Hauptsatzung der Universitätsstadt Gießen (1993)

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Übersicht über Änderungen der Satzung

1. Änderung der Satzung (1997)

Im April 1997 wurde durch die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen ein Antrag eingebracht, der die Hauptsatzung dahin gehend ändert, dass die Anzahl der ehrenamtlichen Stadträte im Magistrat um zwei auf 14 erhöht werden soll. Begründet wurde dies damit, dass es damit möglich wäre, dass die Republikaner aus dem Magistrat rausgehalten werden könnten. Seitens der Vertreter der CDU und Freien Wähler wurde die Vergrößerung des ehrenamtlichen Magistrats aufgrund der angespannten finanziellen Lage der Stadt und der mit der Erhöhung eingehenden Zusatzkosten abgelehnt. Vertreter der Republikaner kritisierten die undemokratische Änderung und stellten das Demokratieverständnis von SPD und Grünen infrage. Diese argumentierten jedoch dagegen, dass die Aussperrung der Republikaner ein deutliches Zeichen für Demokratie sei, im Übrigen seien die Aufwandsentschädigung und damit die Kosten für ehrenamtliche Stadträte gering. Am 17. April 1997 beschloss die Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich (Ja: SPD, GRÜNE; Nein: CDU, FW, REP) die Änderung der Hauptsatzung dahingehen, dass der Magistrat zukünftig aus dem Oberbürgermeister, dem Bürgermeister, dem Stadtkämmerer und 14 ehrenamtlichen Stadträten besteht.[1][2][3][4]

2. Änderung der Satzung (2001)

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3. Änderung der Satzung (2006)

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4. Änderung der Satzung (2007)

Nach der Verordnung über öffentliche Bekanntmachungen sind in der Hauptsatzung der Ort und die Dauer der Auslegungen festzulegen. Da das Gartenamt, das Tiefbauamt und die Mittelhessischen Abwasserbetriebe ihre Auslegungen in ihren Liegenschaften selbst durchführen, wurde im August 2007 ein Änderungsantrag vom Magistrat in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht, die die Liegenschaften in die Hauptsatzung aufnehmen. Am 20.09.2007 beschloss die Stadtverordnetenversammlung einstimmig (Ja: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE, FDP, FW) die Änderung.[5]

5. Änderung der Satzung (2007)

Durch die am 18.05.2006 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Umstellung des Rechnungswesens von der Kameralistik auf die doppelte Buchführung wurde eine Änderung der Hauptsatzung nötig. Aus diesem Grund hat der Magistrat im Oktober 2007 einen Antrag zur Änderung der Hauptsatzung eingebracht, welcher die Hauptsatzung um einen neuen Paraphen „Haushaltswirtschaft“ ergänzt. Am 13.12.2007 beschloss die Stadtverordnetenversammlung einstimmig (Ja: CDU, SPD, GR, LINKE, FDP, FW, Stv. Koch-Michel) die Änderung der Hauptsatzung, welche am 1. Januar 2009 wirksam wurde.[6]

6. Änderung der Satzung (2011)

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7. Änderung der Satzung (2016)

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Nicht umgesetzte Änderungen

Reduzierung der Anzahl von Stadtverordneten in der Stadtverordnetenversammlung

Im Dezember 2006 wurden durch die Freien Wähler beantragt, dass die Anzahl der Stadtverordnete von 59 auf 51 gesenkt werden soll. Laut den Antragstellern soll die Verkleinerung zu einer größeren Effizienz der Stadtverordnetenversammlung führen und als Nebeneffekt zu einer Einsparung von 150.000 € pro Wahlperiode führen. Des Weiteren könnte durch die Reduzierung auch jeder Stadtverordnete in einem Ausschuss mitarbeiten. Laut Hessischer Gemeindeordnung könnte die Anzahl der Stadtverordneten auf die nächstniedrigere Gruppengröße von 45 zu verkleinern, jedoch sind die Freien Wähler der Ansicht, dass diese Anzahl bei den vielfältigen und umfangreichen Magistratsvorlagen zu gering sei. Die Verkleinerung des Stadtparlaments würde erst nach der kommenden Kommunalwahl 2011 ab der Wahlperiode 2011-2016 greifen.[7][8][9][10][11]

Vertreter der anderen Fraktionen sind der Meinung, dass der Antrag populistisch sei und auch Stadtverordnete die in den Sitzungen nicht das Wort ergreifen in ihren Fraktionen wertvolle Arbeit liefern. Auch hätten größere Parteien einen Anspruch und die Aufgabe mit Vertretern aus allen Stadtteilen in der Stadtverordnetenversammlung vertreten zu sein. Vertreter der Grünen merkten an, dass durch eine Verkleinerung der Stadtverordnetenversammlung es für Parteien nicht mehr so leicht wäre in Fraktionsstärke oder diese auch gar nicht mehr vertreten sein könnten und dies im Gegensatz zu dem Sinn des Wegfalls der Fünfprozenthürde stehe. Vertreter der Freien Wähler entgegen der Kritik, dass der Antrag nicht populistisch, da sich der Gesetzgeber bei der Einführung der Möglichkeit in der Hessischen Gemeindeordnung was bei gedacht hätten und es auch genügend Kommunen gäbe, die diese Möglichkeit wahrgenommen haben. In der Stadtverordnetenversammlung am 21.12.2006 wurde der Antrag mehrheitlich (Nein: CDU/SPD/GR/LINKE/FDP; Ja: FW/BLG) abgelehnt[7][10][11]

Filmaufnahmen in der Stadtverordnetenversammlung

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Öffentliche Bekanntmachungen im Internet

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Reduzierung der hauptamtlichen Wahlbeamten

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Im März 2017 wurde durch die AfD-Fraktion beantragt, dass eine hauptamtliche Stelle aus der Hauptsatzung gestrichen wird und der zukünftige Magistrat nur noch aus drei hauptamtlichen Magistratsmitgliedern besteht. Begründet wurde dies damit, dass die Amtszeit von Astrid Eibelshäuser im September 2017 ausläuft und die Herausforderungen der Flüchtlingskrise bewältigt seien und bei der Vergrößerung des Magistrats genau damit argumentiert worden sei. Der eingesparte sechsstellige Betrag könnte den Gießenern Bürger zum Beispiel im sozialen Wohnungsbau zugutekommen. Sowohl im Hauptausschuss als auch in der Stadtverordnetenversammlung wurde von Vertretern der SPD-Fraktion beantragt den Antrag von der Tagesordnung abzusetzen, da dieser nach §26 Abs. 6 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung unzulässig sei, da ein Antrag mit gleichem Inhalt in der Stadtverordnetenversammlung im Juli 2016 behandelt wurde. Vertreter der AfD-Fraktion entgegneten, dass es einen formalen Unterschied gebe, der eine Antrag sieht die Einrichtung einer Stelle vor, der Antrag der AfD-Fraktion eine Streichung einer Stelle vor. Des Weiteren gehe es auch um eine andere Stelle als im Sommer 2016. Bei der Stadtverordnetenversammlung am 30.03.2017 wurde der Antrag mehrheitlich (Ja: SPD,CDU, GR, PIR/BLG; Nein:AfD; StE: LINKE, FDP, FW) von der Tagesordnung abgesetzt.[12][13][14][15][16]

Dokumente

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Beschlußfassung über die Änderung der Hauptsatzung der Universitätsstadt Gießen; hier: Änderung der Zahl der ehrenamtlichen Stadträte, Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 11.04.1997, Vorlage: DS0023
  2. Wahlperiode begann mit Panne für Rot-Grün, Gießener Anzeiger vom 18.04.1997, Ausgabe Nr. 90, Seite 11
  3. Burkhard Schirmer neuer Parlamentsvorsteher, Gießener Allgemeine Zeitung vom 18.04.1997, Ausgabe Nr. 90, Seite 23
  4. Erster Schlagabtausch über Ausschußstruktur, Gießener Allgemeine Zeitung vom 19.04.1997, Ausgabe Nr. 91, Seite 28
  5. Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung, Antrag des Magistrats vom 02.08.2007, Vorlage: STV/1129/2007
  6. Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung, Antrag des Magistrats vom 17.10.2007, Vorlage: STV/1280/2007
  7. 7,0 7,1 Reduzierung der Zahl der Stadtverordneten gem. § 38 HGO, Antrag der FW-Fraktion vom 30.08.2006, Vorlage: STV/0341/2006
  8. FW: Eltern könnten bis zu 1500 Euro sparen, Gießener Allgemeine Zeitung vom 01.09.2006, Ausgabe Nr. 203, Seite 26
  9. Freie Wähler wollen kleineres Parlament, Gießener Anzeiger vom 01.09.2006, Ausgabe Nr. 203, Seite 14
  10. 10,0 10,1 Heftige Kontroverse um Antrag auf Parlaments-Verkleinerung, Gießener Anzeiger vom 13.09.2006, Ausgabe Nr. 213, Seite 13
  11. 11,0 11,1 Breite politische Front gegen Rechtsextremismus, Gießener Allgemeine Zeitung vom 13.09.2006, Ausgabe Nr. 213, Seite 24
  12. Änderung der Hauptsatzung, Antrag der AfD-Fraktion vom 06.03.2017, Vorlage: STV/0539/2017
  13. AfD will Wiederwahl von Stadträtin verhindern, Gießener Allgemeine Zeitung vom 09.03.2016 (Archivierte Version) (Archivierte Version)
  14. Gießen: Grünes Licht für Wiederwahl von Dezernentin, Gießener Anzeiger vom 22.03.2017 (Archivierte Version) (Version)
  15. Koalition setzt AfD-Antrag ab, Gießener Allgemeine Zeitung vom 22.03.2017 (Archivierte Version) (Archivierte Version)
  16. Gießener Stadträtin Eibelshäuser im Amt bestätigt, Gießener Anzeiger vom 30.03.2017 (Archivierte Version) (Archivierte Version)

Übersicht über zugehörige Anfragen und Anträge in Gremien der Stadt Gießen

  • Neufassung der Hauptsatzung der Universitätsstadt Gießen, Antrag des Magistrats vom 02.04.1993, Vorlage: DS 0051
  • Beschlußfassung über die Änderung der Hauptsatzung der Universitätsstadt Gießen; hier: Änderung der Zahl der ehrenamtlichen Stadträte, Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 11.04.1997, Vorlage: DS0023
  • Änderung der Hauptsatzung der Universitätsstadt Gießen, Antrag der CDU-Fraktion vom 25.05.2001, Vorlage: 58/01
  • Streichung der Stelle eines hauptamtlichen Stadtrates, Antrag der BLG-Fraktion vom 29.04.2003, Vorlage: 741
  • Änderung der Hauptsatzung der Universitätsstadt Gießen, Antrag der SPD-Fraktion vom 23.02.2004, Vorlage: DS 1016