Verkehrsversuch „Anlagenring“

Aus Informationsplattform über Gießen
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Warnung.png
Warnung.png
Diese Seite ist noch unvollständig und wird noch mit Inhalten gefüllt werden!


Der Verkehrsversuch am Anlagenring in Gießen ist ein Verkehrsversuch, welcher die inneren zwei Spuren des Anlagenrings als Fahrradstraße deklariert, welche bis auf Ausnahmen nur durch Radfahrer, Busse und Rettungsmittel befahren werden darf. Der Verkehrsversuch basiert auf einem Bürgerantrag und wurde am 04.03.2021 mehrheitlich vom Stadtparlament beschlossen. Am 30.08.2023 erklärte der Verwaltungsgerichtshof Kassel den Verkehrsversuch in der bisherigen Form für rechtswidrig, woraufhin die Stadt Gießen den Verkehrsversuch für gescheitert erklärte.

Einreichung des Bürgerantrags

Am 17.09.2020 wurde durch Oliver Jenschke auf der Beteiligungsplattform „Giessen-direkt” ein Bürgerantrag gestellt, der die Einrichtung von Zwei-Richtungs-Fahrradstraßen auf den inneren Fahrspuren des Anlagenrings durch den Magistrat innerhalb von 6 Monaten nach der Annahme des Antrags durch die Stadtverordnetenversammlung fordert. Hierzu soll der Magistrat alle erforderlichen Mittel bereitstellen. Des Weiteren fordert der Antrag, das Einrichten von zwei Innenstadtachsen als Fahrradstraße in für Autos in Einbahnrichtung genutzt werden können.

Die damalig gültige Bürgerbeteiligungssatzung schrieb vor, dass 1 % aller in Gießen mit Erstwohnsitz Gemeldeten durch ihre Unterstützungsunterschrift unterstützen müssen. Das Erreichen wurde durch die Stadt Gießen im Januar 2021 festgestellt, nachdem zuerst einige Unterstützungsunterschriften für ungültig erklärt wurden, weil es sich bei diesen Personen z. B. um Personen handelten, die nicht in Gießen mit Erstwohnsitz gemeldet waren.[1]

Beschlussfassung über den Bürgerantrag

Nach § 10 der damals gültigen Bürgerbeteiligungssatzung der Universitätsstadt Gießen hatte der Magistrat einen Bürgerantrag dem entsprechenden Organ (hier: der Stadtverordnetenversammlung) zur Beschlussfassung vorzulegen, wenn mindestens ein Prozent der Bürgerschaft den Antrag unterschrieben hatte.

Für die letzte Sitzungsrunde der Wahlperiode 2016-2021 wurde der Bürgerantrag zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen brachten einen Änderungsantrag ein, der vorsieht, dass der Magistrat innerhalb von sechs Monaten einen einjährigen Verkehrsversuch startet. Dabei soll für Fahrradfahrer in jeder Richtung ein mindestens drei Meter breiter Fahrradstreifen eingerichtet werden. Zur Realisierung soll ein Gutachten erstellt werden, das aufzeigt, wie die Hälfte des Anlagenrings für Fahrradfahrer zur Verfügung gestellt werden kann. Zusätzlich soll auch der ÖPNV berücksichtigt werden. Die möglichen Varianten sollen der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt werden.[2][3]

Argumente der Befürworter und Gegner

Befürworter aus den Reihen von SPD, Grünen und Linken merkten an, dass die Innenstadt mit dem umschließenden Anlagenring noch immer keine Radwege habe und sich der Verkehr ändern müsse, wenn man die Klimaziele einhalten wolle. Auch sei man sicher, dass der Einzelhandel davon profitieren würde.[2]

Gegner des Bürgerantrags aus den Reihen von CDU, Freien Wählern und FDP kritisierten, dass die Beschlussfassung im Hauruckverfahren durchgeführt werde, und vertraten die Meinung, dass der Verkehrsversuch dem durch die Corona-Pandemie gebeutelten Innenstadthandel nicht zugemutet werden könne. Der Einzelhandel sei auf eine gute Erreichbarkeit mit dem PKW angewiesen. Zudem wurde argumentiert, dass es durch den Verkehrsversuch zu kilometerlangen Staus und Chaos kommen werde. Seitens der FDP wurde die Auffassung vertreten, dass zuerst die Menge an Autos auf dem Anlagenring verringert werden müsse, bevor man den Verkehrsversuch in der geplanten Form durchführe.[2][4]

Die Freien Wähler beantragten in diesem Zusammenhang, dass der Bürgerantrag in der Beratung bis nach der Kommunalwahl vertagt werden solle. Nach der damaligen Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung hätte dies gemäß § 32 zur Folge, dass der Bürgerantrag als erledigt anzusehen wäre. Die CDU stellte wiederum einen Initiativantrag, dass der Magistrat die Vorschläge des Bürgerantrags in den laufenden Prozess der Erstellung des Verkehrsentwicklungsplans aufnehmen und die Fertigstellung des Verkehrsentwicklungsplans beschleunigen solle.[3]

Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung

Die Zustimmung zum Bürgerantrag war nicht sicher. So konnte sich die damalige Koalition aus SPD, Grünen und CDU nicht auf eine gemeinsame Entscheidung einigen. Auch gab es in den Reihen der SPD Gegner des Antrags, wie zum Beispiel der Stadtverordnete Andreas Walldorf. Dieser trat vor der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021 von seinem Mandat zurück.[4]

Mit 30 zu 28 Stimmen stimmte die Stadtverordnetenversammlung dem Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu. Der Antrag der Freien Wähler auf Vertagung wurde mehrheitlich abgelehnt (Ja: 17 Stimmen, Nein: 38 Stimmen, Enthaltungen: 3 Stimmen), ebenso der Initiativantrag der CDU-Fraktion (Ja: 28 Stimmen, Nein: 30 Stimmen).[3]

Namentliche Abstimmung des durch die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen geänderten Bürgerantrags[5]
CDU Frederik Bouffier
abgelehnt
Anja Verena Helmchen
abgelehnt
Hanno Kern
abgelehnt
Dorothé Küster
abgelehnt
Klaus Peter Möller
abgelehnt
Michael Oswald
abgelehnt
Axel Pfeffer
abgelehnt
Thiemo Roth
abgelehnt
Julia-Christina Sator
abgelehnt
Martin Schlicksupp
abgelehnt
Markus Schmidt
abgelehnt
Randy Uelman
abgelehnt
Christine Wagener
abgelehnt
SPD Katarzyna Bandurka
zugestimmt
Marianne Beukemann
zugestimmt
Inge Bietz
zugestimmt
Alfons Buchholz
zugestimmt
Felix Döring
zugestimmt
Monika Heep
zugestimmt
Nina Heidt-Sommer
zugestimmt
Christian Heimbach
zugestimmt
Claudia Heimbach
zugestimmt
Eva Janzen
zugestimmt
Ingrid Kaminski
zugestimmt
Gerhard Merz
zugestimmt
Christopher Nübel
zugestimmt
Zeynal Sahin
zugestimmt
Frank Walter Schmidt
zugestimmt
GRÜNE Dr. Heinrich Brinkmann
zugestimmt
Vahit Duran
zugestimmt
Klaus-Dieter Grothe
zugestimmt
Joachim Grußdorf
zugestimmt
Christiane Janetzky-Klein
zugestimmt
Martin Klußmann
zugestimmt
Dr. Bettina Speiser
zugestimmt
Vera Strobel
zugestimmt
Lea Ruth Weinel-Greilich
zugestimmt
FDP Dow Aviv
abgelehnt
Manuela Giorgis
abgelehnt
Dr. Klaus Dieter Greilich
abgelehnt
FW Heiner Geißler
abgelehnt
Hans Heller
abgelehnt
Pia Mauthe
abgelehnt
PIRATEN Thomas Jochimsthal
zugestimmt
BLG Elke Koch-Michel
keine Teilnahme
Gießener LINKE Michael Beltz
abgelehnt
Michael Janitzki
zugestimmt
Martina Lennartz
zugestimmt
Cornelia Mim
zugestimmt
Matthias Riedl
zugestimmt
AfD Thomas Biemer
abgelehnt
Arno Enners
abgelehnt
Hilmar Jordan
abgelehnt
Sebastian Jung
abgelehnt
Andreas Lemmer
abgelehnt
Regina Schmidt
abgelehnt
Heiko Stroh
abgelehnt
Sandra Weegels
abgelehnt

Planung und Einrichtung des Verkehrsversuchs

Kritik am Verkehrsversuch

Kritik von Geschäftsleuten in der Gießener Innenstadt

Kritik des Polizeipräsidiums Mittelhessen & Regierungspräsidiums Gießen

Sowohl das Polizeipräsidium Mittelhessen als auch das Regierungspräsidium Gießen zweifeln sowohl den Nutzen zur Beseitigung von Gefahrenquellen als auch die Zulässigkeit an. Im Zeitraum von 2020 bis 2022 ereigneten sich 26 von 27 Unfällen mit Beteiligung von Fahrradfahrern auf dem Anlagenring an Kreuzungs- oder Einmündungssituationen. Auch nach einem Umbau des Anlagenrings bleiben diese Gefahrenquellen bestehen, da die Fahrradstraße weiterhin von Verkehr gequert werden muss, um Einfahrten und Parkhäuser zu erreichen. Zudem wird eine zusätzliche Gefährdung beim Überholen von Fahrradfahrern durch Linienbusse gesehen, da diese zwangsläufig die Gegenfahrbahn nutzen müssten, um den innerorts vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.[6]

Auch wurde die Zulässigkeit der gewählten Variante generell angezweifelt, da große Teile des Anlagenrings zur Landesstraße (L 3475) gehören. Diese dient gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Straßengesetzes dem überörtlichen Durchgangsverkehr und bildet zusammen mit den Bundesfernstraßen ein Verkehrsnetz. Durch die gewählte Variante würde ein großer Teil des Verkehrsraums dem motorisierten Individualverkehr entzogen. [6]

Von Seiten des Polizeipräsidiums wurde zusätzlich befürchtet, dass sich die Einsatzzeiten verlängern könnten und bei Einsätzen erhebliche Umwege in Kauf genommen werden müssten.[7]

Rechtsstreit

Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Gießen

Mit Beschluss vom 10.07.2023 (Az.: 6 L 1536/23.GI) gab das Verwaltungsgericht einem Eilantrag von zwei Einwohnern statt, der sich gegen die im Rahmen des Verkehrsversuchs getätigten verkehrsrechtlichen Anordnungen, die Einbahnstraßenregelung in der Braugasse aufzuheben, die Landgrafenstraße als Sackgasse zu ändern, sowie die Richtung der Einbahnrichtung der Senckenbergstraße zu ändern, richtet. Von den Antragstellern wurde bemängelt, dass es für einen Verkehrsversuch eine Gefahrenlage bedarf, die durch plausible Datengrundlage nachgewiesen werden muss.[8]

Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts folgte der Argumentation und führte aus, dass die Straßenverkehrsordnung zwingend ein Feststellen einer einfachen Gefahrenlage erfordert und Gründe wie Klimaschutz und Emissionsreduzierung nicht ausreichen. Die Stadt Gießen legte am 20.07.2023 Beschwerde gegen den Beschluss beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel ein.[8][9]

Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel

Reaktionen auf die Gerichtsbeschlüsse

Der Verkehrswendeaktivist Jörg Bergstedt kritisiert in einem Artikel in der Gießener Zeitung die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und wirft den beteiligten vorsitzenden Richter Harald Wack vor, dass er über einen Fall verhandelt hat, den seine vorherigen Untergebenen am Verwaltungsgericht Gießen zuvor behandelt hatten. Des Weiteren wirft er Wack vor, dass dieser die Kläger und Antragsteller persönlich kennen würde und die Klage mit ihnen abgesprochen wäre. Zusätzlich sieht er auch einen persönlichen Interessenskonflikt bei Wack, da dieser für die FDP auf einem Kommunalwahlplatz außerhalb von Gießen kandidiert hatte. Harald Wack bestreitet die Vorwürfe, er kenne die Kläger und Antragsteller nicht und die Richter haben nach „Recht und Gesetz“ entschieden. Auch habe er als Gerichtspräsident am Verwaltungsgericht Gießen niemals Einfluss auf Entscheidungen anderer Richter ausgeübt.[10][11]

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Oberbürgermeister Becher und Bürgermeister Wright

Durch den ehemaligen Ortsvorsteher Norbert Herlein wurde beim Regierungspräsidium Gießen eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Oberbürgermeister Frank-Thilo Becher und den Bürgermeister Alexander Wright eingereicht. Herlein wirft beiden Personen vor, dass sie einen „haushaltsbezogenen Schaden” und ihre Aufsichtspflichten verletzt haben.[12]

Ermittlungsverfahren gegen Bürgermeister Alexander Wright

Am 27.09.2023 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Gießen gegen den Bürgermeister Alexander Wright ein Ermittlungsverfahren wegen dem Anfangsverdacht der Untreue eingeleitet hat. Wright wird von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, dass er durch die Fortführung des Verkehrsversuches trotz des Urteils des Verwaltungsgerichts Gießen der Stadt Gießen einen Vermögensnachteil zugefügt hat. Im Zuge der Ermittlungen kam es am 27.09.2023 auch zu Durchsuchungen im Rathaus der Stadt Gießen. Im Oktober 2024 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Gießen das Ermittlungsverfahren eingestellt hat. Jedoch musste die Staatsanwaltschaft aufgrund einer Beschwerde des Anzeigeerstatters die Ermittlungen wieder aufnehmen.[13][12][14][15][16][17]

Rückbau des Verkehrsversuchs

Proteste gegen den Rückbau

Protestcamp in der Landgrafenstraße

Am 9. September 2023 errichteten Verkehrsaktivisten ein Protestcamp an der Einmündung der Landgrafenstraße in die Ostanlage. Damit wollten sie verhindern, dass in der Landgrafenstraße die ursprüngliche Verkehrsführung wiederhergestellt und die Sackgassenregelung aufgehoben wird. Das Protestcamp, das offiziell bei der Stadt Gießen als Versammlung angemeldet wurde, war bis Ende September 2023 geplant. Im Rahmen der Proteste demontierten die Aktivisten die Beschilderung, die für den Rückbau durch die Stadt Gießen aufgestellt worden war, was zu einer Strafanzeige durch die Stadt Gießen führte.

Am 22. September 2023 beantragten die Verkehrsaktivisten eine Verlängerung des Protestcamps bei der Stadt. Nachdem die Stadt Gießen unter anderem vom Verwaltungsgericht Gießen eine Androhung von Zwangsgeld erhalten hatte, verfügte dieses (Az.: 32 2100/Ha), dass das Protestcamp auf den angrenzenden Parkplatz am Goldfischteich ausweichen muss. Gegen diese Verfügung beantragten die Aktivisten beim Verwaltungsgericht Gießen einstweiligen Rechtsschutz. Mit Beschluss vom 29. September 2023 lehnte das Gericht den Antrag ab. Auch eine daraufhin gerichtete Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof wurde am 5. Oktober 2023 nicht stattgegeben. Die Gerichte stimmten zwar grundsätzlich der Argumentation zu, dass Versammlungsteilnehmer ihren Versammlungsort frei wählen können, jedoch überwiege nach 23 Tagen und Nächten das Interesse der Allgemeinheit an der „Leichtigkeit des Verkehrs“.[18][19]

Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 6. Oktober 2023 den Eilantrag sowie die Verfassungsbeschwerde (1 BvR 1920/23) nicht annahm, bauten die Teilnehmer am Abend das Protestcamp ab.[20]

Eilantrag gegen den Rückbau

Beim Verwaltungsgericht Gießen ist ein Eilantrag gegen den Rückbau eingereicht worden. In diesem führt der Antragsteller aus, dass die neue Verkehrsführung beim Rückbau eine lebensgefährliche Situation für Radfahrer schaffe und ihn in seinen Grundrechten verletzte.[21]

Einwohnerpetition gegen den Rückbau

Kritik an der langsamen Geschwindigkeit des Rückbaus

Politische Aufarbeitung

Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung

Akteneinsichtsausschuss zum Verkehrsversuch

Kosten des Verkehrsversuchs

Die Kosten für den Verkehrsversuch belaufen sich auf 1.090.288 Euro (Stand 09/2023). Zusätzlich fallen 557.000 Euro für Maßnahmen an, die unabhängig vom Verkehrsversuch hätten durchgeführt werden müssen und auch nach dessen Ende bestehen bleiben (Stand 09/2023). Neben den Infrastrukturausgaben hat die Stadt Gießen rund 70.000 Euro für eine Werbekampagne zum Verkehrsversuch ausgegeben (Stand 06/2023). Die Kosten für den schnellen Rückbau des Verkehrsversuchs werden mit 155.000 Euro angegeben (Stand 11/2023). Darüber hinaus kommen noch Kosten für den Rechtsstreit hinzu.[22][23][24]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Gießen: Bürgerantrag auf separate Radspuren dreht Extrarunde wegen ungültiger Stimmen, Gießener Allgemeine Zeitung vom 19.01.2021 (Archivierte Version) (Archivierte Version)
  2. 2,0 2,1 2,2 Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr vom 16.02.2021, Seiten 7 ff., abgerufen am 04.05.2025 (Archivierte Version)
  3. 3,0 3,1 3,2 Niederschrift der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021, Seiten 25 ff., abgerufen am 04.05.2025 (Archivierte Version)
  4. 4,0 4,1 Ja zum Verkehrsversuch, Gießener Allgemeine Zeitung vom 05.03.2021, abgerufen am 04.05.2025 (Archivierte Version) (Archivierte Version)
  5. STV Auszug - TOP 8 namentliche Abstimmung, Anlage zur Niederschrift der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021, abgerufen am 07.11.2023 (Archivierte Version)
  6. 6,0 6,1 Unterlagen des Regierungspräsidiums Gießen zur Anzeige des Verkehrsversuchs auf dem Gießener Anlagenring, Geschäftszeichen: RPGI-33-66I0500/2-2023/8, Stand: 20.10.2023, anonymisiert durch giessen.wiki (Archivierte Version) (Archivierte Version)
  7. Riskante Überholvorgänge: Behörden zweifeln am Verkehrsversuch in Gießen, Gießener Allgemeine Zeitung vom 25.08.2023, abgerufen am 04.05.2025 (Archivierte Version) (Archivierte Version)
  8. 8,0 8,1 Gießener Verkehrsversuch rechtswidrig, Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Gießen vom 10.07.2023 (Archivierte Version) (Archivierte Version)
  9. Beschwerde ist eingereicht, Gießener Allgemeine Zeitung vom 20.07.2023 (Archivierte Version) (Archivierte Version)
  10. Parteien-Polizei-Justizfilz stoppt Verkehrswende in Gießen, Gießener Zeitung vom 07.09.2023 (Archivierte Version) (Archivierte Version)
  11. Gießener Verkehrsversuch: Richter dementiert Seilschaften – „Krude Verschwörungstheorien“, Gießener Allgemeine Zeitung vom 09.09.2023 (Archivierte Version) (Archivierte Version)
  12. 12,0 12,1 Ermittlungen gegen Bürgermeister, Gießener Anzeiger vom 27.09.2023 (Archivierte Version) (Archivierte Version)
  13. POL-GI: Gemeinsame Pressemeldung vom 27.09.23: Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Untreue im Zusammenhang mit dem sog. "Gießener Verkehrsversuch", Gemeine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Gießen und des Polizeipräsidiums Mittelhessen vom 27.09.2023 (Archivierte Version) (Archivierte Version)
  14. Untreue-Ermittlungen gegen Gießener Bürgermeister – Polizeieinsatz im Rathaus, Gießener Allgemeine Zeitung vom 27.09.2023 (Archivierte Version) (Archivierte Version)
  15. Ermittlungen gegen Alexander Wright in Gießen eingestellt, Gießener Anzeiger vom 22.10.2024, abgerufen am 22.10.2024 (Archivierte Version)
  16. Gegen Gießens Bürgermeister Alexander Wright wird nicht mehr ermittelt, Gießener Allgemeine Zeitung vom 22.10.2024, abgerufen am 22.10.2024 (Archivierte Version)
  17. Gießens Bürgermeister wieder im Fokus der Ermittler – Verkehrsversuch-Chaos zieht erneut Kreise, Gießener Allgemeine Zeitung vom 07.05.2025, abgerufen am 07.05.2025 (Archivierte Version) (Archivierte Version)
  18. Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 29.09.2023, Aktenzeichen: 9 L 2430/23.GI, European Case Law Identifier: ECLI:DE:VGGIESS:2023:0929.9L2430.23.GI.00 (Archivierte Version) (Archivierte Version)
  19. Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 05.10.2023, Aktenzeichen: 2 B 1353/23, European Case Law Identifier: ECLI:DE:VGHHE:2023:1005.2B1353.23.00 (Archivierte Version) (Archivierte Version)
  20. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Oktober 2023, Aktenzeichen: 1 BvR 1920/23 (Archivierte Version) (Archivierte Version)
  21. Nun Klage gegen Rückbau von Verkehrsversuch in Gießen – Eilantrag eingereicht, Gießener Allgemeine Zeitung vom 05.09.2023 (Archivierte Version) (Archivierte Version)
  22. Anlage TOP 2.1.1, Anlage zur Niederschrift der Stadtverordnetenversammlung vom 11.09.2023, abgerufen am 30.04.2025 (Archivierte Version)
  23. Kommunikations- und Informationskampagne zum Verkehrsversuch, Anfrage gem. § 30 GO des Stv. Volker Bouffier vom 16.05.2023, Vorlage: ANF/1510/2023
  24. Verkehrsversuchs in Gießen: Schneller Rückbau kostet 155 000 Euro, Gießener Allgemeine Zeitung vom 09.11.2023, abgerufen am 30.04.2025 (Archivierte Version) (Archivierte Version)


Übersicht über zugehörige Anfragen und Anträge in Gremien der Stadt Gießen
Bürgerantrag "Fahrradstraßen auf dem inneren Anlagenring sowie zwei Fahrradstraßen-Achsen durch die Innenstadt" sowie Antrag auf Bürgerschaftsversammlung zu diesem Verhandlungsgegenstand
Vorlage: STV/2673/2021
Bürgerantrag "Für eine vernünftige Verkehrsplanung"
Vorlage: STV/0056/2021
Alternativenprüfung Fahrradspuren Anlagenring
Vorlage: STV/0487/2021
Aussetzung der Maßnahmen zu Fahrradstraßen auf dem inneren Anlagenring
Antrag der AfD-Fraktion vom 25.10.2021, Vorlage: STV/0420/2021
Verkehrsversuch am Anlagenring
Anfrage gem. § 29 GO der Stv. K. Schmidt vom 31.05.2022, Vorlage: ANF/0881/2022
Werbekampagne Verkehrsversuch
Anfrage gem. § 30 GO des Stv. Helmchen vom 11.05.2023, Vorlage: ANF/1487/2023
Kommunikations- und Informationskampagne zum Verkehrsversuch
Anfrage gem. § 30 GO des Stv. Volker Bouffier vom 16.05.2023, Vorlage: ANF/1510/2023
Auswertung und Begleitung des Verkehrsversuchs durch Fachbüros
Anfrage gem. § 30 GO des Stv. Pfeffer vom 17.05.2023, Vorlage: ANF/1509/2023
Kriterien zur Evaluierung des Verkehrsversuchs
Anfrage gem. § 30 GO der Stv. Kathrin Schmidt vom 18.05.2023, Vorlage: ANF/1511/2023
Festlegung von Abbruch- und Erfolgs- bzw. Misserfolgskriterien für den Verkehrsversuch
Antrag der CDU-Fraktion vom 18.06.2023, Vorlage: STV/1566/2023
Verkehrsversuch
Anfrage gem. § 30 GO des Stv. Dr. Greilich vom 02.07.2023, Vorlage: ANF/1599/2023
Aussetzung des sogenannten Verkehrsversuches
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion vom 10.07.2023, Vorlage: STV/1619/2023
Kosten des Verkehrsversuchs in der Stadt Gießen
Anfrage gem. § 28 GO der Stv. Kathrin Schmidt vom 12.07.2023, Vorlage: ANF/1617/2023
Verkehrsversuch in der Stadt Gießen
Anfrage gem. § 28 GO der Stv. K. Schmidt vom 14.07.2023, Vorlage: ANF/1621/2023
Kontakt des Magistrats/der Verwaltung zu Verkehrswendeaktivisten
Anfrage gem. § 29 GO der Stv. Kathrin Schmidt vom 06.09.2023, Vorlage: ANF/1680/2023
Moratorium (Verkehrsversuch)
Antrag der Fraktion Gigg+Volt vom 11.09.2023, Vorlage: STV/1671/2023
Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zum Thema "Verkehrsversuch Anlagenring"
Antrag der Fraktion Gigg+Volt vom 11.09.2023, Vorlage: STV/1704/2023
Sofortiger Rückbau des Verkehrsversuchs
Antrag der Fraktionen CDU und FDP vom 24.09.2023, Vorlage: STV/1715/2023
Personalkosten Verkehrsversuch
Anfrage gem. § 29 GO des Stv. F. Bouffier vom 25.09.2023, Vorlage: ANF/1722/2023
Rückbau des Verkehrsversuchs
Anfrage gem. § 30 des Stv. Dr. Greilich vom 13.02.2024, Vorlage: ANF/1946/2024
Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses „Verkehrsversuch am Anlagenring“
Antrag der FDP-Fraktion vom 17.06.2024, Vorlage: STV/2149/2024