...) Leitragende sind die Gießener Bürgerinnen und Bürger, die tagtäglich die Schandflecken in der Bahnhofstraße und in der Südanlage ertragen müssen."[33]

Bürgergruppen und Kunstprojekte

Zwischenzeitig wurde die Akte Samen Hahn auch zum Thema in einer Bürgergruppe der Lokalen Agenda 21[34] und im, im Dezember 1999, neu gegründeten Arbeitskreis zur Innenstadtentwicklung der SPD-Stadtverordnetenfraktion, welche schnell eine Lösung für die Bebauung der Flächen zu finden gedachten.[35]

Es beschäftigten sich nun sogar Schüler der zehnten Klassen der Landgraf-Ludwig-Schule im Erdkundeunterricht mit der Bebauung des Areals. Innerhalb von vier Monaten zwischen Februar und Mai 2001 tüftelten diese an einem Plan für die Sanierung des Doppelhauses mit Eigentumswohnungen und Mietwohnungen sowie die Ansiedlung eines Geschäfts im Erdgeschoss. Daneben planten sie einen "dreistöckigen Gebäudekomplex" mit Tiefgarage, welcher unter anderem ein Burger King beherbergen sollte für den kleinen Hunger nach dem Kinobesuch.[36] Sogar ein Kunstprojekt beschäftigte sich mit dem verfallenen ehemaligen Samen-Hahn Doppelhaus. Im Rahmen der Landeskunstausstellung "Hessiale" wurde im April 2002 die "bröckelnde Fassade" der Rückseite des Hauses von Roswitha Berger-Gentsch in ihrem Projekt mit dem Thema "'Wunden sprechen'" mit dem Wort "liebe" in Leuchtfarbe verziert.[37] Beim "Kunstspektakulum 'Fluss mit Flair'" 2010 veränderte der Künstler Carsten Hirth in einer Fotografie von der Rückansicht des Samen-Hahn-Hauses das Wort "liebe" in "Gier" und gab diesem damit eine ganz neue Aussage.[38]

Neue Eigentümerpläne für eine Markthalle

Aus einer Bauvoranfrage heraus beantragten die Eigentümer, die Shobeiri und Würtele GbR, am 30. Januar 2003 einen vorhabenbezogenen Bebauuungsplan, der vorsah, auf das Gebäude an der Ecke Bahnhofsstraße/Reichensand das Gelände ein völlig neues Gebäude gebaut werden sollte, in das das Eckgebäude integriert werden sollte. Dabei war geplant dass das denkmalgeschützte Gebäude ein Cafe, eine Kindertagesstätte und Lager-/Büroräume beherbergen sollte, während zum Reichensand das Parkhaus Karstadt/Westanlage um ca. 130 Stellplätze erweitert werden sollte bzw. im Erdgeschoss 1250m² Raum für eine Markthalle geboten worden wären.[39]Auf diese Pläne basierend wäre der Teil des Doppelhauses mit der Adresse Bahnhofstraße 35 abgerissen worden um dort Platz für Markthalle und Parkhaus zu machen. Der kulturhistorisch wertvolle Eckteil des Gebäudes an Reichensand/Bahnhofstraße wäre so erhalten geblieben und in den Neubau integriert worden. Auch die Rekonstruktion des historischen Untergeschosses von Reichensand 2 war Teil des Plans unter Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde.[40]Im November 2002 wurde nach der Begehung des Gebäudes eine vollständige Sanierung als unwirtschaftlich eingestuft,[41] sodass die Landesdenkmalpflege im Bezug auf einen möglichen Teilabriss ihre Zustimmung äußerte. Für die Umsetzung dieser Pläne war jedoch zunächste eine Veränderung des Bebauungsplans notwendig.[42]Diesen Antrag änderte die Stadtverordnetenversammlung einstimmig dahingehend, dass dem Bebauungsplan mit der Maßgabe stattgegeben werde, dass für den wegfallenden Wohnraum im ehemaligen Samen-Hahn Gebäude Ersatzwohnraum in gleicher Größe geschaffen wird. Der so geänderte Antrag wurde von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen (JA: CDU/SPD/GR/FWG/FDP/BLG; Nein: PDS),[39] jedoch scheiterte das Projekt am Ende trotz bestehender Baugenehmigung, da die Eigentümer das Projekt nicht weiterführten.

Im September 2003 führte die Gießener Allgemeine Zeitung eine Umfrage unter Wochenmarktbeschickern durch, um ein generelles Meinungsbild zur geplanten Markthalle auf dem ehemaligen Samen-Hahn-Gelände zu erlangen. Auch die Eigentümergemeinschaft hatte ein solches Meinungsbild in Form eines "Marktfrühschoppen(s)" für die Beschicker des Wochenmarktes geplant. So äußerten sich die Befragten in der GAZ-Umfrage zu der mit 1600 Quadratmetern möglicherweise zu gering bemessenen Größe der Markthalle sowie zu den Mietpreisen, welche jedoch noch nicht in die Planungen der Eigentümer miteinbezogen wurden. Auch die geplanten Öffnungszeiten wurden eher kritisch beäugt; diese wurden mit täglicher Öffnung von 8 bis 20 Uhr beziffert und zusätzlichen abendlichen Kulturveranstaltungen. Nicht zuletzt sahen einige der Befragten ein Konkurrenzdenken der Eigentümer gegenüber dem traditionellen Gießener Wochenmarkt, welches diese jedoch bestritten. Ihnen sei es ein Anliegen vor allem Erzeuger regionaler Produkte in die Markthalle zu locken; eine Liste von 50-100 Interessenten lag auch bereits vor.[43] 20 Interessenten fanden sich dann zum Marktfrühschoppen im "Alt Gießen" ein, wo ihnen verkündet wurde das bereits Anfang des Jahres 2004 eine Bebauung des Geländes starten sollte. Je nach Standgröße waren 40 bis 70 Plätze geplant. Auch über eine Gepäckaufbewahrung und 150 Parkplätze über der Markthalle wurde nachgedacht. Die Interessenten machten sich vor allem Sorgen über die tatsächliche Frequentierung und Nachfrage durch Kunden des täglich 12 Stunden geöfneten Marktes, äußerten sich sonst jedoch durchaus positiv zum Gesamtkonzept der Kleinmarkthalle.[44]

Stillstand und städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen

Im März 2004 jedoch gab es noch keine entsprechenden Bauvoranfragen oder einen Bauantrag von Seiten der Eigentümergemeinschaft für das Samen-Hahn-Gelände.[45] Verantwortlich für die Projektentwicklung waren Michael Rosenberg der Carpe Diem GmbH sowie der Architekt Holger Datz aus Langgöns.[46] Der Gießener Verwaltung fehlte es vor allem auch an weiteren Vorgaben der Eigentümer, um eine Änderung des Bauantrages auf den Weg bringen zu können.[47]Anfang August 2005 ging die S&W Theaterpark GmbH mit Gesellschafterin Sylvia Würtele Pleite. Diese war Teil der Eigentümergemeinschaft und verantwortlich für die Planungen zur Bebauung der Südanlage 10.[48] Für dieses Gelände plante die Stadt Anfang 2007 "einen Bebauungsplan mit der 'Zielrichtung einer besonderen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme'" zu erarbeiten, mit welchem die Eigentümer im Verfahren entscheiden müssten ob es ihnen möglich ist die Bebauung voranzutreiben oder zu verkaufen. Bei der Entscheidung zum Verkauf bekäme die Stadt ein Vorkaufsrecht und würde den Verkehrswert des Geländes an den Eigentümer entrichten.[49] Anders als im Fall von der Südanlage 10 war dies beim Samen-Hahn-Gelände nicht möglich, da das Gebäude unter Denkmalschutz stand und es sich sehr viel schwieriger gestaltet hätte dafür einen neuen Investor zu finden, sodass die Stadt nicht "auf den Immobilien sitzen" bliebe. Das Gelände der Südanlage 10 hat die Eigentümergemeinschaft dann auch an die Stadt veräußert.

Infolge der immer wieder scheiternden Gespräche zwischen Stadt und Eigentümer, wie das Samen-Hahn Gelände weiter genutzt werden könne, beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 24. März 2011, dem Magistrat umgehend mit der Einleitung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme für den Bereich Samen-Hahn beginnen zu lassen und zudem sämtliche rechtliche zur Verfügung stehenden Möglichkeiten bis zur letzten Instanz zu nutzen, die zur Umsetzung erforderlich seien (Ja: CDU/GR/FDP/FW/BLG; StE: SPD/LINKE)[50], jedoch ist ein Berichtsantrag auf dem März 2012, der nach den seitdem ergriffenen Maßnahmen fragt, bis heute vom Magistrat unbeantwortet geblieben.[51]

Abriss des Eckgebäudes

Rückseite des Eckgebäudes an der Bahnhofstraße/Reichensand, Stand 2011

Im April 2012 beantragte der Eigentümer aufgrund eines Gutachtens, dass das Samen-Hahn Gebäude an der Ecke Reichensand/Bahnhofstraße für akut einsturzgefährdet einstuft, den Abbruch dieses Gebäudes. Dieser, der gemeinsam mit dem Gutachten bei der städtischen Bauverwaltung eingereicht wurde, führte umgehend zu Straßensperrungen am Kreuzungsbereich Bahnhofstraße/Reichensand/Schanzenstraße sowohl für den Fahr- als auch für den Fußverkehr. Infolge dessen wurde von der Stadt eine Überprüfung der Statik beauftragt und ein Gutachten über die Frage der Sicherung und des Erhaltes der Fassaden des denkmalgeschützten Gebäudes in Auftrag gegeben.[52]In der Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.2012 forderten die Abgeordneten den Magistrat auf, keine Genehmigung für den Abiss der historischen Fassade des Gebäudes "Samen-Hahn" zu erteilen, bis der zuständige Fachausschuss in einer kurzfristigen Sondersitzung informiert worden ist (Ja: SPD, CDU, FR, FW, LINKE, FDP; StE: PIR, LB/BLG),[53] zudem wird der Beschluss von 24.03.2011[50] bekräftigt, mit der Einleitung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zu beginnen (Ja: SPD, CDU, GR, FW, LINKE, FPD, LB/BLG; StE: PIR) und den Magistrat zu beauftragen, sämtliche rechtlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten bis zur letzten Instanz zu nutzen, die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlich sind (Ja: SPD, CDU, GR, LINKE, FDP, LB/BLG; Nein: FW; StE: PIR).[53] Zudem wurde der Magistrat aufgefordert, die haushaltsrechlichen Möglichkeiten für einen Erwerb des Gebäudes zu schaffen (Ja: SPD, CDU, GR, LINKE, FDP; Nein: FW, LB/BLG; StE: PIR).[53]

Nach Einreichung eines Gutachtens über die Gefährdung des Einsturzes des Samen-Hahn Doppelhauses, entschied die Stadt das Haus im Juni 2012 nach 114 Jahren einschließlich 30 Jahren Leerstand abzureißen. Dazu gab es dann ganz unterschiedliche Standpunkte aus der Bevölkerung. Während die einen den Abriss bedauerten, äußerten die anderen sich erleichtert darüber dass sich nun endlich etwas bewegte.[1]In der folgenden Sitzung am 27. Juni 2012 beschloss die Stadtverordnetenversammlung infolge der Entscheidung,das Eckhaus abzureißen einstimmig die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes "GI 01/36 Reichensand/Bahnhofstraße", der den gesamten Block zwischen Reichensand, Bahnhofstaße und Westanlage umfasst und setzten als Sanierungsziel fest, dass ein Neubau an der Straßenecke Bahnhofstraße/Reichensand sich in Kubtur, Gestalt und Materialität am Vorgängerbau "Samen-Hahn" orientieren muss. Davon sind sowohl Teile des Bebauungsplanes Nr. 56 "Stadtmitte II", als auch, mit Ausnahme der Vehrkehrsflächen, der gesamte Bebauungsplan G 1/09 betroffen, die durch diesen neuen ersetzt werden sollen. Gleichzeitig gehört das Gebiet zum Sanierungsgebiet „Schanzenstraße/Mühlstraße“, bei dem ein wesentliches Ziel darin besteht, die Blockrandbebauung in der Bahnhofstraße zu erhalten.[54] Dieser befindet sich weiterhin in Planung.

Planungen zur Neubebauung

In einer Umfrage der GAZ nach den Wünschen der Leser für das Jahr 2013 wird deutlich das die anderen Gebäude im Besitz der Eigentümerfamilie Shobeiri, wie beispielsweise die Alte Post nicht das gleiche Schicksal ereilen soll wie dem Samen-Hahn-Gebäude. Außerdem wünschten sich viele Bürger das das freie Gelände doch einer "attraktiven Nachfolgenutzung (...)" zugeführt werden solle.[55] Die Stadt ließ durch das Frankfurter Büro Meurer mit Architekten, Stadtplanern und Ingenieuren eine Studie ausstellen, welche mögliche Neubauplanungen für die Brachfläche darlegen soll. Diese wurden dann im März 2013 in einem Bürgergespräch im Rathaus vorgestellt und diskutiert.[56] Professor Dr. Meurer stellte vier unterschiedliche Bebauungsstudien vor, von einem Nachbau des Originals über die Nachahmung der Fassade, einer Kombination aus alter Struktur und neuen modernen Materialien bis zu einem modernen Neubau ohne historische Elemente. Die dritte und vierte Variante besäßen fünf Geschosse, während die erste und zweite wie das abgerissene Samen-Hahn-Gebäude nur vier erreichen würden. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragte jedoch bei einem Neubau die Kubatur des Originals zu erhalten. Eine originalgetreue Nachbildung des Gebäudes würde jedoch kaum möglich sein, da dafür nicht ausreichend Dokumente der Gründerzeit vorlägen. Aus diesem Grund wurde die zweite Variante in Betracht gezogen, da mit der Fassadenkonstruktion weniger Probleme anfielen. Diese Planungen beschäftigen sich nur mit dem Neubau des abgerissenen Hauses; es sind jedoch drei weitere Häuser auf der restlichen Freifläche geplant. Hauptsächlich würden die Gebäude dann für Wohnungen genutzt, außerdem eventuell Büro- und Geschäftsräume im Erdgeschoss. Für die PKWs ist eine Tiefgarage angedacht. Professor Meurer versprach eine Bebauung bis 2017. Die anwesenden Bürger äußerten sich gemischt zu den vorgestellten Bebauungsplänen; keine der Varianten wurde abgelehnt. Auch der Grundstückseigentümer Karim Shobeiri interessierte sich für die Planungen und gab an "eine Neubebauung 'so schnell wie möglich umzusetzen'".[57]

In einer Sitzung des Denkmalbeirats der Stadt Gießen im Dezember 2013 wurde auch besprochen dass von Seiten der Eigentümer ein Lebensmittelmarkt und ein Wohnkonzept für die Neubebauung gewünscht ist, dies jedoch mit den Plänen des Architektenteams für einen offenen Bau nicht zu vereinbaren ist. In der Stadtverordnetenversammlung im Februar 2014 wurde jedoch geäußert dass die Bebauungspläne von Seiten des Architekten Meurer weiter entwickelt werden könnten um den Wünschen der Eigentümer gerecht zu werden.[58]

In einem Antrag des Magistrats vom 12.09.2014 wurde dann der Entwurfsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes GI 01/36 Reichensand/Bahnhofstraße angefragt.[59]Dabei geht es um die Erweiterung des Plangeltungsbereichs und die Festlegung der, vom Bebauungsplan separierten, Gestaltungssatzung, womit die gestalterischen Anforderungen an die Architektur der Neubebauung einhergehen. Das 2012 mit Beginn des Bebauungsplanverfahrens beschlossene Plangebiet wird im Bereich Reichensand um die Straßenverkehrsfläche erweitert, womit der seit 1991 rechtsgültige Bebauungsplan G1/09 Reichensand abgelöst und aufgehoben wird. Der seit 1969 rechtskräftige Bebauungsplan 56 Stadtmitte II wird im Bereich zwischen Reichensand und Bahnhofstraße verändert. Das Plangebiet liegt im Sanierungsgebiet Schanzenstraße/Mühlstraße. Es umfasst einen Geltungsbereich, welcher nördlich von der Bahnhofstraße, westlich von der Westanlage und südlich sowie östlich von der Straße Reichensand begrenzt wird. Dies schließt auch das Parkhaus Reichensand (Karstadt) und das denkmalgeschützte Gebäude Bahnhofstraße 39 mit ein. Vorrangige Sanierungsziele sind die Neubebauung der Brachfläche und die Aufwertung des gesamten innerstädtischen Quartiers unter Berücksichtigung denkmalschutzrechtlicher Belange und Integration in das Stadtbild. Das Plangebiet soll als Mischgebiet ausgeschrieben werden, mit gewerblicher Nutzung und Nutzung als Wohngebiet unter Ausschluss von Vergnügungsstätten. Das Brachgelände im östlichen Teil des Plangebietes soll zur Wohnbebauung genutzt werden, wobei im Erdgeschoss zur Straße hin eine gewerbliche Nutzung angestrebt wird. Die Neubebauung des abgerissenen Samen-Hahn-Doppelgebäudes muss sich als Nachbildung des historischen Gebäudes diesem in Kubatur, Gestalt und Materialität annähern. Die Fassadengestaltung soll der Inverstechnik (Leistenputz) folgen, welche dem historischen Charakter des abgerissenen Hauses, auch von wirtschaftlicher Seite, am Besten gerecht wird. Gespräche mit der Eigentümerfamilie und interessierten Investoren führten nicht zu einer umsetzbaren Konzeption. Die dichte, geschlossene Bebauung und der hohe Versiegelungsgrad sollen durch Dach - und Fassadenbegrünungen und Begrünung der Freiflächen ausgeglichen werden. In der Erdgeschosslage der Plangebietsbebauung sollen zur Bahnhofstraße hin Gastronomie - und Dienstleistungsbetriebe und im restlichen Plangebiet der Einzelhandel einen Platz finden. Das Eckgebäude sowie zwei weitere Gebäude auf dem Grundstück sollen in offener Bauweise drei Solitäre bilden, welche durch einen halböffentlichen Binnenhof verbunden werden. Weitere, für die Neubebauung am Reichensand erforderliche, Stellplätze sollen mit einer Tiefgarage geschaffen werden. Insgesamt sind ca. 44 Wohneinheiten für jeweils 1-2 Personen geplant, wobei in den Wohngebäuden außerdem vier Ladeneinheiten unterkommen können sollen.


Galerie

Samen-Hahn-Gelände/Galerie


Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Nach 114 Jahren kommt der Abrissbagger, Gießener Allgemeine Zeitung vom 23.06.2012 (Archivierte Version)
  2. Samen-Hahn Gebäude auf denkmalpflege-hessen.de (Archivierte Version)
  3. Beyer: "Es lagen Erkenntnisse auf mögliche Besetzung vor" Walldorf: "Wir brauchen Zusage für Wohnraum-Schaffung", Gießener Allgemeine Zeitung vom 07.11.1981, Ausgabe Nr. 157, Seite 21
  4. "Den Denkmalpfleger trifft keine Schuld", Gießener Allgemeine Zeitung vom 24.02.1982, Ausgabe Nr. 46, Seite 14
  5. Abriß Samen-Hahn nun auch Landtagsthema, Gießener Allgemeine Zeitung vom 23.10.1981, Ausgabe Nr. 246, Seite 11
  6. Die Bagger griffen nach Bausubstanz von 1830 und 1880: Kulturdenkmäler machen für 18-Millionen-Projekt Platz, Gießener Allgemeine Zeitung vom 03.07.1981, Ausgabe 150, Seite 13
  7. "Schweigemarsch" bei den Trümmern in der Bahnhofstraße, Gießener Allgemeine Zeitung vom 08.07.1981, Ausgabe Nr. 154, Seite 11
  8. "Magistrat stelte Politik der Zerstörung einmal mehr unter Beweis", Gießener Allgemeine Zeitung vom 10.07.1981, Ausgabe Nr. 156, Seite 10
  9. Woher kommen die eindeutigen Widersprüche?, Gießener Allgemeine Zeitung vom 22.08.1981, Ausgabe Nr. 193, Seite 28
  10. Bauvoranfrage ist am Mittwoch im Bauausschuß: Stimmt RP der Bebauungsplan-Befreiung zu?, Gießener Allgemeine Zeitung vom 14.08.1982, Ausgabe Nr. 186, Seite 27
  11. Bauvoranfrage der H.Shobeiri GmbH & Co KG zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses in Gießen, Antrag des Magistrats vom 07.07.1982, Vorlage: DS I/395
  12. Noch keine Genehmigung für "Shobeiri-Bau", Gießener Allgemeine Zeitung vom 08.04.1983, Ausgabe 80, Seite 18
  13. 13,0 13,1 13,2 Auch das Vorderhaus wird verschwinden, Gießener Allgemeine Zeitung vom 04.06.1983, Ausgabe Nr. 127, Seite 15
  14. Bleibt der Reichensand-Komplex ein Phantom?, Gießener Allgemeine Zeitung vom 26.08.1983, Ausgabe Nr. 197, Seite 16
  15. Streit geht weiter: Kulturdenkmal oder nicht? Gießener Allgemeine Zeitung vom 31.07.1990, Ausgabe Nr. 175, Seite 20
  16. Magistrat fühlt sich von Shobeiri "veralbert", Gießener Allgemeine Zeitung vom 14.01.1987, Ausgabe Nr. 11, Seite 15
  17. Gegen Abrißerlaubnis für Eckbau Reichensand, Gießener Allgemeine Zeitung vom 29.11.1986, Ausgabe Nr. 277, Seite 29
  18. 18,0 18,1 18,2 Schleichender Verfall eines Gründerstilhauses, Gießener Allgemeine Zeitung vom 29.07.1987, Ausgabe Nr. 172, Seite 15
  19. 19,0 19,1 Referenzfehler: Es ist ein ungültiger <ref>-Tag vorhanden: Für die Referenz namens 88/2/13 wurde kein Text angegeben.
  20. Das "Gaststättendorf" kann nicht entstehen, Gießener Allgemeine Zeitung vom 13.02.1988, Ausgabe Nr. 37, Seite 20
  21. Direkter Kontakt der Fraktionen mit Shobeiri; Gießener Allgemeine Zeitung vom 11.03.1988, Ausgabe Nr. 60, Seite 19
  22. 22,0 22,1 22,2 1. Aufhebung je eines Teilbereiches der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 56 "Stadtmitte II" und Nr. 57a "Stadtmitte Ia"; hier: Verfahrenseinleitung und öffentliche Auslegung gem. §2, Abs. 1 und §3, Abs. 2 BauGB, 2. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G1/09 "Reichensand" mit integrierter Satzung gem. § 118 HBO; hier: Entwurfsbeschluß und öffentliche Auslegung gem. §3, Abs. 2 BauGB, 3. Aufstellung einer in den Bebauungsplan zu integrierenden Erhaltungssatzung gem. §172, Abs. 1, Satz 1, Ziff. 1 BauGB; hier: Verfahrenseinleitung und öffentliche Auslegung, Antrag des Magistrats vom 19.04.1990, Vorlage: DS I/262
  23. Die "Lex Shobeiri" ist fertig, Gießener Allgemeine Zeitung vom 29.08.1990, Ausgabe Nr. 200, Seite 20
  24. 24,0 24,1 24,2 Streit geht weiter: Kulturdenkmal oder nicht?, Gießener Allgemeine Zeitung vom 31.07.1990, Ausgabe Nr. 175, Seite 20
  25. 25,0 25,1 Haus "Samen-Hahn" wieder in Nutzung, Gießener Allgemeine Zeitung vom 04.04.1991, Ausgabe Nr. 78, Seite 19
  26. Räumungsverkauf wurde beendet, Gießener Allgemeine Zeitung vom 09.04.1991, Ausgabe Nr. 82, Seite 23
  27. Prognosen '95: Das wäre richtig gewesen..., Gießener Allgemeine Zeitung vom 13.01.1996, Ausgabe Nr. 11, Seite 25
  28. Shobeiri: Ich werde Gießen verlassen, Gießener Allgemeine Zeitung vom 13.04.1995, Ausgabe Nr. 88, Seite 21
  29. Arbeitskämpfer, Prügelknaben und Rekorde, Gießener Allgemeine Zeitung vom 23.02.2008, Ausgabe Nr. 46, Seite 26
  30. Areal "Samen-Hahn" gammelt weiter vor sich hin, Gießener Allgemeine Zeitung vom 17.08.1996, Ausgabe Nr. 191, Seite 22
  31. Erlaß eines Baugebots für das "Samenhahn-Grundstück" am Reichensand/Einleitung eines Enteignungsverfahren, Antrag des fraktionsunabhängigen Stadtverordneten Ludwig Micheler vom 16.11.1992, Vorlage: DS I/0920
  32. Späte Niederlage von Schüler gegen Shobeiri, Gießener Allgemeine Zeitung vom 12.08.1999, Ausgabe Nr. 185, Seite 17
  33. Shobeiri nutzt Rechtsstaat nur zu seinem Vorteil, Gießener Allgemeine Zeitung vom 18.08.1999, Ausgabe Nr. 190, Seite 28
  34. Mehr Flair, weniger Autos und ein City-Treff, Gießener Allgemeine Zeitung vom 01.11.1999, Ausgabe Nr. 254, Seite 7
  35. SPD: Bellof Sprecher von AK Innenstadt, Gießener Allgemeine Zeitung vom 01.12.1999, Ausgabe Nr. 280, Seite 26
  36. Tunnel ab E-Klo und Burger King bei Samen-Hahn, Gießener Allgemeine Zeitung vom 25.05.2001, Ausgabe Nr. 120, Seite 26
  37. Leibchen an Platanen und Besen an der Bahnüberführung, Gießener Allgemeine Zeitung vom 30.04.2002, Ausgabe Nr. 100, Seite 27
  38. Tausende Menschen flanierten an der Wieseck Gießener Allgemeine Zeitung vom 21.06.2010, Ausgabe Nr. 140, Seite 5
  39. 39,0 39,1 Bebauungsplan Nr. Gi 1/09 "Reichensand", 1. Änderung; hier: Beschluss über die Aufstellung eines vorhabenbezogenene Bebauungsplanes, Antrag des Magistrats vom 17.02.2003, Vorlage: 694/03
  40. Samen-Hahn-Haus müsste teilweise Parkhaus weichen, Gießener Allgemeine Zeitung vom 17.01.2003, Ausgabe Nr. 14, Seite 22
  41. Aus dem Parlament, Gießener Allgemeine Zeitung vom 08.02.2003, Ausgabe Nr. 33, Seite 31
  42. Landesdenkmalpflege: Keine Bedenken gegen Teilabriss, Gießener Allgemeine Zeitung vom 22.01.2003, Ausgabe Nr. 18, Seite 24
  43. Markthalle Reichensand: Zustimmung und Skepsis, Gießener Allgemeine Zeitung vom 18.09.2003, Ausgabe Nr. 217, Seite 21
  44. Markthalle: "Das Konzept ist hervorragend", Gießener Allgemeine Zeitung vom 22.09.2003, Ausgabe Nr. 220, Seite 7
  45. Noch ist Gießen eine Stadt der Brachflächen, Gießener Allgemeine Zeitung vom 24.03.2004, Ausgabe Nr. 71, Seite 25
  46. 80-Betten-Hotel an der Westanlage geplant, Gießener Allgemeine Zeitung vom 12.06.2004, Ausgabe Nr. 134, Seite 25
  47. Der städtebauliche Befreiungsschlag blieb aus, Gießener Allgemeine Zeitung vom 21.04.2005, Ausgabe Nr. 92, Seite 23
  48. Auch bürgerliche Koalition vorerst an "Schandflecken" gescheitert, Gießener Allgemeine Zeitung vom 05.08.2005, Ausgabe Nr. 180, Seite 22
  49. Südanlage 10: Koalition setzt Eigentümer unter Druck, Gießener Allgemeine Zeitung vom 13.01.2007, Ausgabe Nr. 11, Seite 25
  50. 50,0 50,1 Entwicklungsmaßnahmen "Schandfleck Samen-Hahn", Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vom 04.02.2011, STV/3554/2011
  51. Berichtsantrag betreffend Entwicklungsmaßnahme „Schandfleck Samen Hahn“, Antrag der CDU-Fraktion vom 25.02.2012, Vorlage: STV/0746/2012
  52. Samen-Hahn Gebäude einsturzgefährdet - Straßensperrung, Pressemitteilung der Stadt Gießen vom 12.04.2012 (Archivierte Version)
  53. 53,0 53,1 53,2 Reichensand/Bahnhofstraße (ehem. Samen-Hahn), Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 27.04.2012, Vorlage: STV/0856/2012
  54. Aufstellung eines Bebauungsplanes GI 01/36 "Reichensand/Bahnhofstraße"; hier: Einleitungsbeschluss, Bekanntmachung, Antrag des Magistrats vom 29.05.2012, Vorlage: STV/0920/2012
  55. Auch Scheich soll Gartenschau-Fan werden, Gießener Allgemeine Zeitung vom 08.01.2013, Ausgabe Nr. 6, Seite 19
  56. "Bürgergespräch" zum Samen-Hahn-Areal, Gießener Allgemeine Zeitung vom 16.03.2013, Ausgabe Nr. 64, Seite 31
  57. Samen-Hahn_bebauung bis 2017?, Gießener Allgemeine Zeitung vom 21.03.2013 (Archivierte Version)
  58. Berichtsantrag zum Grundstück des abgerissenen Samen-Hahn-Gebäudes, Antrag der CDU-Fraktion vom 12.12.2013, Vorlage: STV/1972/2014
  59. Aufstellung eines Bebauungsplanes GI 01/36 Reichensand/Bahnhofstraße, hier: Entwurfsbeschluss und Durchführung der Offenlage Antrag des Magistrats vom 12.09.2014, STV/2311/2014

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