Leihgesterner Weg/Arndtstraße

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Plangebiet Leihgesterner Weg/Arndtstraße
Planentwurf Bebauung.
Adresse: Leihgesterner Weg, Arndtstraße, Studentensteg, Friedrichstraße, Aulweg
Bauherr: Winter Projektbau- und Immobilienmanagment GmbH
Betreiber:

2014 scheint der Besitzer der Grundstücke gewechselt zu haben. Statt der Winter Projektbau- und Immobilienmanagment GmbH baut nun die City Immobilien GmbH auf den noch unbebauten Flächen, zwischen Friedrichstraße und Aulweg.

Das Baugebiet

Das Baugebiet erstreckt sich entlang des Leihgesterner Wegs gegenüber des Poppe Areals. Begrenzt durch Friedrichstraße, Arndtstraße und Aulweg.

Bebauungsplan

Der Einleitungsbeschluß des Bebauungsplanes wurde bereits am 19.11.2009 ohne Aussprache einstimmig beschloßen [1]. Damaliger Bauherr in dem Baugebiet war die Firma Winter Projektbau- und Immobilienmanagement GmbH/Gießen, welche auf dem Plangebiet Gebäude mit bis zu 200 Wohneinheiten für studentisches Wohnen errichten wollte. Vorrausetzung für eine vollständige Planumsetzung war aber, dass die Firma Poppe ihren Produktionsstandort am Leihgesterner Weg vollständig aufgibt. Für den ersten Bauabschnitt, war eine vertragliche Festlegung mit der Firma Poppe auf eine Betriebsaufgabe nicht notwendig, so dass dort bereits Wohngebäude entstehen konnten. Das Planungsbüro Fischer/Linden wurde mit der Bebauungsplanung beauftragt, die Fa. Winter übernimmt 2/3 aller Planungskosten und alle Gutachterkosten im Rahmen des Wohnungsbaus.

Am 24.03.2011 wurde der Entwurfsbeschluß zur Offenlegung[2] einstimmig beschloßen mit Ja-Stimmen von CDU, FDP, Grüne, FW und SPD und Stimmenthaltungen von BLG und Linke, Stv Möller verließ vor der Diskussion den Saal, wegen Widerstreit der Interessen. Am 21.03.2011 hat der Magistrat noch Ergänzungen in der textlichen Festsetzung beschloßen, welche in der Anlage zur Niederschrift der Stadtverordnetenversammlung zu finden sind (Textliche Festsetzung, Seite 2, Pkt. 2.1.1). Der erste Bauabschnitt auf der nördlichen Teilfläche des Bebauungsplans, ist bereits im Bau.

Mit der Abwägung und dem Satzungsbeschluß [3] zum Bebauungsplan 04/25 wurden die Anregungen der Anwohner und Träger öffentlicher Belange geprüft. Die Anwohnerschaft regt an die Grund- und Geschoßflächenzahl zu reduzieren, bittet um Einhaltung der Stellplatzordnung und verweist auf die Vermutung einer Zwangsarbeiterunterkungft auf dem Gelände, letzteres konnte jedoch durch das Stadtarchiv nicht bestätigt werden. Die Industrie- und Handelskammer verweist auf die immisionsschutzrechtlichen Schutzansprüche der Fa Poppe und regt an die Aufrechterhaltung des Betriebs einer Wohnbebauung vorzuziehen. Das städtische Umweltamt empfiehlt die Böschung am Leihgesterner Weg bestehen zu lassen und nach Abschluß der Bauarbeiten Nisthilfen aufzustellen. Der Antrag wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 24.05.2012 (Top 13) ohne Aussprache und ohne Teilnahme von Stv. Möller (Grund s.o.) einstimmig beschloßen.

Zur Stadtverordnetenversammlung am 19.12.2012 reicht die CDU Fraktion einen Antrag ein, der zum Ziel hat den obigen Bebauungsplan zu ändern, da in der aktuellen Form die Möglichkeit bestünde "groß dimensionierte Baukörper entlang der Straße zu errichten". [4] Während der Stadtverordnetenversammlung wird der Wortlaut des Antrages, von der Antragsstellerin, geändert.

Ursprung:
„Der Magistrat der Universitätsstadt Gießen wird beauftragt, eine Änderung des Bebauungsplanes GI 04/25 ‚Leihgesterner Weg/Arndtstraße’ einzuleiten und der Stadtverordnetenversammlung in der nächstmöglichen Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen. Mit der Änderung sollen die im aktuellen Bebauungsplan durchgehenden Baufenster dahingehend unterteilt werden, dass diese sich an den bisherigen Grundstücksgrenzen zzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstandflächen zwischen den einzelnen Baufenstern orientieren. Bis zum Satzungsbeschluss des geänderten Bebauungsplanes ist keine Baugenehmigung zu erteilen, die der Zielvorgabe dieser Änderung entgegensteht.“

Änderung:
„Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt das in der Anlage vorgestellte Bebauungskonzept der Bauherrenschaft im Geltungsbereich des Bebauungsplanes GI 04/25 „Leihgesterner Weg/Arndtstraße. Sie geht davon aus, dass dieses Konzept die Bebauung abschließend regelt, insbesondere den Grundstückszuschnitt und die aufgelockerte Bauweise wahrt. Sollten dem Magistrat Nachtragsbauvorhaben bekannt werden, die diesen Grundsätzen widersprechen, wird der Magistrat beauftragt, unverzüglich den zuständigen Ausschuss zu informieren, den Bauherrn via Bauaufsicht hinsichtlich des heute gefassten Beschlusses zu beraten und unverzüglich Maßnahmen zur Sicherung des obigen Konzeptes der Anlage (Aufstellung eines Änderungsplanes, Änderungssperre) vorzubereiten.“

Dem so geänderten Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

Zur Oktobersitzung der Stadtverordnetenversammlung legt der Magistrat eine Vorlage vor, mit welcher er der Informationsverpflichtung gemäß dem Beschluß vom 19.12.2012 nachkommt. [5] In den Anlagen gibt es einen Konzeptvorschlag für eine Bebauung des Grundstücks von Herrn Stv. Möller und das aktuelle Baukonzept des neuen Eigentümers (City Immobilien GmbH). Das neue Baukonzept sieht eine Bebauung vor, welche die CDU durch ihren Antrag zur Stadtverordnetensitzung vom 19.12.2012 zu verhindern versuchte. Nun legt der Magistrat mit der Vorlage zur Kenntnisnahme Äußerungen vor, die es für den Magistrat "alternativlos" machen, an dieser Stelle auf keine Änderung und/oder Änderungssperre des Bauplanes anzustreben. Grund ist: Der Magistrat respektive die Stadt Gießen wäre dem Bauherrn gegenüber zu Strafzahlungen nach § 39 BauGB (Vertrauensschaden in fünf- bis sechsstelliger Höhe) sowie ggf. auch gemäß § 42 Abs. 2 BauGB (Wertausgleich im Falle eines vom Gutachterausschuss festzustellenden wesentlichen Wertunterschiedes)

Erster Bauabschnitt

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Ansicht auf das Parkhaus Lahnstraße von der Bahnhofsseite.
Adresse:
Bauherr:
Betreiber:

Der erste Bauabschnitt ist mittlerweile fertig gestellt. Und bietet XXX Wohneinheiten


Zweiter Bauabschnitt

Dritter Bauabschnitt

Weblinks


Galerie

Leihgesterner Weg/Arndtstraße/Galerie


Einzelnachweise

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