Hauptsatzung der Universitätsstadt Gießen (1993)
Am 21. Mai 1993 trat die Hauptsatzung in Kraft. Sie regelt vor allem die Zusammensetzung der städtischen Gremien (Magistrat, Ortsbeiräte und Ausländerbeirat) sowie die öffentlichen Bekanntmachungen und die Verleihung des Ehrenbürgerrechts. Darüber hinaus legt sie die Grundsätze der Haushaltswirtschaft fest. Im Laufe der Jahre wurde insbesondere die Größe und Zusammensetzung des Magistrats aus politischen Gründen mehrfach angepasst.
Übersicht über Änderungen der Satzung
1. Änderung der Satzung (1997)
Im April 1997 wurde durch die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen ein Antrag eingebracht, der die Hauptsatzung dahin gehend ändert, dass die Anzahl der ehrenamtlichen Stadträte im Magistrat um zwei auf 14 erhöht werden soll. Begründet wurde dies damit, dass es damit möglich wäre, dass die Republikaner aus dem Magistrat rausgehalten werden könnten. Seitens der Vertreter der CDU und Freien Wähler wurde die Vergrößerung des ehrenamtlichen Magistrats aufgrund der angespannten finanziellen Lage der Stadt und der mit der Erhöhung eingehenden Zusatzkosten abgelehnt. Vertreter der Republikaner kritisierten die undemokratische Änderung und stellten das Demokratieverständnis von SPD und Grünen infrage. Diese argumentierten jedoch dagegen, dass die Aussperrung der Republikaner ein deutliches Zeichen für Demokratie sei, im Übrigen seien die Aufwandsentschädigung und damit die Kosten für ehrenamtliche Stadträte gering. Am 17. April 1997 beschloss die Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich (Ja: SPD, GRÜNE; Nein: CDU, FW, REP) die Änderung der Hauptsatzung dahingehen, dass der Magistrat zukünftig aus dem Oberbürgermeister, dem Bürgermeister, dem Stadtkämmerer und 14 ehrenamtlichen Stadträten besteht.[1][2][3][4]
2. Änderung der Satzung (2001)
Am 19.06.2001 beschloss die Stadtverordnetenversammlung, dass zukünftig der Magistrat aus dem Oberbürgermeister, dem Bürgermeister sowie zwei hauptamtlichen Stadträten besteht.[5]
3. Änderung der Satzung (2006)
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4. Änderung der Satzung (2007)
Nach der Verordnung über öffentliche Bekanntmachungen sind in der Hauptsatzung der Ort und die Dauer der Auslegungen festzulegen. Da das Gartenamt, das Tiefbauamt und die Mittelhessischen Abwasserbetriebe ihre Auslegungen in ihren Liegenschaften selbst durchführen, wurde im August 2007 ein Änderungsantrag vom Magistrat in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht, die die Liegenschaften in die Hauptsatzung aufnehmen. Am 20.09.2007 beschloss die Stadtverordnetenversammlung einstimmig (Ja: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE, FDP, FW) die Änderung.[6]
5. Änderung der Satzung (2007)
Durch die am 18.05.2006 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Umstellung des Rechnungswesens von der Kameralistik auf die doppelte Buchführung wurde eine Änderung der Hauptsatzung nötig. Aus diesem Grund hat der Magistrat im Oktober 2007 einen Antrag zur Änderung der Hauptsatzung eingebracht, welcher die Hauptsatzung um einen neuen Paraphen „Haushaltswirtschaft“ ergänzt. Am 13.12.2007 beschloss die Stadtverordnetenversammlung einstimmig (Ja: CDU, SPD, GR, LINKE, FDP, FW, Stv. Koch-Michel) die Änderung der Hauptsatzung, welche am 1. Januar 2009 wirksam wurde.[7]
6. Änderung der Satzung (2011)
Im Juli 2011 brachte der Magistrat einen Antrag auf Änderung mehrerer Punkte der Hauptsatzung ein. Dabei sollte die Anzahl der hauptamtlichen Dezernenten aus Gründen der Verwaltungseffizienz von vier auf drei reduziert werden. Zudem waren die Streichung veralteter Regelungen zu amtlichen Bekanntmachungen sowie die Ergänzung eines Paragraphen vorgesehen, der auf die EU-Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) verweist. Dieser neue Paragraph sollte klarstellen, dass Verwaltungsverfahren über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen abgewickelt werden können. Während Vertreter von Freien Wählern, FDP und CDU den inhaltlichen Anpassungen zustimmten, lehnten sie die Reduzierung der Anzahl hauptamtlicher Stadträte ab. In der Stadtverordnetenversammlung vom 1. September 2011 wurde die Magistratsvorlage mit Mehrheit beschlossen (Ja: SPD, Grüne, Linke, Piraten, LB/BLG; Nein: CDU, Freie Wähler, FDP).
7. Änderung der Satzung (2016)
Am 21. Juni 2026 brachten die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD einen Antrag ein, wonach die Anzahl der hauptamtlichen Dezernenten von drei auf vier erhöht und die Zahl der ehrenamtlichen Stadträte auf zwölf angehoben werden soll. Die Antragsteller begründeten dies mit der gestiegenen Arbeitsbelastung der hauptamtlichen Dezernenten im Magistrat sowie damit, dass der Magistrat durch die höhere Anzahl ehrenamtlicher Stadträte die Sitzverhältnisse der Stadtverordnetenversammlung besser abbilden könne.[8][9]
Insbesondere die geplante Ausweitung des hauptamtlichen Magistrats stieß bei einigen Fraktionen auf Kritik. Die Linke beantragte, die Zahl der hauptamtlichen Stadträte bei einem zu belassen. Die Fraktionsgemeinschaft aus Piraten und der Bürgerliste Gießen forderte ebenfalls, die Anzahl der hauptamtlichen Stadträte unverändert zu lassen. Zudem sollte der Magistrat vor der nächsten Neuwahl der hauptamtlichen Stellen im Jahr 2018 berichten, ob eine Ausweitung der Stellen notwendig ist und welche Kosten damit verbunden wären. Beide Änderungsanträge fanden im weiteren Beratungsverlauf jedoch keine Mehrheit.[10]
In der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2016 wurde der ursprüngliche Antrag mehrheitlich angenommen.[10]
| CDU | Frederik Bouffier
zugestimmt
|
Karin Bouffier-Pfeffer
zugestimmt
|
Dr. Johannes Dittrich
zugestimmt
|
Anja Helmchen
zugestimmt
|
Hanno Kern
zugestimmt
|
| Dorothé Küster
zugestimmt
|
Klaus Peter Möller
zugestimmt
|
Axel Pfeffer
zugestimmt
|
Thiemo Roth
zugestimmt
|
Martin Schlicksupp
zugestimmt
| |
| Markus Schmidt
zugestimmt
|
Randy Uelman
zugestimmt
|
Christine Wagener
zugestimmt
|
|||
| SPD | Marianne Beukemann
zugestimmt
|
Inge Bietz
zugestimmt
|
Felix Döring
zugestimmt
|
Egon Fritz
zugestimmt
|
Monika Graulich
zugestimmt
|
| Nina Heidt-Sommer
zugestimmt
|
Christian Heimbach
zugestimmt
|
Eva Janzen
zugestimmt
|
Ingrid Kaminski
zugestimmt
|
Gerhard Merz
zugestimmt
| |
| Christopher Nübel
zugestimmt
|
Oliver Persch
zugestimmt
|
Wolfgang Sahmland
zugestimmt
|
Zeynal Sahin
zugestimmt
|
Frank Schmidt
zugestimmt
| |
| Andreas Walldorf
zugestimmt
|
|||||
| GRÜNE | Klaus-Dieter Grothe
zugestimmt
|
Joachim Grußdorf
zugestimmt
|
Christiane Janetzky-Klein
zugestimmt
|
Martin Klußmann
zugestimmt
|
Dr. Markus Labasch
zugestimmt
|
| Jan Pivecka
zugestimmt
|
Dr. Bettina Speiser
zugestimmt
|
Vera Strobel
zugestimmt
|
Christian Zuckermann
zugestimmt
|
||
| FDP | Dr. Klaus Dieter Greilich
zugestimmt
|
Dr. Martin Preiß
zugestimmt
|
Harald Scherer
zugestimmt
|
||
| FW | Heiner Geißler
zugestimmt
|
Hans Heller
zugestimmt
|
Johannes Zippel
zugestimmt
|
||
| PIRATEN | Thomas Jochimsthal
abgelehnt
|
||||
| BLG | Elke Koch-Michel
abgelehnt
|
||||
| Gießener LINKE | Francesco Arman
enthalten
|
Michael Beltz
abgelehnt
|
Michael Janitzki
abgelehnt
|
Cornelia Mim
enthalten
|
Matthias Riedl
enthalten
|
| AfD | Thomas Biemer
abgelehnt
|
Arno Enners
abgelehnt
|
Regina Enners
abgelehnt
|
Hilmar Jordan
abgelehnt
|
Sebastian Jung
abgelehnt
|
| Prof. Dr. Steffen Reichmann
abgelehnt
|
Ulrich Salz
abgelehnt
|
Sandra Weegels
abgelehnt
|
Nicht umgesetzte Änderungen
Reduzierung der Anzahl von Stadtverordneten in der Stadtverordnetenversammlung
Im Dezember 2006 wurden durch die Freien Wähler beantragt, dass die Anzahl der Stadtverordnete von 59 auf 51 gesenkt werden soll. Laut den Antragstellern soll die Verkleinerung zu einer größeren Effizienz der Stadtverordnetenversammlung führen und als Nebeneffekt zu einer Einsparung von 150.000 € pro Wahlperiode führen. Des Weiteren könnte durch die Reduzierung auch jeder Stadtverordnete in einem Ausschuss mitarbeiten. Laut Hessischer Gemeindeordnung könnte die Anzahl der Stadtverordneten auf die nächstniedrigere Gruppengröße von 45 zu verkleinern, jedoch sind die Freien Wähler der Ansicht, dass diese Anzahl bei den vielfältigen und umfangreichen Magistratsvorlagen zu gering sei. Die Verkleinerung des Stadtparlaments würde erst nach der kommenden Kommunalwahl 2011 ab der Wahlperiode 2011-2016 greifen.[11][12][13][14][15]
Vertreter der anderen Fraktionen sind der Meinung, dass der Antrag populistisch sei und auch Stadtverordnete die in den Sitzungen nicht das Wort ergreifen in ihren Fraktionen wertvolle Arbeit liefern. Auch hätten größere Parteien einen Anspruch und die Aufgabe mit Vertretern aus allen Stadtteilen in der Stadtverordnetenversammlung vertreten zu sein. Vertreter der Grünen merkten an, dass durch eine Verkleinerung der Stadtverordnetenversammlung es für Parteien nicht mehr so leicht wäre in Fraktionsstärke oder diese auch gar nicht mehr vertreten sein könnten und dies im Gegensatz zu dem Sinn des Wegfalls der Fünfprozenthürde stehe. Vertreter der Freien Wähler entgegen der Kritik, dass der Antrag nicht populistisch, da sich der Gesetzgeber bei der Einführung der Möglichkeit in der Hessischen Gemeindeordnung was bei gedacht hätten und es auch genügend Kommunen gäbe, die diese Möglichkeit wahrgenommen haben. In der Stadtverordnetenversammlung am 21.12.2006 wurde der Antrag mehrheitlich (Nein: CDU/SPD/GR/LINKE/FDP; Ja: FW/BLG) abgelehnt[11][14][15]
Bild- und Tonaufnahmen in der Stadtverordnetenversammlung
Am 25. April 2012 beantragte die FDP-Fraktion, in die Hauptsatzung einen neuen Paragrafen aufzunehmen. Dieser sollte Medienvertretern auf Antrag gestatten, Bild- und Tonaufnahmen von öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse anzufertigen – sofern nicht überwiegende Persönlichkeitsrechte entgegenstehen oder die Funktionsfähigkeit der Stadtverordnetenversammlung beeinträchtigt wird. Den Medienvertretern können dabei Auflagen, wie etwa die Bildung eines Pools, erteilt werden. Die genauen Regelungen sollen in der Geschäftsordnung festgelegt werden. Zur Begründung führte die Fraktion an, dass die geänderte Gemeindeordnung den Städten nun die Möglichkeit eröffne, in der Hauptsatzung Bild- und Tonaufnahmen zuzulassen.[16]
Die PIRATEN-Fraktion stellt einen Änderungs- bzw. Initiativantrag zu diesem Antrag. Dieser sieht vor, in die Hauptsatzung ein Grundmodul aufzunehmen, das lediglich die grundsätzliche Zulassung von Bild- und Tonaufnahmen regelt. Alle weiteren Details, wie etwa die Möglichkeit eines Livestreams, sollen der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung überlassen bleiben.[17][18]
Vertreter der SPD brachten gegen die Anträge datenschutzrechtliche Bedenken vor. Sie wiesen darauf hin, dass Aufzeichnungen das Recht auf freie Rede der Gemeindevertreter einschränken könnten. Zudem bestehe die Gefahr, dass eine missglückte Rede einem jungen Politiker in einem späteren Bewerbungsverfahren zum Nachteil gereichen könnte. Nach Ansicht der SPD sei es ausreichend, wenn die lokale Presse über die Ausschusssitzungen berichte. Vertreter der CDU betonten das Risiko eines Missbrauchs der Aufnahmen. Befürworter wie die Fraktion der Linken wiesen darauf hin, dass Medienvertreter Filmaufnahmen vor allem bei größeren Themen anfertigen würden. Im Gegensatz zu einem Livestream finde dabei auch keine Dauerüberwachung statt. Bei der Abwägung zwischen Privatsphäre und öffentlichem Informationsinteresse stellten sie die Frage, ob sich die Stadtverordneten eher als Privatpersonen oder als gewählte Vertreter verstehen. Für die Linke überwiegt das Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger.[17][18]
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11. Oktober 2012 wurden sowohl der Änderungs- und Initiativantrag der PIRATEN-Fraktion mehrheitlich (Nein: SPD, CDU, GR, FW; Ja: PIR, LINKE, LB/BLG; StE: FDP) als auch der Hauptantrag der FDP-Fraktion mehrheitlich (Nein: SPD, CDU, GR, FW; Ja: PIR, LINKE, FDP, LB/BLG) abgelehnt.[18]
Öffentliche Bekanntmachungen im Internet
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Reduzierung der hauptamtlichen Wahlbeamten
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Im März 2017 wurde durch die AfD-Fraktion beantragt, dass eine hauptamtliche Stelle aus der Hauptsatzung gestrichen wird und der zukünftige Magistrat nur noch aus drei hauptamtlichen Magistratsmitgliedern besteht. Begründet wurde dies damit, dass die Amtszeit von Astrid Eibelshäuser im September 2017 ausläuft und die Herausforderungen der Flüchtlingskrise bewältigt seien und bei der Vergrößerung des Magistrats genau damit argumentiert worden sei. Der eingesparte sechsstellige Betrag könnte den Gießenern Bürger zum Beispiel im sozialen Wohnungsbau zugutekommen. Sowohl im Hauptausschuss als auch in der Stadtverordnetenversammlung wurde von Vertretern der SPD-Fraktion beantragt den Antrag von der Tagesordnung abzusetzen, da dieser nach §26 Abs. 6 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung unzulässig sei, da ein Antrag mit gleichem Inhalt in der Stadtverordnetenversammlung im Juli 2016 behandelt wurde. Vertreter der AfD-Fraktion entgegneten, dass es einen formalen Unterschied gebe, der eine Antrag sieht die Einrichtung einer Stelle vor, der Antrag der AfD-Fraktion eine Streichung einer Stelle vor. Des Weiteren gehe es auch um eine andere Stelle als im Sommer 2016. Bei der Stadtverordnetenversammlung am 30.03.2017 wurde der Antrag mehrheitlich (Ja: SPD,CDU, GR, PIR/BLG; Nein:AfD; StE: LINKE, FDP, FW) von der Tagesordnung abgesetzt.[19][20][21][22][23]
Dokumente
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Beschlußfassung über die Änderung der Hauptsatzung der Universitätsstadt Gießen; hier: Änderung der Zahl der ehrenamtlichen Stadträte, Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 11.04.1997, Vorlage: DS0023
- ↑ Wahlperiode begann mit Panne für Rot-Grün, Gießener Anzeiger vom 18.04.1997, Ausgabe Nr. 90, Seite 11
- ↑ Burkhard Schirmer neuer Parlamentsvorsteher, Gießener Allgemeine Zeitung vom 18.04.1997, Ausgabe Nr. 90, Seite 23
- ↑ Erster Schlagabtausch über Ausschußstruktur, Gießener Allgemeine Zeitung vom 19.04.1997, Ausgabe Nr. 91, Seite 28
- ↑ 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Universitätstadt Gießen, Amtliche Bekanntmachung der Stadt Gießen vom 28.06.2001
- ↑ Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung, Antrag des Magistrats vom 02.08.2007, Vorlage: STV/1129/2007
- ↑ Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung, Antrag des Magistrats vom 17.10.2007, Vorlage: STV/1280/2007
- ↑ Änderung der Hauptsatzung, Antrag der Fraktionen SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 19.06.2016, Vorlage: STV/0136/2016
- ↑ Niederschrift des Haupt-, Finanz-, Wirtschafts-, Rechts- und Europaausschusses vom 04.07.2016, Seiten 18-19, abgerufen am 07.09.2025 (Archivierte Version)
- ↑ 10,0 10,1 10,2 Niederschrift der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2016, Seiten 12-14, abgerufen am 07.09.2025 (Archivierte Version)
- ↑ 11,0 11,1 Reduzierung der Zahl der Stadtverordneten gem. § 38 HGO, Antrag der FW-Fraktion vom 30.08.2006, Vorlage: STV/0341/2006
- ↑ FW: Eltern könnten bis zu 1500 Euro sparen, Gießener Allgemeine Zeitung vom 01.09.2006, Ausgabe Nr. 203, Seite 26
- ↑ Freie Wähler wollen kleineres Parlament, Gießener Anzeiger vom 01.09.2006, Ausgabe Nr. 203, Seite 14
- ↑ 14,0 14,1 Heftige Kontroverse um Antrag auf Parlaments-Verkleinerung, Gießener Anzeiger vom 13.09.2006, Ausgabe Nr. 213, Seite 13
- ↑ 15,0 15,1 Breite politische Front gegen Rechtsextremismus, Gießener Allgemeine Zeitung vom 13.09.2006, Ausgabe Nr. 213, Seite 24
- ↑ Änderung der Hauptsatzung der Universitätsstadt Gießen, Antrag der FDP-Fraktion vom 25.04.2012, Vorlage: STV/0842/2012
- ↑ 17,0 17,1 Niederschrift des Haupt-, Finanz-, Wirtschafts-, Rechts- und Europaausschusses vom 01.10.2012, Seiten 9-12, abgerufen am 10.09.2025 (Archivierte Version)
- ↑ 18,0 18,1 18,2 Niederschrift der Stadtverordnetenversammlung vom 11.10.2012, Seiten 22-25, abgerufen am 10.09.2025
- ↑ Änderung der Hauptsatzung, Antrag der AfD-Fraktion vom 06.03.2017, Vorlage: STV/0539/2017
- ↑ AfD will Wiederwahl von Stadträtin verhindern, Gießener Allgemeine Zeitung vom 09.03.2016 (Archivierte Version) (Archivierte Version)
- ↑ Gießen: Grünes Licht für Wiederwahl von Dezernentin, Gießener Anzeiger vom 22.03.2017 (Archivierte Version) (Version)
- ↑ Koalition setzt AfD-Antrag ab, Gießener Allgemeine Zeitung vom 22.03.2017 (Archivierte Version) (Archivierte Version)
- ↑ Gießener Stadträtin Eibelshäuser im Amt bestätigt, Gießener Anzeiger vom 30.03.2017 (Archivierte Version) (Archivierte Version)
| Neufassung der Hauptsatzung der Universitätsstadt Gießen Antrag des Magistrats vom 02.04.1993, Vorlage: DS 0051 |
| Beschlußfassung über die Änderung der Hauptsatzung der Universitätsstadt Gießen; hier: Änderung der Zahl der ehrenamtlichen Stadträte Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 11.04.1997, Vorlage: DS0023 |
| Änderung der Hauptsatzung der Universitätsstadt Gießen Antrag der CDU-Fraktion vom 25.05.2001, Vorlage: 58/01 |
| Streichung der Stelle eines hauptamtlichen Stadtrates Antrag der BLG-Fraktion vom 29.04.2003, Vorlage: 741 |
| Änderung der Hauptsatzung der Universitätsstadt Gießen Antrag der SPD-Fraktion vom 23.02.2004, Vorlage: DS 1016 |
| Änderung der Hauptsatzung der Universitätsstadt Gießen Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vom 10.05.2006, Vorlage: STV/0073/2006 |
| Reduzierung der Zahl der Stadtverordneten gem. § 38 HGO Antrag der FW-Fraktion vom 30.08.2006, Vorlage: STV/0341/2006 |
| Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Antrag des Magistrats vom 02.08.2007, Vorlage: STV/1129/2007 |
| Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Antrag des Magistrats vom 17.10.2007, Vorlage: STV/1280/2007 |
| Reduzierung der Zahl der hauptamtlichen Wahlbeamten; hier: Änderung der Hauptsatzung Antrag der Bürgerliste Gießen vom 16.05.2011, Vorlage: STV/0106/2011 |
| Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Antrag des Magistrats vom 06.07.2011, Vorlage: STV/0213/2011 |
| Änderung der Hauptsatzung der Universitätsstadt Gießen Antrag der FDP-Fraktion vom 25.04.2012, Vorlage: STV/0842/2012 |
| Änderung der Hauptsatzung; hier: Öffentliche Bekanntmachungen Antrag der Piraten-Fraktion vom 13.08.2012, Vorlage: STV/1043/2012 |
| Änderung der Hauptsatzung; hier: Öffentliche Bekanntmachungen Antrag der Piraten-Fraktion vom 24.11.2014, Vorlage: STV/2505/2014 |
| Änderung der Hauptsatzung Antrag der Fraktionen SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 19.06.2016, Vorlage: STV/0136/2016 |
| Änderung der Hauptsatzung Antrag der AfD-Fraktion vom 06.03.2017, Vorlage: STV/0539/2017 |
| Änderung des § 2 der Hauptsatzung der Universitätsstadt Gießen Antrag der AfD-Fraktion vom 17.07.2018, Vorlage: STV/1249/2018 |
| Änderung der Hauptsatzung der Universitätsstadt Gießen Antrag der AfD-Fraktion vom 31.01.2020, Vorlage: STV/2072/2020 |